In diesem Bereich finden Sie einen Überblick über die Aufgaben und Mitglieder der Organe und Gremien der FAU. Dazu gehören neben Universitätsleitung, Senat und Universitätsrat auch die Universitätsverwaltung mit ihren Abteilungen und Referaten.
Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte und der Konvente werden bei den Hochschulwahlen von den Studierenden und Beschäftigten der Universität gewählt. Die Hochschulwahl findet für die Gruppe der Studierenden jährlich statt. Hochschullehrerinnen und -lehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter alle zwei Jahre. Weitere Details zu den Wahlen sowie die aktuellen Ergebnisse finden Sie auf der entsprechenden Unterseite.
Was sind die Aufgaben des Senats? Was ist der Universitätsrat? Und welche Mitbestimmungsrechte haben Studierende? In unserer Reihe über Gremien an der FAU stellen wir die Aufgaben, Pflichten und Besonderheiten von Senat, Konvent und Kommissionen vor.