Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Internationale Bewerberinnen und Bewerber
Der Bewerbung um einen Studienplatz geht immer die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang voraus. Bei der Wahl aus über 260 Studiengängen bietet Ihnen die FAU ein Studienangebot, das in seiner Vielfalt und interdisziplinären Vernetzung deutschlandweit einzigartig ist.
Hierbei bieten unsere Staatsexamens- und Bachelorstudiengänge den Einstieg für alle, die noch kein Studium abgeschlossen haben. Im Masterstudium wird das Fachwissen ausgebaut und die wissenschaftlichen Inhalte vertieft. Zudem bietet die FAU Lehramtsstudiengänge für Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Berufsschule an.
Weitere Informationen über die Inhalte und Zulassungsbeschränkungen aller Studiengänge an der FAU finden Sie in unserer Studiengangsdatenbank.
Bewerbung auf… | Sommersemester 2025 | Wintersemester 2024/25 |
zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) | 15.10.2024 – 15.01.2025 | 02.05.2024 – 15.07.2024 |
NC-Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen; jeweils 1. Fachsemester!) mit/ohne DoSV | — | 02.05.2024 – 15.07.2024 |
Medizin, Medizin Erlangen-Bayreuth, Pharmazie (nur zum Wintersemester), Zahnmedizin (nur jeweils 1. Fachsemester!) | 15.10.2024 – 15.01.2025 (Ausnahmen unten) | 02.05.2024 – 15.07.2024 (Ausnahmen unten) |
NC-Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen; höhere Fachsemester!) | 15.10.2024 – 15.01.2025 | 02.05.2024 – 15.07.2024 |
Masterstudiengänge ohne NC | unterschiedliche Bewerbungszeiträume | unterschiedliche Bewerbungszeiträume |
Masterstudiengänge mit NC („Psychologie“ und „KliPs“) | 15.10.2024 – 15.01.2025 | 02.05.2024 – 15.07.2024 |
Deutschkurs / Studienkolleg | 15.10.2024 – 15.01.2025 | 02.05.2024 – 15.07.2024 |
Vom gewählten Studienwunsch abhängig ist im nächsten Schritt auch der Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte (keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Bildungsinländer). Normalerweise müssen Sie sich für alle grundständigen Studiengänge direkt an der FAU über das Online-Bewerbungsportal „campo“ bewerben.
Bei den Fächern, in denen ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich ist – und dies betrifft fast alle grundständigen Studienfächer – kann eine Einschreibung zum Sommersemester nur für höhere Fachsemester erfolgen. Dies setzt allerdings eine Anerkennung von bereits erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium voraus.
Notwendige Unterlagen für die Bewerbung:
Bitte beachten Sie: Zeugnisse und Urkunden aus dem Ausland müssen in amtlich beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung eingereicht werden, (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind). Entsprechen Ihre Unterlagen nicht der Form oder fehlen wichtige Nachweise, müssen wir Sie leider aus dem Verfahren ausschließen. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Hinweisen zur Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber füllen zunächst die Online-Bewerbung im Bewerberportal aus und senden dann das unterschriebene Antragsformular (aus dem Portal) zusammen mit folgenden Dokumenten postalisch an unsere Zulassungsstelle (Postadresse: FAU Erlangen-Nürnberg, Zulassungsstelle, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen):
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Schulabschlusszeugnis: Alle Seiten des Zeugnisses
- Deutsche Sprachnachweise (Hier reicht ausnahmsweise eine einfache Kopie, wenn der Nachweis in Deutschland erworben wurde.)
Je nach Wunschstudiengang, Herkunft und bisherigem Bildungsweg der Bewerberinnen und Bewerber sind weitere Unterlagen erforderlich:
- Falls erforderlich: Voruniversitätsjahr (z.B. Iran)
- Falls erforderlich: Hochschulaufnahmeprüfung aus Heimatland
- Falls erforderlich: Feststellungsprüfung des Schwerpunktkurses für das gewünschte Studienfach (beglaubigte Kopie)
- Bei vorherigem Studium: Vollständige Fächer- und Notenübersicht der Universität
- Bei Studienabschluss: zusätzlich Studienabschlusszeugnis (z.B. Bachelor, Diplom)
- Studiennachweise aus China, Indien (ab SoSe 2023) und Vietnam: die APS (im Original)
- Bewerber und Bewerberinnen aus China von DSDl/DSDll-Schulen: Identitätsbescheinigung der Deutschen Botschaft (im Original)
- Bei einer Bewerbung für Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin muss der Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer äquivalenten Prüfung eingereicht werden.
