Hochschulwahlen
Wahlamt der FAU
Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den fünf Fakultätsräten, im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie und im Studentischen Konvent der FAU gewählt. Sie bilden die Grundlage der akademischen Selbstverwaltung. Während die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden sowie der Gruppe der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle zwei Jahre stattfindet (nächster Termin Juni 2025), wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreterinnen und -vertreter jährlich aufs Neue.
Detaillierte und weitergehende Informationen finden Sie nachfolgend unten auf dieser Seite sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung. Parallel zu den Hochschulwahlen werden jährlich die Vertretungen der Promovierenden gewählt. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Promovierendenkonvents.
Informationen
Dem Senat gehören sechs Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende und die oder der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Universität an. Als beratendes Mitglied kommt die Sprecherin oder der Sprecher des Promovierendenkonvents hinzu. Zu den Aufgaben des Senats gehören Beschlussfassungen über die Satzungen der Universität (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.
Dem Studentischen Konvent gehören Studierende aller Fakultäten an und er umfasst 30 Mitglieder. Die Fachschaftsvertretungen jeder Fakultät bestimmen je drei Mitglieder (insgesamt also 15), 15 weitere werden von den Studierenden in der Hochschulwahl direkt gewählt. Die Mitglieder des Studentischen Konvents kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der FAU. Außerdem wählt der Konvent die studentischen Vertreterinnen oder Vertreter für den Senat sowie die Mitglieder des Sprecherinnen- und Sprecherrats (Sprat), der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.
Den Fakultätsräten gehören neben den Mitgliedern von Amts wegen (Dekanin oder Dekan, Prodekanin oder Prodekan, Studiendekanin oder Studiendekan und die oder der Fakultätsfrauenbeauftragte) die direkt in der Hochschulwahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppen an. Dies sind zwölf Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, vier Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Studierende. Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekaninnen und Dekane, Prodekaninnen und Prodekane, Studiendekaninnen und Studiendekane).
Die Fachschaftsvertretungen (FSVen) stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie werden aus den Studierenden mit den meisten Stimmen aus der Wahl zum Fakultätsrat gebildet, das heißt den vier Vertreterinnen und Vertretern aus dem Fakultätsrat und den nachfolgenden Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Deren Zahl ist abhängig von der Zahl der Studierenden der jeweiligen Fakultät. Die FSVen unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogenen Belangen die Studierenden.
Der Berufungsrat für den Fachbereich Theologie nimmt in den Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren der evangelischen Theologie, der evangelischen Religionspädagogik und der Didaktik des evangelischen Religionsunterrichts die Aufgaben einer Evangelisch-Theologischen Fakultät nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 und 6 AVBayHIG wahr. Seine Mitglieder werden in entsprechender Anwendung der für die Wahl der Fakultätsräte geltenden Vorschriften gewählt.
Weitergehende Informationen zur Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter finden Sie auf den Seiten der Studierendenvertretung.
Informationen zu den Wahlen der Promovierenden sind unter dem Reiter „Wahlen zur Promovierendenvertretung“ zu finden.
- Zeitplan Hochschulwahlen
- Wahlausschreiben Hochschulwahlen
- Wahlausschreiben Hochschulwahlen (english version)
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der FAU, das in das Wählerverzeichnis zum Zeitpunkt seiner Schließung eingetragen ist. Für nebenberuflich Tätige gilt dies nur, wenn deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt (Art. 19 Abs. 1 Satz 6 BayHIG). Studierende, deren regelmäßige Arbeitszeit an der FAU zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt (ausgenommen hiervon ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft), sind demnach nicht mehr in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
Bei der Wahl in die Fakultätsräte besteht gemäß § 3 Abs. 3 Wahlsatzung die Wahlberechtigung nur in der Fakultät, der man zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses angehört. Dies ist die Fakultät, an der ein Mitglied überwiegend tätig ist oder der die Durchführung des Studiengangs, in welchen die oder der Studierende immatrikuliert ist, obliegt (Art. 37 Abs. 2 BayHIG).
