NC-Bewerbung erstes Fachsemester (WiSe)
Bewerbung für dezentral zulassungsbeschränkte Studiengänge in das erste Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge (beginnt voraussichtlich am 2. Mai und) endet am 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist).
Der Weg zum Studium an der FAU hängt davon ab, ob Ihr Wunschfach zulassungsfrei („frei“), dezentral (lokal) zulassungsbeschränkt („Uni-NC“) oder bundesweit zulassungsbeschränkt („hochschulstart.de“) ist. Für welchen Studiengang welche Zulassungsbedingung zutrifft, steht in der PDF-Kurzübersicht unseres Studienangebots.
Die dezentral zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) vergeben. Zusätzlich zur Registrierung auf hochschulstart.de ist hier eine Bewerbung über unser Bewerbungsportal Campo erforderlich. Lediglich das Unterrichtsfach Biologie (nur Lehramt Realschule sowie der Teilstudiengang Biologie) nimmt nicht am DoSV teil. Hier erfolgt die Bewerbung direkt und ausschließlich über Campo.
Bitte lesen Sie sich vor Ihrer Bewerbung unbedingt die nachfolgenden „Fragen und Antworten“ zum Zulassungsverfahren sehr sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Viele Ihrer Fragen lassen sich hierdurch leicht beantworten.
Die hier abgebildeten Informationen betreffen in erster Linie deutsche Bewerberinnen und Bewerber sowie Bildungsinländer. Studieninteressierte aus dem Ausland finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer
Weitere Informationen und einen Überblick über unsere Studiengänge finden Sie auf der Seite „Alle Studiengänge“.
Studienangebot für Studienanfänger/innen
Studiengänge | Abschluss |
---|---|
Biologie 1) | Bachelor of Education (BEd) |
Biologie | Lehramt Realschule, Staatsexamen |
International Business Studies, rein englischsprachig 2) | Bachelor of Science (BSc) |
International Economic Studies, rein englischsprachig 2) | Bachelor of Science (BSc) |
Lebensmittelchemie 2) | Staatsexamen |
Medizin 3) | Staatsexamen |
Medizin Erlangen/Bayreuth 3) | Staatsexamen |
Molekulare Medizin 2) | Bachelor of Science (BSc) |
Pharmazie 3) | Staatsexamen |
Psychologie (Vollzeit) 2) | Bachelor of Science (BSc) |
Psychologie (Teilzeit) 2) | Bachelor of Science (BSc) |
Psychologie 4) | Master of Science (MSc) |
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 4) | Master of Science (MSc) |
Zahnmedizin 3) | Staatsexamen |
Anmerkungen:
- Das Studienfach Biologie mit dem Abschluss Bachelor of Education ist ein Teilstudiengang, der nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar ist.
- Die Bewerbung erfolgt bis 15. Juli über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) in zwei Schritten: 1. Registrierung über www.hochschulstart.de, 2. Bewerbung über das Bewerbungsportal Campo der FAU. Weitere Informationen über hochschulstart.de.
- Informationen zur Bewerbung für Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin finden Sie auf der Webseite zum bundesweiten Bewerbungsverfahren.
- Informationen zur Bewerbung für unsere Masterstudiengänge finden Sie auf dieser Webseite.
Für die meisten dezentral zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt an der FAU die Bewerbung und Zulassung für das erste Fachsemester mittels des „Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)“ der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Das Verfahren heißt deshalb dialogorientiert, weil Sie sich auch nach der Abgabe Ihrer Bewerbung aktiv am Vergabeverfahren beteiligen können. Sie können beispielsweise Ihre abgegebenen Bewerbungen nachträglich in eine neue Rangfolge bringen, oder ein Zulassungsangebot annehmen.
Studieninteressierte können sich bundesweit bei verschiedenen Hochschulen für den jeweiligen Studiengang oder andere Studiengänge (maximal 12) bewerben. Diese Daten werden bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) unter hochschulstart.de in einer Datenbank zusammengeführt. Hierdurch ist es möglich, die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber und die Auswahlentscheidungen der Hochschulen bundesweit miteinander zu vernetzen. Auf Bewerbungswünsche kann umgehend reagiert werden, freie oder frei gewordene Studienplätze können unmittelbar weiter vergeben werden. Die Auswahlkriterien sind den sonstigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der jeweiligen Hochschulen gleich.
