Prüfungsamt – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Anmeldezeitraum
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2024:
- 27. Mai (0.01 Uhr) bis 16. Juni 2024 (23.59 Uhr)
Wintersemester 2024/2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 18. November (0.01 Uhr) bis 8. Dezember 2024 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters (ggf. Abweichungen für Staatsexamensstudiengänge)
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Die Öffnungszeiten des Prüfungsamts sind von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ein persönliches Erscheinen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Für die Abgabe von Unterlagen und Schriftstücken verwenden Sie bitte den Briefkasten an der Poststelle (Raum 1.309, neben dem Haupteingang) in der Langen Gasse.
Abschlussarbeiten geben Sie bitte während der üblichen Öffnungszeiten im Prüfungsamt ab.
Sollten Abschlussarbeiten an der Poststelle eingeworfen werden, so müssten diese in einem verschlossenen Umschlag verpackt sein.
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorher einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin per Email oder Telefon.
Hinweise und Formulare
- Schriftliche Prüfungen Bachelor und Master sofern Sie vom Prüfungsamt organisiert werden, finden in den ersten 5 Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Mündliche Prüfungen, die vom Prüfungsamt organisiert werden, finden am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Von Prüfungen im Erstversuch können Sie sich bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne Begründung abmelden. Sie können im Portal „campo“ einen Rücktritt (RT) eingeben. Wenn Sie nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist unentschuldigt von einer Prüfung fernbleiben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
- Ein Rücktritt durch Abmeldung von Wiederholungsprüfungen ist nicht möglich. Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe ist immer möglich. Sie müssen diesen aber beantragen (Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit) und durch Nachweis des Grundes (zum Beispiel Attest) belegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. (§ 11 Abs. 3 und 4 BPOWIWI und § 10 Abs 3 und 4 MPOWIWI)
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Das Prüfungsamt legt einen Teil der Prüfungen (große Prüfungen) bereits am Anfang des Semesters manuell fest. Der Großteil der Prüfungen kann aber erst nach dem Anmeldezeitraum festgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, wer an welchen Prüfungen teilnehmen möchte.
Bei der Menge an Prüfungen, der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und der zu gewährenden Überschneidungsfreiheit ist es nicht möglich, alle Prüfungstermine von Hand festzulegen. Unter Berücksichtigung der vorher manuell festgelegten Prüfungstermine werden nach dem Ende des Anmeldezeitraums, durch ein spezielles EDV-Programm, die anderen, noch nicht festgelegten Prüfungstermine ermittelt und überschneidungsfrei festgelegt.
Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf campo veröffentlicht.
Frist für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Spätestens am Ende des 3. Fachsemesters müssen Sie die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden haben. Zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören Module aus der Assessmentphase. Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung umfasst die Module der ersten beiden Semester im Umfang von 50 ECTS, beziehungsweise im Studiengang Wirtschaftsinformatik und im Studiengang Wirtschaftsrecht 30 ECTS.
Es zählen nur abgeschlossene Module aus der Assessmentphase. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mit höchstens einer Wiederholung bestanden sein.
In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, International Economic Studies und Sozialökonomik besteht die Assessmentphase aus 60 ECTS, das bedeutet, dass 10 ECTS zu Modulen gehören können, die nicht Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind. Für diese 10 ECTS können Sie auch eine zweite Wiederholung benötigen und/oder Sie können diese Prüfungen auch in einem späteren Semester ablegen.
Frist für die Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung beziehungsweise die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 8. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Frist für die Masterprüfung
Die Masterprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 6. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen bei Hochschul- oder Fachwechsel sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (Learning Agreement) müssen Sie beantragen.
Die Anträge finden Sie unter „Formulare“.
- Für Leistungen die Sie vor dem aktuellen Studiengang erbracht haben, verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen“. Bei FAU-internen Wechslern genügt meist dieser Antrag und die Anlage 1 (Prüfungsleistungen).
- Für Anrechnungen von Auslandsleistungen die Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiengangs erbringen verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Auslandsleistungen“.
- Für die Anerkennung von vhb-Leistungen im Rahmen des kooperativen Schlüsselqualifikationsmoduls ist der Fachbereich verantwortlich. Ansprechpartner ist Frau Simon am Lehrstuhl Prof. Dr. Wilbers. Informationen und das Formular finden Sie auf den Seiten des Qualitätsmanagements des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Sonderregelung für ausländische Studierende:
Bei den schriftlichen Prüfungen kann ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Es darf sich dabei auch um ein Fachwörterbuch handeln. Handschriftliche Ergänzungen oder Anmerkungen sind nicht erlaubt. Die Kandidaten werden gebeten, ihre Wörterbücher an den jeweiligen Prüfungstagen bei den Aufsichten zur Kontrolle vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind und daher die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. Elektronische Wörterbücher sind ausdrücklich verboten.
Bitte füllen Sie die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich aus. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
Bitte füllen Sie die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich aus. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage 1 Prüfungsleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Anlage zum Prüfungsanspruch (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Antrag auf Verlängerung (nur wegen organisatorischer/technischer Gründe) der Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente Master – Fb Wirtschaftswissenschaften
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in dualen Ausbildungen
- Ausbildung der IHK zur/zum Steuerfachangestellten (StBK)
- Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann bei den Volksbanken-Raiffeisenbanken(in Kooperation mit dem BGV)
- Ausbildung der IHK zur/zum Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Sozialökonomik
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang International Business Studies
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik
Die Anerkennung der Sprachkompetenz beantragen Sie bitte direkt Beim Sprachenzentrum Nürnberg (FAN)
Weitere Informationen zum Verbundstudium
Hinweise zur Wählbarkeit von Sprachen Stand: 15.10.2020
Senden Sie Ihre Atteste mit dem Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an das Prüfungsamt oder werfen Sie die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle (Ebene 1 neben dem Haupteingang) ein. Bitte geben Sie die Krankmeldung nach Möglichkeit nicht direkt im Prüfungsamt ab. Ein vertrauensärztliches Attest ist nur dann nötig, wenn Sie eine Prüfung abbrechen oder wenn Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid mit der Auflage erhalten haben.
Hinweise des Prüfungsausschussvorsitzenden zu KI (AI) und Prüfungen.
Kontakt
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prüfungsamt
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte verwenden Sie bei Anfragen per E-Mail ausschließlich Ihre FAU-Mailadresse. Geben Sie Ihren Studiengang (gegebenenfalls mit Schwerpunkt), Ihre Matrikelnummer und gegebenenfalls die Prüfungsnummer und den Namen der Prüfung an.
Bachelorstudiengänge
Buchstaben A – E
Ute Haberberger, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
- Telefon: 0911530295347
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
Buchstaben F, I – K
Nadja Hirsch, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
- Telefon: 0911530295652
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
Buchstabe G
Ilona Hirscheider, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
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Buchstaben H, L – R, X – Z
Aischa Hofmann, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
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Buchstaben S – W
Eva Besner, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
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Buchstaben A – E
Ute Haberberger, VA
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Buchstabe G
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Masterstudiengänge
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Leitung und Organisation
Erika Schmidt, RAR
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Buchstaben A - E