Bewerbung höheres Fachsemester (WiSe)
Bewerbung in ein höheres Fachsemester zum Wintersemester
Die Online-Bewerbung für das Wintersemester 2025/26 (erfolgt ab ca. Anfang Mai 2025 und) endet am 15. Juli 2025 (Ausschlussfrist).
Bitte lesen Sie sich unbedingt die nachfolgenden „Fragen und Antworten“ zum Zulassungsverfahren sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.
Die hier abgebildeten Informationen betreffen in erster Linie deutsche Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer. Studieninteressierte aus dem Ausland finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren an der FAU für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern
Weitere Informationen und einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf der Seite „Alle Studiengänge“.
Studienangebot für höhere Fachsemester
Studiengänge | Abschluss | Fachsemester |
---|---|---|
Biologie 1) 3) | Bachelor of Education | 3, 5, 7 |
Biologie 1) | LA Realschule | 3, 5, 7 |
International Business Studies (englischsprachig) 1) | Bachelor of Science | 3, 5 |
International Economic Studies (englischsprachig) 1) | Bachelor of Science | 3, 5 |
Lebensmittelchemie 1) | Staatsexamen | 3, 5, 7, 9 |
Medizin (Vorklinik) | Staatsexamen | 2, 3, 4 |
Medizin (Klinik) | Staatsexamen | 1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Medizin Erlangen/Bayreuth (Vorklinik) | Staatsexamen | 2, 3, 4 |
Medizin Erlangen/Bayreuth (Klinik) | Staatsexamen | 1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Medizin (Praktisches Jahr) 2) | Staatsexamen | 1 |
Molekulare Medizin 1) | Bachelor of Science | 3, 5 |
Pharmazie 1) | Staatsexamen | 3, 5, 7 |
Psychologie Vollzeit 1) | Bachelor of Science | 3, 5 |
Psychologie Teilzeit 1) | Bachelor of Science | 3, 5, 7, 9, 11 |
Psychologie 1) 4) | Master of Science | 3 |
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 1) 4) | Master of Science | 2, 3 |
Zahnmedizin | Staatsexamen | 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 |
Anmerkungen:
- Jahresgliederung mit Studienbeginn im Wintersemester (Wintersemester = „ungerade Semester“; Sommersemester = „gerade Semester“).
- Die Bewerbung für einen Studienplatz zum „Praktischen Jahr“ im Studiengang Medizin erfolgt ebenfalls über das Online-Portal Campo für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Zusätzlich zu der Bewerbung für einen Studienplatz an unserer Universität müssen Sie sich für die Trimester-Verteilung auf die Lehrkrankenhäuser anmelden. Diese erfolgt elektronisch separat mittels einer deutschlandweiten PJ-Plattform nach vorheriger Aufforderung und genauer Terminmitteilung. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Medizinischen Fakultät zu finden.
- Das Studienfach Biologie mit dem Abschluss Bachelor of Education ist ein Teilstudiengang, der nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar ist.
- Die Bewerbung für einen Studienplatz in den Studiengängen Psychologie (Master of Science) bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (Master of Science) erfolgt beim Masterbüro der FAU Erlangen-Nürnberg über Campo.
Für einige Bewerbergruppen ist es zwingend erforderlich, neben der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis Bewerbungsschluss an die Zulassungsstelle zu schicken. Ob Sie zu einer dieser Bewerbergruppen gehören, erfahren Sie auf der Seite Unterlagen für die Bewerbung.
Eine Bewerbung ist an der FAU nur für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang möglich (Uni-NC). Eine gleichzeitige Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines lokal zulassungsbeschränkten Studiengangs und das erste Fachsemester in entweder Psychologie (MSc) oder “Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie” (MSc; „KliPs“) ist nicht möglich.