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sind. Es hat also keinen Sinn, Anträge zunächst ohne Zeugnisse einzureichen und Unterlagen nachzusenden.
Studienkolleg: Informieren Sie sich bitte auch, ob Sie sich direkt für das gewünschte Studium bewerben können, oder zunächst das Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite zur Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg.
Beachten Sie bitte folgende Ausnahmen im Bewerbungsverfahren:
- Die Bewerbung zu einem Deutschkurs oder für das Studienkolleg erfolgt ausschließlich digital.
- Die Bewerbung für die Studiengänge Artificial Intelligence (BSc), Autonomy Technologies (BSc) und Clean Energy Processes (BSc) erfolgt fast ausschließlich digital. Lediglich das unterschriebene Antragsblatt des Zulassungsantrages ohne weitere Dokumente muss postalisch eingereicht werden. Anträge die per E-Mail eingehen, werden nicht bearbeitet.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master), für den Deutschkurs oder das Studienkolleg für den Freistaat Bayern verpflichtend vorzulegen, sofern die Bewerbung auf einem Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Die Vorlage der APS für die Bewerbung/Immatrikulation entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- die Bewerberin/der Bewerber hat bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist),
- der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
- die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
- die Bewerberin/der Bewerber studiert von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule,
- die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.
Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien unter aps-india.de
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester in einigen Bachelorstudiengängen zusätzlich zur Bewerbung über „campo“ auch über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben müssen. Dies betrifft
- Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer, somit alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, die nicht der EU angehören (Island, Liechtenstein und Norwegen)
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Unter den Begriff „andere Familienangehörige“ fallen Ehepartnerinnen und Ehepartner.
Zum Wintersemester 2024/25 betrifft dies die folgenden Studiengänge:
- International Business Studies (B.Sc.; englischsprachig)
- International Economic Studies (B.Sc.; englischsprachig)
- Lebensmittelchemie (Staatsexamen)
- Molekulare Medizin (B.Sc.)
- Psychologie (B.Sc.; Voll- und Teilzeit)
Weitere Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) finden Sie unter hochschulstart.de. Dort finden Sie im Bereich „Downloads“ auch eine Checkliste zum DoSV.
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen sich folgende Bewerberinnen und Bewerber bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben:
- aus Staaten der Europäischen Union (EU)
- des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen)
- Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
- ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die in Deutschland leben und deren Familienangehörige EU/EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten (z.B. Ehemann, Ehefrau, Eltern)
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gelten Sie als Bildungsinländer, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Für Sie gelten dann dieselben Bewerbungsbedingungen wie für deutsche Studieninteressierte.
Die FAU fördert in besonderer Weise das Studium von Absolventinnen und Absolventen der deutschen Auslandsschulen. Das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz richtet sich nach dem erworbenen Abschluss:
- Bewerbungsverfahren mit einem deutschen Abitur
Mit dem deutschen Abitur an einem Gymnasium oder einem deutschen Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule erwerben Sie – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit – die Berechtigung, an jeder deutschen Hochschule ein Studium zu beginnen. Sie gelten somit als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer. Das bedeutet, dass Sie sich an unserer Universität so bewerben bzw. einschreiben wie die deutschen Studieninteressenten. Ausführliche Informationen unter: Bewerbung und Einschreibung - Bewerbungsverfahren mit einem Schulabschluss Ihres Heimatlandes
Falls Sie an einer deutschen Auslands- oder Partnerschule den Schulabschluss Ihres Heimatlandes bzw. das International Baccalaureate erwerben und zusätzlich das Sprachdiplom DSD II, können Sie sich natürlich auch an unserer Universität bewerben, allerdings im Rahmen des auf dieser Seite beschriebenen Bewerbungsverfahrens für ausländische Studieninteressierte.
Förderung des Studiums von Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen an der FAU
Die FAU engagiert sich außerdem in der Bayerischen Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BayBIDS). Im Rahmen dieses Projektes bieten wir Informationsbesuche an den deutschen Auslandsschulen an. Im Gegenzug können auch Besuche von Schülergruppen der deutschen Schulen an unserer Universität organisiert und gefördert werden.