Weitere Informationen zum DoSV finden Sie unter hochschulstart.de. Dort finden Sie im Bereich „Downloads“ auch eine Checkliste zum DoSV.
Studiengänge im DoSV an der FAU
Studiengänge | Abschluss |
---|---|
International Business Studies, rein englischsprachig | Bachelor of Science (BSc) |
International Economic Studies, rein englischsprachig | Bachelor of Science (BSc) |
Lebensmittelchemie | Staatsexamen |
Molekulare Medizin | Bachelor of Science (BSc) |
Psychologie (Vollzeit) | Bachelor of Science (BSc) |
Psychologie (Teilzeit) | Bachelor of Science (BSc) |
Für die Mehrzahl an Studienbewerbern reicht die Online-Bewerbung aus und es sind postalisch keine Dokumente einzureichen. Dies betrifft in der Regel insbesondere Neu-Abiturienten, die sich erstmals für ein Studium bewerben und weder einen Antrag auf Nachteilsausgleich noch einen Härtefallantrag stellen möchten.
Für einige Bewerbergruppen ist es hingegen zwingend erforderlich, neben der Online-Bewerbung auch noch zusätzliche Dokumente bis zur Bewerbungsfrist an die Zulassungsstelle zu schicken. Ob Sie zu einer dieser Bewerbergruppen gehören, erfahren Sie auf der Seite Unterlagen für die Bewerbung.
Eine Bewerbung ist an der FAU theoretisch für alle dezentral zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich, die dem DoSV unterliegen. Zusätzlich können Sie sich für das Unterrichtsfach Biologie (Lehramt Realschule und Teilstudiengang Biologie, dieser ist nur in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ an der Universität Bamberg studierbar) bewerben. Sie können sich gleichwohl parallel auch noch über hochschulstart.de für das erste Semester für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, da es sich hier jeweils um unterschiedliche Vergabeverfahren handelt.
Die Vergabe der Studienplätze für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge, die nach Abzug der Plätze für Vorabquoten noch zur Verfügung stehen, erfolgt formal nach zwei Quoten:
- Quote 1: 30 % Qualifikation (= Abiturnote)
- Quote 2: 70 % nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (eHAV)
Bei der Quote 1 „Qualifikation“ werden 30 % der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis) vergeben.
Beim ergänzenden Hochschulauswahlverfahren (eHAV) wird an der FAU derzeit ausschließlich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis) herangezogen.
Wartezeit oder andere Auswahlkriterien finden an der FAU für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 keine Anwendung.
Bezüglich des Studiengangs Psychologie (BSc) wird das Ergebnis eines Zugangstests für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 ebenso wenig als Auswahlkriterium berücksichtigt. Allerdings könnte es hierzu in den nächsten Jahren Änderungen geben.
Bei Ranggleichheit innerhalb der Quoten werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) abgeleistet haben. Besteht dann noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits vor oder während eines freiwilligen Dienstes (z.B. FSJ, BFD) an der FAU Erlangen-Nürnberg für das gewünschte Studium zugelassen und aufgrund dieses Dienstes an der Aufnahme des Studiums gehindert waren, werden vor allen anderen Bewerbern ausgewählt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Studiengang wählen, der im letzten Jahr zulassungsfrei war. Der Zulassungsantrag ist jedoch spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Beendigung des Dienstes zu stellen.
Zwei Prozent der verfügbaren Studienplätze können für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben werden. Voraussetzung für eine Zulassung innerhalb der Quote sind besondere soziale und familiäre Gründe, die in der Person des Bewerbers/der Bewerberin liegen und einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern. Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.
Bewerberinnen und Bewerber, die durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hatten, gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung oder eine höhere Wartezeit zu erlangen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausgleich dieser Nachteile zu stellen.
