Zweitstudium
Zweitstudium
Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich aus bestimmten Gründen für ein zweites Studium entscheiden, müssen Sie bei der Bewerbung zwischen zulassungsbeschränkten (NC) und zulassungsfreien Fächern unterscheiden:
- Ist Ihr Wunsch-Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), so stehen Ihnen als Zweitstudienbewerber lediglich 3 % der Studienplätze zur Verfügung, um die Sie mit allen anderen Zweitstudienbewerbern konkurrieren. Für eine Zulassung ausschlaggebend ist ein Punktesystem, das zum einen die Abschlussnote Ihres Erststudiums und zum anderen Ihre Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums berücksichtigt. Weitere Informationen zum Zweitstudium sowie zur Bewerbung finden Sie auch auf der Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung.
- Die gleiche Regelung gilt im Übrigen auch für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge (Uni-NC). Auch hier ist eine entsprechende Begründung erforderlich, die Sie im Rahmen Ihrer NC-Bewerbung jedoch direkt an die Zulassungsstelle der FAU richten.
Bitte beachten Sie: Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge) müssen ihre Unterlagen bitte bis spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch/ persönlich einreichen, wenn gewährleistet werden soll, dass Ihre Bewerbung fristgerecht bearbeitet wird, und die Anträge somit am Verfahren teilnehmen können. Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung zum Sommersemester die Feiertage und Ferienzeiten.
- Ist der Studiengang, den Sie als Zweitstudium aufnehmen möchten, hingegen zulassungsfrei, so bewerben Sie sich ganz regulär über das Bewerbungsportal für zulassungsfreie Fächer. Eine Begründung ist hier nicht erforderlich.
- Falls Sie derzeit noch an der FAU studieren und Ihr Erststudium gerade abschließen, müssen Sie bei der Aufnahme eines zulassungsfreien Studiengangs lediglich den Antrag auf Fachwechsel ausfüllen und bei der Studierendenverwaltung einreichen (persönlich oder postalisch). Beachten Sie auch besondere Zugangsbedingungen einzelner zulassungsfreier Studiengänge (Voranmeldefrist, Eignungsprüfung, Eignungsfeststellungsverfahren…).