Das Wählerverzeichnis liegt am 10.05.2024, von 9 bis 12 Uhr, sowie am 13.05.2024 und 14.05.2024, jeweils von 9 bis 16 Uhr, in Erlangen, Wahlamt, Schlossplatz 4, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.027/2.029 zur Einsichtnahme aus.
Am 15.05.2024, 9 Uhr wird das Wählerverzeichnis geschlossen. Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die schriftliche Erinnerung zulässig. Die Erinnerung können nur diejenigen Wahlberechtigten einlegen, die selbst im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder eingetragen sein müssten. Sie muss spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also spätestens am 16.05.2024, 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Wahlleiter eingegangen sein. Der Wahlleiter entscheidet über die Erinnerung und berichtigt gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.
Neben der Wahlleitung (Kanzlerin/Kanzler der FAU, § 5 Abs. 2 Satz 1 Wahlsatzung) ist für die Hochschulwahlen jedes Jahr ein Wahlausschuss einzurichten (§ 5 Abs. 1 und 3 Wahlsatzung). Der Wahlausschuss besteht aus 15 Mitgliedern aller vier an den Hochschulwahlen beteiligten Gruppen und wird vom Senat für die jeweils durchzuführenden Wahlen bestellt. Er nimmt organisatorische und lenkende Aufgaben wahr, insbesondere:
- Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 1 Wahlsatzung),
- Gestaltung der Wahlunterlagen im Benehmen mit der Wahlleitung (§ 10 Abs. 4 Wahlsatzung),
- Prüfung der Gültigkeit von Stimmabgaben in Zweifelsfällen (§ 17 Abs. 3 Wahlsatzung),
- Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der Wahl durch die/den Gewählte(n) (§ 20 Abs. 1 Satz 3 Wahlsatzung),
- Entscheidung über die Wahlanfechtung (§ 22 Abs. 4 Satz 1 Wahlsatzung).
- Zusammensetzung des Wahlausschusses
Wahlvorschläge für die Hochschulwahl können vom 24.04.2024 bis zum 07.05.2024, 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zimmer-Nr. 2.027/2.029 eingereicht werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Informationen zu den eingereichten Wahlvorschlägen finden Sie ab Ende Mai an dieser Stelle sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung.
Die Stimmabgabe für die Hochschulwahlen erfolgt als elektronische Wahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl vom 12.06.2024, 9 Uhr, bis zum 19.06.2024, 9 Uhr, in dem per Wahlbenachrichtigung zugewiesenen elektronischen Abstimmungsraum oder per Briefwahl.
Die Auszählung der Stimmen findet am 19.06.2024 in der Halbmondstraße 6-8, Raum 2.048, Erlangen, statt.
Wahlberechtigte mit aktiviertem IdM-Account können ihre Wahlbenachrichtigung als elektronisches Dokument über das FAU Wahlportal online-wahlen.fau.de abrufen. Wahlberechtigte ohne vollständig aktivierten IdM-Account erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in schriftlicher Form und werden darin darauf hingewiesen, einen IdM-Account bis spätestens 22.05.2024 zu beantragen und vollständig zu aktivieren, um elektronisch wählen zu können. Falls eine vollständige Aktivierung der IdM-Kennung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, erhalten die Wahlberechtigten in der Woche vor der Wahlfrist personalisierte Zugangsdaten (PIN und TAN), um ihre Identität über das PIN/TAN-Verfahren im elektronischen Abstimmungsraum zu authentifizieren. Wird das Wählerverzeichnis berichtigt, erhalten die betroffenen Wahlberechtigten eine berichtigte Wahlbenachrichtigung.