Sie können sich gleichwohl parallel auch noch im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über hochschulstart.de für das erste Semester von bis zu insgesamt 12 weiteren Studiengängen bewerben und zusätzlich noch für einen zulassungsfreien Studiengang, da es sich hier um unterschiedliche Vergabeverfahren handelt.
Im Rahmen der Bewerbung für einen Kombinationsstudiengang wäre die Angabe von zwei zulassungsbeschränkten Studienfächern allerdings möglich.
Eine Zulassung zu einem höheren Semester erfolgt nur, wenn die Zahl der in diesem Semester und gleichzeitig die Gesamtzahl der in dem betreffenden Studiengang eingeschriebenen Studierenden unter die hierfür festgesetzten Zulassungszahlen sinkt.
Die Vorklinik in den Studiengängen Studiengängen Medizin und Medizin Erlangen/Bayreuth (je 1. – 4. Semester) ist in diesem Sinne ein eigener Studiengang wie auch die Klinik in den Studiengängen Medizin (1. – 6. Semester) und Medizin Erlangen/Bayreuth (1. – 6. Semester) sowie das Praktische Jahr (PJ) in beiden medizinischen Studiengängen.
Allgemein gilt für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“), dass man sich immer nur auf das nächsthöhere Fachsemester an der FAU bewerben kann, zu dem man zuletzt an einer deutschen Universität bzw. Hochschule eingeschrieben war bzw. ist.
Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge (derzeit: Biologie (LA Realschule bzw. BEd), International Business Studies (BSc), International Economic Studies (BSc), Molekulare Medizin (BSc), Psychologie (BSc; Voll- und Teilzeit), [allgemeine] Psychologie (MSc)) gilt, dass Hochschulwechslerinnen und -wechsler (also Interessierte, die vorher nicht bereits an der FAU für diese Studiengänge eingeschrieben waren, ähnliche Studiengänge aber andernorts bereits studiert haben) sich für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben können, sofern sie an der FAU anrechenbare Leistungen in ausreichendem Umfang vorweisen. Nur Studienunterbrecher, also ehemalige Studierende der FAU in diesen Studiengängen, die das Studium zwischenzeitlich unterbrochen hatten, können das Studium bestenfalls zum nächsthöheren Fachsemester von damals wieder aufgreifen, und eine Rückstufung nach Leistungen kann nicht erfolgen.
In ein höheres Fachsemester kann zugelassen werden, wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende Fachsemester erfüllt. Bewerberinnen und Bewerber, die in dem betreffenden Studiengang bereits immatrikuliert waren bzw. sind, können für das nächsthöhere Semester nur dann zugelassen werden, wenn dafür noch Zulassungszahlen festgesetzt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die durch Bescheid des zuständigen (Landes-)Prüfungsamts nachweisen, dass ein früheres Studium ganz oder teilweise angerechnet wird (Quereinstieg), können für das Fachsemester zugelassen werden, das der Anzahl der im Bescheid ausgewiesenen Anrechnungssemester folgt.
Die Anrechnungsbescheide für Studiengänge mit Abschluss „Staatsexamen“ sind bei den zuständigen Landesprüfungsämtern, für alle anderen Studienabschlüsse sind die Anrechnungsbescheide direkt mit separater Post bei den hiesigen Prüfungsämtern zu beantragen (z. B. ist im Studiengang Psychologie für die Anrechnung Herr Dr. Schmucker (Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie, Nägelsbachstraße 49c, 91052 Erlangen) zuständig). Adressen der weiteren Prüfungsämter finden Sie auf den Seiten der Prüfungsämter.
Anrechnungsbescheide sind für ein Wintersemester spätestens bis zum 1. September nachzureichen.
In der folgenden Reihenfolge werden die Bewerbergruppen berücksichtigt:
- Bewerberinnen und Bewerber, die an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, ihr Studium aufgrund eines Dienstes unterbrochen haben und dieses nun wieder fortsetzen wollen,
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind (Höherstuflerinnen und Höherstufler),
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
- alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber.