Kontakt
Kerstin Seitz, Dipl.-Germ.
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-24876
- Mobil: +491622953960
- E-Mail: zsb-phil@fau.de
- Webseite: http://www.zsb.fau.de
Für Absolventinnen und Absolventen, die sich für ein Studium an unserer Universität entscheiden, besteht die Möglichkeit, sich um ein einjähriges Motivationsstipendium von € 400 pro Monat zu bewerben. Informationen zu diesen Fördermaßnahmen finden Sie auf den Seiten des BayBIDS (Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen): www.baybids.de
Absolventinnen und Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland mit einer bestandenen Feststellungsprüfung, die auch für alle Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland eine Studienberechtigung für Studiengänge aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich verleiht, die sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung (ohne NC) einschreiben möchten, müssen sich nicht in der Zulassungsstelle bewerben und ein Zugangsverfahren durchlaufen. Sie können sich während des regulären Einschreibezeitraums immatrikulieren.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine internationale Schule abschließen und das IB im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss in zulassungsbeschränkte Studiengänge das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen. Damit Ihre Bewerbung dennoch berücksichtigt werden kann, müssen Sie sich frühzeitig um entsprechende Nachweise bemühen. Wie das geht, ist jeweils auch abhängig vom gewählten Studiengang und Ihrer Staatsangehörigkeit:
- bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge direkt an der FAU
- bei einer Bewerbung über hochschulstart.de (nur wenn Sie der „besonderen Bewerbergruppe für Medizin, Medizin ER-N/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie“ angehören, siehe oben)
Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis „German A“ im „Higher Level“ ausweist.
Bewerberinnen und Bewerber für ein Promotionsstudium müssen zusätzlich zu ihren Zeugnissen die Promotionsgenehmigung der zuständigen Fakultät vorlegen. Die Genehmigung erhalten Sie nur, wenn Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig anerkannt wird. Außerdem brauchen Sie eine Betreuungszusage eines Hochschullehrers. Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf den Seiten unseres Graduiertenzentrums.
Wenn Sie ein bzw. zwei Semester als Austauschstudierende (z.B. im ERASMUS/SOKRATES-Programm) oder Stipendiatin bzw. Stipendiat (z.B. des DAAD) an unserer Universität verbringen wollen, wenden Sie sich an unser Referat für Internationale Angelegenheiten.
Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors voraus. Das jeweils aktuelle Angebot an Masterstudiengängen sowie eine gesonderte Übersicht der englischsprachigen und internationalen Studiengänge finden Sie auf unserer Homepage.
Die Bewerbung für ein Masterprogramm erfolgt online über das Portal „campo“. Alle Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang finden Sie gebündelt auf der Seite zur Bewerbung für ein Masterstudium.
Wenn Sie ein Abschlusszeugnis einer ausländischen Sekundarschule haben, können Sie nicht in jedem Fall an einer deutschen Universität studieren. Häufig müssen ausländische Studienbewerber vor der Aufnahme des Fachstudiums die sogenannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg ablegen oder Studienzeiten aus ihrem Heimatland vorweisen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg.
Mit Ausnahme einiger weniger Studiengänge ist Deutsch die Unterrichtssprache an der FAU. Entsprechende Sprachnachweise sind für die Aufnahme eines Studiums also unerlässlich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Deutschkenntnisse und Sprachzertifikate.
Wenn Ihre Bewerbung für einen Studienplatz erfolgreich war, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid und müssen sich im letzten Schritt für Ihr gewünschtes Studium an der FAU einschreiben/immatrikulieren. Mit dem Zulassungsbrief erhalten Sie dann die Information, wie und wann Sie die Einschreibung beantragen und welche Unterlagen Sie dabei vorlegen müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einschreibung/Immatrikulation.
Wie Sie sich über das campo-Portal bewerben (englisches Video)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Allgemeine Studienberatung
Bitte beachten Sie, dass die Zentrale Studienberatung zum Stand der Bewerbung keine Auskunft geben kann. Wir bitten Sie daher, von solchen Rückfragen abzusehen.
Zentrale Studienberatung
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-23333
- E-Mail: zsb@fau.de
- Webseite: http://zsb.fau.de