Im Ausland erbrachte Studienleistungen können für Ihr Studium an der FAU anerkannt werden. Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind die Anerkennungsbeauftragten in den Fachbereichen und das Prüfungsamt zuständig. Für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfung abschließen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Jura) sind die Landesprüfungsämter zuständig.
Die Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen hängt von ihrer Vergleichbarkeit mit den im Rahmen des Studiums an der FAU geforderten Leistungen ab. Sie sollten Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule unbedingt bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten in Ihrem Studiengang besprechen. So können Sie erfahren, worauf Sie bei der Kurswahl im Ausland achten sollten und welche Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen.
Studienleistungen aus dem Ausland werden Ihnen nicht automatisch anerkannt. Sie müssen selbst aktiv werden und die Anerkennung der Studienleistungen beantragen.
Die Anerkennung erfolgt prinzipiell in folgenden Schritten:
Informieren Sie sich gründlich über das Kursangebot Ihrer Gastuniversität im Ausland (am besten: ausführliche Kursbeschreibung mit Hinweis zu Stundenumfang und Prüfungsform).
Überlegen Sie, für welche an der FAU zu erbringenden Leistungen Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten (z.B. einzelnes Seminar, Modul, Wahlpflichtbereich).
Nehmen Sie Kontakt zu dem oder der für Ihren Studiengang zuständigen Anerkennungsbeauftragten auf und besprechen Sie Ihr Studienvorhaben. Denken Sie daran, möglichst aussagekräftige Informationen zu den Lehrveranstaltungen der Gasthochschule vorzulegen.
Treffen Sie mit dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten Absprachen. An einigen Fakultäten ist es möglich, auch für Auslandsaufenthalte, die nicht im Rahmen von ERASMUS+ erfolgen, ein Learning Agreement abzuschließen.
Halten Sie Kontakt mit dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten und stimmen Sie eventuelle Veränderungen in der Kurswahl ab.
Erkundigen Sie sich vor der Rückreise bei Ihrer Gasthochschule, wie und bis wann Sie eine offizielle Bestätigung über die absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten (Transcript of Records) erhalten. In den meisten Fällen wird Ihnen das Transcript of Records automatisch ausgestellt und nach Ablegung der Prüfungen zugeschickt.
Bringen Sie die für die Anerkennung notwendigen Unterlagen (Seminarplan, Modul- oder Kursbeschreibungen, Transcript of Records) aus Ihrem Auslandsaufenthalt mit.
Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung, das Transcript of Records und weitere erforderliche Unterlagen bei dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten ein.
Die oder der Anerkennungsbeauftragte prüft die Unterlagen und unterschreibt den Antrag auf Anerkennung.
Die oder der Anerkennungsbeauftragte leitet die Unterlagen an den Prüfungsausschuss oder an die nach den fachspezifischen Bestimmungen zuständige Stelle für die Anrechnung weiter. Diese erteilt der oder dem Studierenden einen Bescheid, den das Prüfungsamt im Abdruck erhält. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/LV die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden. Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung informiert die oder der Prüfungsbeauftragte die Studierenden über den Beschwerdeweg.
Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen.
Das Prüfungsamt weist den Auslandsaufenthalt im Diploma Supplement aus.
Informationen der Fakultäten
Allgemeine Informationen, Informationen zur Anerkennung und das Learning Agreement finden Sie im Downloadcenter der Philosophischen Fakultät im Downloadbereich Internationales.
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