Innerhalb der Gruppen erfolgt die Auswahl vorrangig nach der Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber (vgl. § 33 Abs. 4 BayHZV), bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Hiervon abweichend können vorrangig Studierende zugelassen werden, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn Sie keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Die Rangfolge wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung zu jedem Semester neu durchgeführt werden muss, es gibt keine Sonderregelungen für Wiederbewerbungen.
- Das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester der Hochschulwechsler und „Quer-/Seiteneinsteiger“ wird voraussichtlich Mitte September durchgeführt sein
- Für Medizin 1. klinisches Semester wird eine Entscheidung erst Ende September/Anfang Oktober fallen (wenn die Ergebnisse des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung an der FAU vorliegen).
Die FAU Erlangen-Nürnberg versendet keine Bescheide mehr mit der Post. Wer sich fristgerecht beworben hat, ist verpflichtet, das Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über die Online-Serviceplattform Campo abzufragen.
Sie können sich auf Campo über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens informieren und auch den Bescheid ausdrucken, den Sie, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn sich Ihr Status entsprechend ändert, das Ergebnis des Vergabeverfahrens vorliegt und Sie dieses auf Campo abrufen können. Daher ist es wichtig, dass Sie unter dem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account Ihre Post abrufen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben, damit Sie unsere Nachricht auch erhalten. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sollten auch gleich den Immatrikulationsantrag ausdrucken. Hierfür loggen Sie sich zunächst auf Campo mit Ihren bei der Selbstregistrierung angegebenen Daten (Benutzerkennung und Passwort) ein.
Die Einschreibetermine finden Sie laut Vorgabe im Zulassungsbescheid.
Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazitäten im Abstand von circa zwei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden Ergebnisbenachrichtigungen wie oben beschrieben erfolgen.
Bitte nehmen Sie Abstand von zwischenzeitlichen Nachfragen nach den Aussichten einzelner Bewerbungen. Dies ist leider zwecklos. Schon aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nicht erteilt werden. Da die Zulassungsaussichten in einigen Studiengängen in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu Ihrer Direktbewerbung auch um einen Studienplatztausch mit einer Tauschpartnerin/einem Tauschpartner bemühen.
Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der gesetzten Frist
- ihren Zulassungsbescheid sowie den bereits online eingegebenen Einschreibantrag ausdrucken
- die Einschreibung mit den dafür notwendigen Einschreibunterlagen wird für das WS 2025/2026 voraussichtlich entweder per E-Mail oder per Post erfolgen.
Sollten Sie zu den festgesetzten Terminen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der Zulassungsstelle eine Terminverlängerung. Dies ist ganz formlos telefonisch unter den Nummern 09131/85-24079 oder -26960 möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Termine versäumen, haben ihren Anspruch auf Einschreibung verloren.
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber
Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie sich sofort Ihren Ablehnungsbescheid ausdrucken. Dieser kann als Nachweis bei Behörden gegebenenfalls von Nutzen sein. Ein späterer Zugriff auf den Bescheid ist nicht mehr möglich.
Die Nachrückverfahren in lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazität im Abstand von ca. zwei bis drei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden die Ergebnisbenachrichtigungen und das Einschreibverfahren wie oben beschrieben erfolgen. Am Nachrückverfahren nehmen Sie im Übrigen automatisch teil.
Zielgruppenspezifische Hinweise
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.
Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.
Immatrikulationshindernis
Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).
Fehlende Prüfungen
Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:
Staatsexamen
- Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
- Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
- Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung
- Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum)
Bachelor (BA, BA1/2, BSc)
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester
Qualifizierte Berufstätige ohne Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich an der FAU für das Probestudium im Fach Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt über die Bewerbungsplattform Campo. Für diese Bewerbergruppe ist es zwingend erforderlich, die Bewerbung auch postalisch einzureichen.
Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich, ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.
Qualifizierte Berufstätige mit Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich für einen Studienplatz im Fach Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).
Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.