Zahnmedizin
Zahnmedizin (Staatsexamen)
Studieren Sie Zahnmedizin an der FAU! Erlangen Sie Kenntnisse in Prävention, Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Der interdisziplinäre Ansatz verknüpft Zahnmedizin mit Humanmedizin, da sich Mundhöhlenerkrankungen auf den gesamten Körper auswirken können. Das Studium umfasst theoretische, wissenschaftliche und praktische Ausbildung, mit Schwerpunkt auf fächerübergreifendem Denken.
- Abschluss
- Staatsexamen (außer Lehramt)
- Regelstudienzeit
- 10
- Studienbeginn
- Sommersemester, Wintersemester
- Studienort
- Erlangen
- Größe
- > 600
- Fächergruppe
- Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
- Unterrichtssprache
- vollständig auf Deutsch
- Zugang
- mit NC (hochschulstart.de)
Worum geht es im Studiengang?
Zahnmedizin oder Zahnheilkunde ist ein medizinisches Fachgebiet, welches die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich umfasst. Die Studiengänge Zahnmedizin und Humanmedizin müssen eng miteinander verknüpft sein, da sich krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle auf den gesamten Organismus auswirken können. Auch manifestieren sich Erstsymptome verschiedener Krankheitsbilder oftmals in der Mundhöhle. Im Zahnmedizinstudium wird auf das fächerübergreifende Denken großen Wert gelegt.
Im Studium werden Studierende theoretisch, wissenschaftlich und praktisch ausgebildet. Am Anfang des Studiums stehen naturwissenschaftliche Fächer wie Physik und Chemie sowie grundlegende Fächer wie Anatomie und Physiologie an. Nach und nach werden immer mehr relevante medizinische sowie zahnmedizinische Fächer (Phantomkurse, Behandlungskurse) in den Stundenplan mit eingebaut. Der praktische Teil des Studiums soll die Studierenden bestmöglich auf das spätere Arbeitsleben vorbereiten.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erwirbt man die Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin und damit das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Eine weitere Facharztausbildung ist nicht nötig, um als Zahnarzt/Zahnärztin tätig zu sein. Eine vierjährige Weiterbildung als Fachzahnarzt/zahnärztin für Kieferorthopädie oder Fachzahnarzt/zahnärztin für Oralchirurgie sowie weitere Curricula und damit einhergehende Spezialisierungen sind jedoch möglich. Um Facharzt/Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie zu werden, ist ein abgeschlossenes Humanmedizin- und Zahnmedizinstudium erforderlich sowie eine fünfjährige Facharztweiterbildung.
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Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in drei Abschnitte.
In den Ersten vier Semestern beschäftigen Sie sich intensiv mit Naturwissenschaften (Physik, Chemie,..), Anatomie, Physiologie, Biochemie sowie Zahnmedizinischer Propädeutik und Werkstoffkunde. Außerdem absolvieren Sie ein 4-wöchiges Pflegepraktikum und eine Ausbildung in Erster Hilfe. Anschließend können Sie den Ersten Abschnitt der Zahnärztliche Prüfung ablegen.
In den nächsten beiden Semestern erlernen Sie die benötigten praktischen Fähigkeiten für den Beruf des Zahnarztes/ der Zahnärztin anhand standardisierter Ausbildungssituationen. Hier finden die sogenannten „Phantomkurse“ der Zahnerhaltung und Zahnersatzkunde statt. Außerdem lernen Sie die Grundlagen der Kieferorthopädie, Oralchirurgie und der Notfallmedizin. Den Zweiten Zahnärztlichen Abschnitt beenden Sie mit einer mündlich-praktischen Prüfung.
Im dritten Zahnärztlichen Abschnitt (7.-10. Semester) steht die Patientenbehandlung im Vordergrund. Doch neben den zahnmedizinischen Kursen der Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie und Zahnärztlichen Chirurgie befassen Sie sich auch mit medizinischen Grundlagen. Sie eignen sich Ihr Wissen der Pathologie, Pharmakologie, Innerer Medizin, Dermatologie und vieler weiterer medizinischer Disziplinen an. Außerdem werden Sie in sogenannten Querschnittsbereichen interdisziplinär ausgebildet. Damit Sie einen Eindruck von der zahnärztliche Tätigkeit und dem späteren Berufsleben bekommen, absolvieren Sie eine vierwöchige Famulatur in einer mit der Universität kooperierender Zahnarztpraxis. Das Studium schließen Sie mit dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem praktisch-mündlich und einem schriftlichen Teil.
Um als Zahnarzt/ Zahnärztin von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen zu werden, müssen Sie nach dem Studium eine zweijährige Tätigkeit als Assistent in einer Klinik oder Praxis nachweisen.
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Wer Zahnmedizin studiert hat, wird in den meisten Fällen Zahnärztin oder Zahnarzt. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich in einer vierjährigen Weiterbildung zum „Zahnarzt für Kieferorthopädie“ und zum „Zahnarzt für Oralchirurgie“ zu spezialisieren. Ein zusätzlich abgeschlossenes Studium der Medizin ist darüber hinaus die Grundlage für die Ausbildung zum Facharzt für Kiefer- und Gesichtschirurgie.
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Anerkennung von Studienleistungen
Die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München, Tel. 089/ 2176-2772, ist im Allgemeinen zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem gleichen, einem verwandten oder einem anderen Studiengang (sog. „Seiteneinstieg“). Dagegen ergibt sich für die Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen und Prüfungen aus dem Ausland folgende Zuständigkeit:
a) Ist man für das Studium der Zahnmedizin weder zugelassen noch eingeschrieben, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem man in Deutschland wohnt.
b) Ist man bereits für Zahnmedizin eingeschrieben, ist das Landesprüfungsamt des Landes zuständig, in dem man studiert.
Trifft weder a) noch b) zu, so ist das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe beim Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig:
Postfach 22 49, 99403 Weimar. Anschrift: Weimarplatz 4, 99423 Weimar; Telefon +49(0)361/3773-7284.
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- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- mit NC (hochschulstart.de)
- Zugangsvoraussetzungen (höheres Semester)
- mit Uni-NC
- Bewerbungsfrist Wintersemester
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15.07.
- Bewerbungsfrist Sommersemester
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15.01.
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- DSH 2 oder gleichwertig
- Details und Anmerkungen
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Für internationale Bewerberinnen und Bewerber ist die Bewerbungsfrist für das Wintersemester der 15. Juli und für das Sommersemester der 15. Januar.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Abitur bereits vor dem 16.01. des laufenden Jahres erworben haben, gilt für das Wintersemester der Bewerbungsschluss 31.05.
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