Einschreibung/Immatrikulation
Wie Sie sich für Ihren Studiengang einschreiben
Nach erfolgreicher Registrierung beziehungsweise Bewerbung in campo.fau.de beziehungsweise im bundesweiten Auswahlverfahren von hochschulstart.de und der Überweisung des Semesterbeitrags können Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen während der vorgesehenen Fristen einschreiben.
Einschreibetermine
Die Einschreibung ist je nach Bewerbergruppe entweder auf postalischem Wege möglich oder aber bei zulassungsbeschränkten Studiengängen per E-Mail. Ob Sie sich postalisch oder per E-Mail einschreiben müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Immatrikulationsantrag, den Sie als PDF in campo abrufen können.
Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).“
Die Einschreibung auf dem Postweg ist nur für die Bewerbergruppe möglich, die sich für zulassungsfreie Studiengänge immatrikulieren möchte (einschließlich Masterstudiengänge mit Ausnahme von „Psychologie“ (M.Sc.) und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.)).
Falls Sie zu dieser Bewerbergruppe gehören (siehe Immatrikulationsantrag im campo-Bewerbungsportal), genügt die Überweisung des Semesterbeitrages und die anschließende Zusendung der erforderlichen Unterlagen für das Wintersemester 2024/25 bis zum 30. September 2024 (Posteingangsstempel).
Achtung: Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die sich fristgerecht zum 15. Juli 2024 für einen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) ohne NC beworben hatten, wurde die Immatrikulationsfrist bis zum 30. Oktober 2024 verlängert!
Ausnahmen: Für die beiden Studiengänge „Artificial Intelligence“ (B.Sc.) und „Clean Energy Processes“ (B.Sc.) galt bereits der 15. Oktober 2024 als Immatrikulationsfrist.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Masterstudiengang ohne NC zum Sommersemester 2025 beworben hatten und auch zugelassen wurden, können sich vom 17. Februar bis 31. März 2025 einschreiben.
Die Postanschrift der Studierendenverwaltung finden Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag.
Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann 2 bis 3 Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Studienunterlagen bis Semesterbeginn zugesandt werden. Dasselbe gilt bei fehlendem Zahlungseingang.
Die FAU kann für verlorene Postsendungen keine Haftung übernehmen.
Die Einschreibung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt ausschließlich per E-Mail und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid vorgegebenen Fristen erfolgen:
- Die Einschreibung für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin erfolgt über studium-hs-einschreibung@fau.de
- Die Einschreibung für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt über studium-nc-einschreibung@fau.de
Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber in NC-Fächern können den Immatrikulationsantrag erst abrufen, wenn über den entsprechenden Button in campo die „Immatrikulation beantragt“ wurde.
Einzureichende Unterlagen
Immatrikulationsantrag: Nach abgeschlossener Online-Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge (für das Wintersemester 2024/25 nur bis 30. September 2024 möglich!), bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Erhalt der Zulassung(!), den Immatrikulationsantrag bitte über das Online-Portal ausdrucken und unterschreiben.
Personalausweis oder Reisepass: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit bitte den Reisepass beifügen. Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
Nachweis der Hochschulreife (entfällt bei Promotionsstudium):
- Zeugnis über das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung im Freistaat Bayern für den gewählten Studiengang (z. B. Abiturzeugnis, fachgebundene Hochschulreife der BOS/FOS).
- Die Fachhochschulreife (FOS12) allein berechtigt nicht zu einem Studium an der FAU! Studieninteressierte mit Fachhochschulreife können in den gleichen bzw. inhaltlich eng verwandten Studiengang zugelassen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie die Prüfungsleistungen, die nach den Festlegungen der jeweiligen (FH-)Prüfungsordnung für die ersten beiden Semester gefordert werden, erreicht haben.
- Qualifizierte Berufstätige und Meister müssen als Nachweis lediglich die Bescheinigung der Studienberatung über das absolvierte Beratungsgespräch vorlegen.
- Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen, die sich für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, wenden sich bitte zur Überprüfung ihrer Zeugnisse zunächst an das Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber (siehe „Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen“).
Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie der Hochschulreife einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.
Für die Einschreibung ist eine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (M10) erforderlich, die Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Nennung unserer Absendernummer H0001887 beantragen müssen. Sie wird anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse digital an die FAU übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung – Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation.
Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden).
- Zulassungsbescheid: Zulassungsbescheid der FAU oder Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), wenn die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beantragt wird.
- Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung oder das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren: Ob eine Eignungsprüfung (EPF) oder ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für das gewünschte Studienfach erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Informationen zum jeweiligen Studiengang.
Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie. - Praktikumsnachweis: In einigen Studiengängen der technischen Fakultät wird vor Studienbeginn ein sechswöchiges Praktikum benötigt. Für welche Studiengänge dies erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Studienangebot. Bei der persönlichen Einschreibung muss eine Bestätigung des zuständigen Praktikumsamtes über das Vorliegen des Vorpraktikums vorgelegt werden. Der Praktikumsvertrag ist nicht ausreichend! Bei Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Praktikumsamt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Praktikumsamtes.
Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie. - Ausbildungsvertrag: Wird benötigt, wenn Sie sich im Rahmen eines dualen Verbundstudiums einschreiben.
Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie. - Zwei-Fach-Bachelor: Bei manchen Fächerkombinationen im Zwei-Fach-Bachelorstudium ist für die Einschreibung eine vorherige Beratung erforderlich (nur Vollzeitstudium).
- Studienzeitbescheinigung: Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, wird die Bescheinigung über die Studienzeit mit Angabe des Studienfaches/-ganges und Exmatrikulationsvermerk benötigt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: bei einem Quereinstieg/Hochschulwechsel in ein höheres Semester, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der vorherigen Hochschule auszufüllen (siehe Anhang Immatrikulationsantrag)
- Zeugnis über die Abschlussprüfung: Wird benötigt, wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.
- Nachweis über die abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung: Erforderlich, wenn die Einschreibung in das betreffende Semester eine Vor- oder Zwischenprüfung voraussetzt.
- Semesteranerkennung des zuständigen Prüfungsamtes: Bei Quer- oder Seiteneinstieg in das höhere Semester wird eine Anrechnung entsprechend der erteilten Zulassung benötigt.
Sie müssen zunächst einen Antrag auf Zulassung der FAU über das Portal campo stellen. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie dann die Information, wie und wann Sie die Einschreibung beantragen und welche Unterlagen Sie dabei vorlegen müssen. Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung und Einschreibung.
Neben den Dokumenten, die für die Einschreibung immer erforderlich sind (siehe oben auf dieser Seite), benötigen internationale Studienbewerberinnen und -bewerber meist auch noch weitere Unterlagen:
Sekundarabschlusszeugnis: Zeugnis aus dem Ausland, das direkt zum Hochschulzugang berechtigt und falls erforderlich, das Abschlusszeugnis des Studienkollegs (mit Exmatrikulationsbescheinigung der betreffenden Hochschule, an die das Studienkolleg angeschlossen ist). Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente.
Zulassungsbescheid der Zulassungsstelle für zulassungsfreie Studiengänge: Internationale Bewerberinnen und Bewerber benötigen auch für zulassungsfreie Fächer einen Zulassungsbescheid, müssen sich also fristgerecht beworben haben.
Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Feststellungsprüfung können sich – bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – direkt für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben. Ausnahme: Bei Studiengängen, die für die Einschreibung ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) voraussetzen, ist ein Zulassungsbescheid, also eine vorherige fristgerechte Bewerbung bei der Zulassungsstelle, erforderlich.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen sich vor der Einschreibung um eine Überprüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung kümmern (gilt nicht für Masterstudiengänge). Nähere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter „Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen“ auf dieser Seite.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Alle internationalen Studienbewerberinnen und Studienbewerber für deutschsprachige Studiengänge benötigen einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z. B. Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung (DSH) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)), es sei denn, ein deutsches Abitur oder die bestandene Feststellungsprüfung liegt vor.
Staatliche Zeugnisanerkennung für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin und Pharmazie: Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die Einschreibung in die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin eine staatliche Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Wenn die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung über die bestandene Feststellungsprüfung an einem anerkannten Studienkolleg erworben wurde, wird keine Zeugnisanerkennung benötigt.
Im Falle einer Zulassung zum Wintersemester 2024/25 ist das APS-Zertifikat spätestens bei der Einschreibung vorzulegen. Bei einer Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge Psychologie und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung hochzuladen.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Die Vorlage der APS für die Bewerbung/Immatrikulation entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- die Bewerberin/der Bewerber hat bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist),
- der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
- die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
- die Bewerberin/der Bewerber studiert von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule,
- die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.
Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien unter aps-india.de
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach (gilt nicht für Masterstudiengänge) einschreiben möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig vor den Einschreibeterminen Kontakt zu unserer Zulassungsstelle – Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber unter zuv-zib@fau.de auf, um Ihre Zeugnisse auf eine Studienberechtigung hin überprüfen zu lassen. Nur so kann eine reibungslose Immatrikulation erfolgen. Neben Ihren Unterlagen fügen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit bei und nennen den zulassungsfreien Studiengang, für den Sie sich an der FAU einschreiben möchten.
Anfragen, unvollständige und sonstige Nachrichten, die über diesen Kontakt eingehen und mit einer Überprüfung der Studienberechtigung deutscher Staatsangehöriger nichts zu tun haben, werden nicht beantwortet und gelöscht.
Beachten Sie bitte, dass die Überprüfung in der Zeit von Anfang Oktober des Vorjahres bis Ende Juni des aktuellen Jahres zügig erfolgt, in der Zeit von Anfang Juli bis Ende September jedoch mit erheblicher Wartezeit zu rechnen ist, so dass die Gefahr besteht, dass Sie sich nicht mehr rechtzeitig immatrikulieren können. Beachten Sie bitte auch, dass Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen bei der Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Wenn Sie noch die DSH-Prüfung ablegen müssen, besorgen Sie sich das Anmeldeformular im Zulassungsbüro.
Promotion, Gaststudium, Fachwechsel
Für die Einschreibung für ein Promotionsstudium benötigen Sie:
- Online-Registrierung des Promotionsvorhabens unter docdaten.fau.de
- ausgedruckter und unterschriebener Immatrikulationsantrag aus der Online-Bewerbung über www.campo.fau.de (für das Wintersemester 2024/25 bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 möglich!)
- Personalausweis oder Pass
- Bestätigung der Promotion an der FAU: Nachweis Ihres Status als Doktorandin oder Doktorand (nach der erfolgten Zulassung ist dieser Nachweis in docDaten unter „Dokumente“ abrufbar)
- Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.)
Für den Abschluss der Immatrikulation schicken Sie bitte alle hier genannten Unterlagen an studentenkanzlei@fau.de.
Wenn Sie bereits an der FAU eingeschrieben und für das Semester zurückgemeldet sind, also den Semesterbeitrag für das Folgesemester überwiesen haben, zu dem Sie die Umschreibung beantragen möchten, benötigen Sie den „Antrag auf Studiengangwechsel“. Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich auch einen Zulassungsbescheid mit Kopie des Abiturzeugnisses, den Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung oder das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren oder einen Praktikumsnachweis einreichen.
Bei fachgebundener Hochschulreife müssen Sie auch bei zulassungsfreien Fächern immer die Kopie Ihres Abiturzeugnisses beilegen.
Die Umschreibung kann per Post, Fax oder E-Mail spätestens bis Vorlesungsbeginn erfolgen. Bei Fächern mit Uni-Voranmeldeverfahren (Uni-Vor) gilt die entsprechend frühere Frist.
Bitte beachten Sie bei einem Fachwechsel-Wunsch in zulassungsbeschränkte Studiengänge die entsprechenden Bewerbungs- und Umschreibemodalitäten sowie Fristen.
Sie bekommen keine separate Nachricht, wenn der Fachwechsel vollzogen ist. Stattdessen können Sie Ihren Status und alle aktualisierten Bescheinigungen im Online-Portal campo einsehen und abrufen.
Wie geht es weiter nach der Immatrikulation?
Sind Ihre Unterlagen vollständig und die Zahlung eingegangen, erhalten Sie nach erfolgter Einschreibung ein Schreiben mit Information zur Freischaltung der elektronischen Dienstleistungen (IdM-Kennung, Aktivierungspasswort) per Post zugeschickt. Die Bearbeitung der Immatrikulation dauert erfahrungsgemäß circa 2- 3 Wochen. Das Informationsschreiben können immatrikulierte Studierende auch im Online-Portal campo über die Funktion „Studienservice“ abrufen.
Den Studierendenausweis (FAUcard) erhalten Sie frühestens drei Wochen nach der Aktivierung Ihres Benutzerkontos vom FAUcard-Servicebüro per Post. Der Studierendenausweis kann erst erstellt werden, wenn Sie bei der oben genannten Aktivierung auch ein Passbild hochgeladen haben.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über das Portal campo über den Bereich „Studienservice“ online abrufbar.