Der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum ist während der Wahlfrist individuell über jedes internetfähige Endgerät möglich (z. B. PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Ebenso haben Wahlberechtigte, die keine Briefwahl beantragt haben, die Möglichkeit, ihre Stimmen an einem Wahlterminal in Erlangen, Wahlamt, Schlossplatz 4, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.027 abzugeben. Das Wahlterminal ist im Wahlzeitraum von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet und am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Außerdem kann unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Vordruckes bis spätestens am 22.05.2024, 16 Uhr Briefwahl beantragt werden.
Bei Stimmabgabe per Briefwahl müssen die Briefwahlunterlagen (Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln) spätestens am letzten Tag der Wahlfrist (19.06.2024) um 9.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
- Anleitung zur Stimmabgabe im elektronischen Wahlsystem
- Anleitung zur Stimmabgabe im elektronischen Wahlsystem (english version)
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Wahl zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Abstimmung über ein sicheres Endgerät erfolgt.
Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen Hersteller für den Zugang zum Internet vorgesehen hat und für das er bei Bedarf zeitnah Aktualisierungen zur Verfügung stellt, die erkannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend der Herstellerempfehlungen und der Hinweise des RRZE vorzunehmen. Zusätzlich ist – soweit technisch verfügbar – das System durch ein Antivirenprogramm zu schützen und der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollieren. Betriebssystem, Programme, die den Zugang zum Internet vermitteln (z. B. Browser – Sie finden einen kostenlosen Browser für viele Betriebssysteme unter https://www.mozilla.org) sowie die installierten Schutzprogramme sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell sicher zu halten.
Weiterführende Hinweise zum Schutz des Teilnehmersystems können den Sicherheitshinweisen des RRZE zu den unterstützten Betriebssystemen unter https://www.anleitungen.rrze.fau.de/betriebssysteme/ entnommen werden, die auf den Internetseiten des RRZE veröffentlicht und aktualisiert werden.
Bei gemeinsam genutzten Geräten empfehlen wir die Nutzung des Inkognito-Modus. Die Internetnutzung auf sicheren Endgeräten sollte ausschließlich ohne administrative Rechte erfolgen.
Das Betriebssystem des mobilen Endgeräts darf nicht entgegen den Empfehlungen des Herstellers durch Jailbreak, Rooten oder ähnliche Eingriffe verändert werden. Zusätzliche Software darf nur aus sicheren Quellen geladen und installiert werden.
Die Nutzung des IdM-Systems ist durch die Vergabe eines sicheren eigenen Passwortes zu schützen. Bei auch nur dem vagen Verdacht, dass Dritte Kenntnis des IdM-Passwortes erlangt haben könnten, ist dieses unverzüglich zu ändern und die für die Computersicherheit der FAU zuständige Stelle geeignet zu informieren. (Siehe https://www.rrze.fau.de/person/abuse/)
Die zur elektronischen Wahl notwendigen Zugangsdaten sind unter Verschluss zu halten und keinen Dritten zugänglich zu machen. Sie sollten nicht im Webbrowser gespeichert werden.
Während des Wahlvorgangs sollte die Seite nicht neu geladen oder die Taste F5 gedrückt werden. Andernfalls werden die bis dahin eingegebenen Stimmen verworfen und müssen nach einer erneuten Anmeldung vollständig neu eingegeben werden.
Nach Beendigung des Wahlvorgangs empfiehlt sich die Abmeldung im Wahlportal und das Schließen des Webbrowsers.
