Studienplatztausch
Studienplatztausch
Bitte lesen Sie sich folgende Informationen und unten verlinktes Formular über den Studienplatztausch aufmerksam durch, sie beantworten alle Fragen ausführlich. Falls nach Lesen des Antrags wider Erwarten doch Fragen bleiben, wenden Sie sich bitte an unsere Zulassungsstelle.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen lassen sich die Erfolgschancen einer Bewerbung zum höheren Fachsemester vorab nicht einschätzen. Auch die Erfahrungen der Vergangenheit können meist wenig weiterhelfen, denn zu jedem Semester sind es andere Studierende, die sich entscheiden müssen, an ihrer bisherigen Uni weiter zu studieren oder ihren Studienplatz aufzugeben. Leider können nur die freiwerdenden Plätze neu mit Hochschulortwechselnden besetzt werden.
Deshalb sollte man neben der Bewerbung an der Wunschhochschule immer auch versuchen, tauschwillige Kommilitoninnen und Kommilitonen zu finden. Ein Studienplatztausch setzt voraus, dass beide im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind und einen vergleichbaren Studienfortschritt aufweisen. Wenn es dann ernst wird, müssen die Tauschpartner sich gegenseitig schriftlich die verbindliche Abtretung des Studienplatzes erklären und die beteiligten Hochschulen müssen dem Studienplatztausch zustimmen.
Gegebenenfalls sollte vor dem Tausch geprüft werden, ob am neuen Studienort die Hochschulzugangsberechtigung (Studierendensekretariat/Studierendenverwaltung) und die bisherigen Studienleistungen und Prüfungen (Prüfungsamt) anerkannt werden.
Wer als Studienanfänger noch vor Studienbeginn die Hochschule tauschen will, kann dies erst nach erfolgter Immatrikulation versuchen.
Die Hinweise zum Tausch gelten auch für die Studierenden im Studiengang Medizin Erlangen/Bayreuth.
Formular
Hinweis: Eine Zustimmung zum Studienplatztausch steht unter dem Vorbehalt, dass die im Antrag auf Studienplatztausch angegebenen Daten der am Tausch beteiligten Personen und die diesem Antrag beigefügten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Wird nachträglich festgestellt, dass Voraussetzungen für den Studienplatztausch nicht vorliegen, ist diese Zustimmung unwirksam und der Tausch wird nicht vollzogen, bei bereits erfolgtem Vollzug wird der Tauschprozess an der FAU rückabgewickelt (§ 8 Abs. 2 der Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) über die Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (ImmaS) vom 31.Januar 2023 in der derzeit geltenden Fassung)