Studienmöglichkeiten mit FH-Studium
Studieren an der FAU nach dem Studium an einer HAW/Fachhochschule
Allgemeiner Hochschulzugang
Die Qualifikationsverordnung für ein Studium an staatlichen Universitäten in Bayern (QualV) sieht verschiedene Möglichkeiten des Zugangs zur Universität auch für diejenigen Studieninteressenten vor, die keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife an einer Schule (Gymnasium, FOS/BOS 13, Kolleg o.ä.) erworben haben. Ein Zugang zum Universitätsstudium ist zwar in Bayern mit der Fachhochschulreife (Abschluss der FOS/BOS nach der 12. Klasse) nicht direkt möglich, wohl aber nach einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) beziehungsweise Fachhochschule (FH).
Mit dem Abschluss eines Fachhochschulstudiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erwirbt man die allgemeine Hochschulreife und hat damit Zugang zu allen universitären Studiengängen.
Fachgebundener Hochschulzugang
Der fachgebundene Hochschulzugang zu einer Universität eröffnet sich dagegen schon durch den Erwerb von Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester eines FH-Studiums: Vorausgesetzt wird, man weist die Prüfungsleistungen nach, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen. Dies gilt für Studiengänge, die auf der Grundlage von Leistungspunkten bewertet werden. In den (alten) Diplomstudiengängen muss das Vordiplom nachgewiesen werden. Wie sich ein solcher Wechsel von der HAW/FH an die FAU gestaltet und welche Fachrichtungen Ihnen offen stehen, wird im Folgenden erläutert.
In der QualV ist von einem Wechsel in einen „eng verwandten Studiengang“ an einer Universität die Rede. Die Feststellung, welcher Studiengang als eng verwandt anzusehen ist, ist den Universitäten selbst überlassen.
Eindeutig ist das natürlich bei gleich lautenden Studiengängen zu sagen. Wirtschaftswissenschaften an der HAW/FH sind eng verwandt mit Wirtschaftswissenschaften an der Universität, um nur ein Beispiel zu nennen. Da „BWL“, „Europäische BWL“ oder „International Business“ eindeutig wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge sind, können Sie damit auch jedes wirtschaftswissenschaftliche Studium an der FAU aufnehmen. Durch die mindestens zwei Semester Studium an der FH sollen Sie Kompetenzen nachweisen, die ein erfolgreiches Studium an der Universität erwarten lassen. Wir gehen davon aus, dass die Grundlagen, die Sie in einem ingenieurswissenschaftlichen Studiengang an einer HAW/FH erwerben, Ihnen auch für ein Ingenieursstudium an der Universität dienen. Egal für welche technische Fachrichtung Sie sich entscheiden, in den ersten Semestern werden Sie immer hauptsächlich mit Mathematik und Physik konfrontiert. Da die naturwissenschaftlichen Grundlagen Ihres HAW/FH-Studiums selbstredend auch bei uns vorausgesetzt werden, dürfen Sie sich mit den Leistungsnachweisen der ersten beiden Semester eines technischen (oder naturwissenschaftlichen) HAW/FH-Studiums auch für ein verwandtes Fach aus dem Bereich der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU einschreiben/bewerben.