Der Wahlvorgang erfolgt grundsätzlich über verschlüsselte Webseiten. Falls Sie die Vertrauenswürdigkeit des Servers, auf den Sie mit untenstehendem Link weitergeleitet werden, selbst überprüfen wollen, können Sie die elektronischen Fingerabdrücke mit den folgenden Informationen abgleichen:
Fingerabdrücke für sso.uni-erlangen.de
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Fingerabdrücke für online-wahlen.fau.de
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- SHA-1: 6F:20:D8:3E:40:78:41:3B:BF:AC:7D:8C:F6:BB:98:CF:FA:B9:FF:6C
Fingerabdrücke für election.polyas.com
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- Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen
- Wahlergebnis 2024
- Wahlergebnis Wiederholungswahl 2023
- Wahlergebnis 2023
- Wahlergebnis 2022
- Wahlergebnis 2021
- Wahlergebnis 2020
- Wahlergebnis 2019
- Wahlergebnis 2018
- zusammengefasstes Wahlergebnis 2017
- Wahlergebnis Wiederholungswahl 2017
- Wahlergebnis 2016
- Wahlergebnis 2015
- Wahlergebnis 2014
- Wahlergebnis 2013
- Wahlergebnis 2012
- Wahlergebnis 2011
- Wahlergebnis 2010
Die Promovierendenvertretung setzt sich für die Interessen der Promovierenden ein. Sie wirkt beratend in Gremien der FAU mit und bietet individuelle Unterstützung bei dem Weg zur Promotion. An jeder Fakultät werden zwei Promovierende gewählt. Die so gewählten Personen aus allen Fakultäten bilden den Konvent der Promovierenden. Weitere Informationen zum Promovierendenkonvent finden Sie in dessen Blog unter blogs.fau.de/proko/.
Die Wahl der Promovierendenvertretung findet jährlich zeitgleich mit den allgemeinen Hochschulwahlen statt und wird ausschließlich als elektronische Wahl durchgeführt. Die in docDaten registrierten Promovierenden können ihre Wahlbenachrichtigung als elektronisches Dokument über das FAU Wahlportal online-wahlen.fau.de abrufen Der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum erfolgt während der Wahlfrist ebenso über das FAU Wahlportal. Die Einwahl ist individuell über jedes internetfähige Endgerät möglich (z. B. PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Außerdem haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimmen an einem Wahlterminal in Erlangen, Wahlamt, Schlossplatz 4, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.027 abzugeben. Das Wahlterminal ist im Wahlzeitraum von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet und am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Wahlvorschläge können vom 24.04.2024 bis zum 07.05 2024, 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zimmer-Nr. 2.027/2.029 eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Informationen zu den eingereichten Wahlvorschlägen finden Sie ab Ende Mai an dieser Stelle sowie auf dem Blog des Promovierendenkonvents .
Der Abstimmungszeitraum für die Wahl der Promovierendenvertretung ist vom 12.06.2024, 9 Uhr, bis zum 19.06.2024, 9 Uhr (Wahlfrist der allgemeinen Hochschulwahlen).
- Zeitplan Promovierendenwahl
- Wahlausschreiben Promovierendenvertretung
- Wahlausschreiben Promovierendenvertretung (english version)
- Wahlvorschlag Formular Promovierendenvertretung
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidierenden (Promovierendenvertretung)
- Wahlbeteiligung seit 2013 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2024 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2023 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2022 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2021 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2020 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2019 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2018 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2017 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2016 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2015 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2014 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2013 (Promovierendenvertretung)
Bescheinigung des Wahlamts zur Mitgliedschaft in Gremien
Das Wahlamt stellt Ihnen auf Anfrage gerne eine Bestätigung Ihrer Tätigkeiten in einem zentralen Gremium der FAU aus.
Senden Sie hierzu eine E-Mail mit den Angaben, für welche Amtszeit und welche Ämter Sie die Bestätigung ausgestellt haben möchten, sowie die Adresse, an welche das Schreiben geschickt werden soll, an hochschulwahlen@fau.de.
Unabhängig davon erhalten alle Studierenden, die sich im Senat, Studentischen Konvent, Sprecherinnen- und Sprecherrat, im Fakultätsrat, in den Fachschaftsvertretungen sowie in den zentralen Kommissionen engagieren, jährlich eine Bescheinigung pro Gremium.
Kontakt
Wahlamt der FAU
- E-Mail: hochschulwahlen@fau.de
- Christian Bartels
- Carolin Bautz
- Telefon: +49 9131 85-25805
- Sonja Vaask
- Telefon: +49 9131 85-25826