In Betracht kommen insbesondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe. Die Prüfung solcher Anträge erfolgt nach strengen Maßstäben, die geltend gemachten Gründe sind durch geeignete Unterlagen wie fachärztliches Gutachten, Schulgutachten und anderes nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass nicht nur der entsprechende Antragsgrund, sondern auch die Auswirkungen des Antragsgrundes auf die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit nachgewiesen werden müssen.
Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.
Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze stehen Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung. Wenn Sie bis Ende der Bewerbungsfrist bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (auch Fachhochschule) abgeschlossen haben, nehmen Sie nur im Rahmen dieser Quote am Zulassungsverfahren teil. Die Bewerberauswahl erfolgt nach einem Punktesystem, in dem die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe, aus denen das Zweitstudium angestrebt wird, berücksichtigt werden. Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Bewerbung im Downloadbereich von Hochschulstart.
Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, die wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, sollten ihre Unterlagen bitte bis spätestens 4 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch einreichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Bewerberinnen und Bewerber, die in einem noch nicht abgeschlossenen Studiengang die Qualifikation für das gewählte Studium erworben haben, werden ebenfalls im Rahmen einer Vorabquote am Verfahren beteiligt. Hierzu zählen zum Beispiel Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, die durch eine bestandene Vorprüfung in einem Fachhochschulstudiengang die fachgebundene Hochschulreife für einen eng verwandten Studiengang an einer Universität erwerben. Für diese Bewerbergruppe sind vier Prozent der verfügbaren Studienplätze vorgesehen. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt unsere Informationsseite zum fachgebundenen Hochschulzugang.
Fünf Prozent der Studienplätze werden auch für internationale und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung gestellt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union/des EWR sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „International“.
Qualifizierte Berufstätige können ebenfalls ein Studium/Probestudium aufnehmen. Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren. Für diese Bewerbergruppe sind fünf Prozent der verfügbaren Studienplätze vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.
In einer „Profilquote“ von zwei Prozent werden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader (NK1) oder Ergänzungskader (EK) eines olympische oder paralympischen Fachverbandes angehören.
Terminübersicht von hochschulstart.de (DoSV)
- Das Zulassungsverfahren für Studienanfänger wird voraussichtlich bis Ende August 2024 durchgeführt sein.
- Das Zulassungsverfahren für die höheren Fachsemester der Hochschulwechsler und „Quer-/Seiteneinsteiger“ wird voraussichtlich bis Mitte September 2024 durchgeführt sein
Die FAU Erlangen-Nürnberg versendet keine Bescheide mehr mit der Post. Wer sich fristgerecht beworben hat, ist verpflichtet, das Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über die Online-Serviceplattform Campo abzufragen.
Sie können sich auf Campo über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens informieren und auch den Bescheid ausdrucken, den Sie, im Falle einer Zulassung, bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, wenn sich Ihr Status entsprechend ändert, das Ergebnis des Vergabeverfahrens vorliegt und Sie dieses auf Campo abrufen können. Daher ist es wichtig, dass Sie unter dem bei der Selbstregistrierung erhaltenen Account Ihre Post abrufen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angeben, damit Sie unsere Nachricht auch erhalten. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sollten auch gleich den Immatrikulationsantrag ausdrucken. Melden Sie sich hierzu bei Campo mit Ihren bei der Selbstregistrierung angegebenen Daten (Benutzerkennung und Passwort) an.
Die Einschreibetermine finden Sie laut Vorgabe im Zulassungsbescheid.
Die Nachrückverfahren in dezentral zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgen bis zur Auslastung der Kapazitäten im Abstand von circa zwei Wochen. Auch für die Nachrückverfahren werden Ergebnisbenachrichtigungen wie oben beschrieben erfolgen.
Bitte nehmen Sie Abstand von zwischenzeitlichen Nachfragen nach den Aussichten einzelner Bewerbungen. Dies ist leider zwecklos. Schon aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nicht erteilt werden. Da die Zulassungsaussichten in einigen Studiengängen in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu ihrer Direktbewerbung auch um einen Studienplatztausch mit einer Tauschpartnerin oder einem Tauschpartner bemühen.
Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der gesetzten Frist
- ihren Zulassungsbescheid sowie den bereits online eingegebenen Einschreibeantrag ausdrucken
- die Einschreibung mit den dafür notwendigen Einschreibunterlagen erfolgt für das WS 2024/2025 entweder per E-Mail oder per Post.
Sollten Sie zu den festgesetzten Terminen verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der Zulassungsstelle eine Terminverlängerung. Dies ist ganz formlos telefonisch unter den Nummern 09131/85-24079 oder -26960 möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Termine versäumen, haben ihren Anspruch auf Einschreibung verloren.
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber
Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie sich sofort ihren Ablehnungsbescheid ausdrucken und abspeichern. Dieser kann als Nachweis bei Behörden gegebenenfalls von Nutzen sein. Ein späterer Zugriff auf den Bescheid ist nicht mehr möglich.
Das Nachrückverfahren im lokal zulassungsbeschränkten Unterrichtsfach Biologie erfolgt bis zur Auslastung der Kapazität im Abstand von circa zwei bis drei Wochen. Auch für das Nachrückverfahren werden die Ergebnisbenachrichtigungen und das Einschreibverfahren wie oben beschrieben erfolgen. An diesem Nachrückverfahren nehmen Sie im Übrigen automatisch teil.
Besonderheit: Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) beworben und eine Ablehnung erhalten haben, haben nach Abschluss der Koordinierungsphase noch die Möglichkeit, am „Koordinierten Nachrücken“ (und somit an einem ggf. stattfindenden Losverfahren) teilzunehmen. Nähere Informationen unter www.hochschulstart.de.
Zielgruppenspezifische Hinweise
Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.
Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.
Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.
Für Studieninteressierte, die das IB bereits erworben (und keine deutsche Staatsangehörigkeit) haben, gilt der reguläre Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte. Bewerberinnen und Bewerber allerdings, die eine internationale Schule abschließen und das IB erst im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen.
Für eine Bewerbung in dezentrale NC-Fächer gilt:
Sofern Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Prüfungen zum Erwerb des IB-Diplomas für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der FAU bewerben und die Bewerbungsfrist 15. Juli bei den bayerischen Hochschulen einhalten möchten, müssen Sie bis Ende April des Prüfungsjahres bei der Zeugnisanerkennungsstelle folgende Unterlagen auf dem Postweg vorgelegt haben:
- Personalausweis oder Reisepass in einfacher Fotokopie
- schulischer Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem hervorgeht, in welchem Schuljahr welche Jahrgangsstufe besucht wurde
- deutsche Kontaktadresse
- Jahreszeugnis der 10. Klasse in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
- IB-Results Summary über alle vier Semester, ausgestellt von der besuchten Schule
Zusätzlich müssen Sie bei der IBO (nicht bei der Schule!) ein Official Transcript („Transcript of grades“) in Auftrag geben, das der Zeugnisanerkennungsstelle zeitgleich mit der Bekanntgabe der Noten Anfang Juli des jeweiligen Prüfungsjahres online von der IBO übermittelt wird. Im Anschluss sendet die Zeugnisanerkennungsstelle einen Bescheid für die fristgerechte Bewerbung an Ihre Kontaktadresse. Den vorläufigen Anerkennungsbescheid und das IB-Notenergebnis können Sie der Bewerbung beifügen beziehungsweise sofort nach Erhalt nachreichen. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bei einer Nachreichung bitte eine kurze Notiz bei, dass Sie das IB erworben und sich bereits bei der Zeugnisanerkennungsstelle um eine vorläufige Anerkennung bemüht haben.
Diese Unterlagen werden bei der Bewerbung als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorläufig akzeptiert. Im Falle einer Zulassung können Sie sich auch mit diesen Nachweisen immatrikulieren. Das endgültige Zeugnis ist dann spätestens bei Vorlesungsbeginn in der Studierendenverwaltung vorzulegen.
Diese und weitere Informationen zum IB finden Sie als Merkblatt auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Schule.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis „German A“ im „Higher Level“ ausweist oder Sie sich für einen unserer englischsprachigen Bachelorstudiengänge bewerben möchten.