Von einem technischen Studiengang HAW/FH:
- zu einem Studiengang an der Technischen Fakultät der FAU
- zu einem verwandten Studiengang an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU
Von einem naturwissenschaftlichen Studiengang (z.B. Angewandte Chemie, Angewandte Mathematik und Physik)
- zu einem Studiengang an der Technischen Fakultät der FAU
- zu einem Studiengang an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU
Für den Zugang zu Lehramtsstudiengängen legt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fest, welche Studiengänge als eng verwandt gelten. Dazu hat das Ministerium eine Zuordnungsliste veröffentlicht, die bezogen auf die Studienmöglichkeiten im Bereich Lehramt an der FAU folgendermaßen aussieht:
Vom Studiengang Physikalische Technik:
- zum Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Physik mit Informatik oder Mathematik
- zum Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Physik mit Chemie, Informatik oder Mathematik
Vom Studiengang Religionspädagogik:
- zum Lehramt an Grundschulen in einer Fächerverbindung mit Religionslehre
- zum Lehramt an Mittelschulen in einer Fächerverbindung mit Religionslehre
Von den Studiengängen Soziale Arbeit (auch Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit sowie Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen) und Bildung und Erziehung im Kindesalter:
- zum Lehramt an Grundschulen
- zum Lehramt an Mittelschulen
Wer sich für ein Lehramt an beruflichen Schulen interessiert, kann sich an den obigen Angaben orientieren, denn die an der FAU angebotenen Studiengänge mit Ziel Lehramt an beruflichen Schulen („Berufspädagogik Technik“ und „Wirtschaftspädagogik“) schließen mit einer Bachelor- und Masterprüfung ab. Da auch andere Studiengänge als die genannten als einschlägig gelten, wenn sie zu mindestens 2/3 mit einem der oben genannten HAW/FH-Studiengänge deckungsgleich sind, erkundigen Sie sich bitte bei der Zentralen Studienberatung der FAU, welche Möglichkeiten Sie für den Einstieg ins Lehramtsstudium haben, wenn Sie nicht einen der oben genannten Studiengänge an der HAW/FH studieren.
Erwerb eines Nachweises beim Prüfungsamt Ihrer FH
Besorgen Sie sich zunächst beim Prüfungsamt Ihrer FH einen Nachweis einer „Fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung“ (Fachgeb. HZB) bzw. einen vergleichbaren Nachweis. Dieser muss alle laut Fachprüfungsordnung im ersten und zweiten Fachsemester vorgesehenen Prüfungsleistungen mit Datum der letzten relevanten Prüfung sowie eine Durchschnittsnote enthalten. Bitte beachten Sie: Ohne einen solchen Nachweis ist weder eine Bewerbung noch eine Immatrikulation an der FAU möglich!
Zentrale Studienberatung
Nur im Ausnahmefall, d.h. falls das Prüfungsamt Ihrer FH einen solchen Nachweis nicht ausstellen sollte und Sie z. B. bloß einen selbst ausgedruckten Notenspiegel haben, kann die Zentrale Studienberatung den Nachweis einer „Fachgeb. HZB“ für Ihre Bewerbung/Immatrikulation hinterlegen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser Notenspiegel alle erbrachten Leistungen der ersten beiden Semester enthält sowie eine Fachbindung für einen Studiengang bzw. Studienfach an der FAU besteht.
Da nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist, für welche Fächer an der FAU man sich mit einem FH-Studium qualifiziert, bieten Ihnen die Berater und Beraterinnen der Zentralen Studienberatung gerne einen Termin zur persönlichen Beratung an.
Bewerbung für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach
Falls Sie sich für ein NC-Fach bewerben möchten, muss der Nachweis über die „Fachgeb. HZB“ rechtzeitig VOR dem 15.7. vorliegen bzw. eine Terminvereinbarung mit der Zentralen Studienberatung vereinbart werden. Studieninteressierte, die mind. die Leistungen der ersten beiden Semester eines FH-Studiums erworben haben, konkurrieren bei der Bewerbung für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach in einer eigenen Quote um die freien Plätze (4%). Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Note der HZB, also dem Schnitt der Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester des FH-Studiums, den das Prüfungsamt der FH bzw. die Zentrale Studienberatung ausweist.
Einschreibung für ein zulassungsfreies Fach
Der Nachweis über die „Fachgeb. HZB“ muss bei zulassungsfreien Fächern bis spätestens zur Einschreibefrist vorliegen. Ausnahme: Bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) muss der Nachweis bereits bis zur Anmeldefrist vom 15.7. (Medizintechnik und Integrated Life Science) oder beim Termin für den Test selbst (English and American Studies) vorliegen.