Human Rights
Human Rights (M.A.)
Bereit für den nächsten Karriereschritt? Mit dem Weiterbildungsstudiengang Human Rights können Sie Ihr Wissen vertiefen und Ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern. Egal, ob Sie bereits in einem einschlägigen Arbeitsbereich tätig sind oder sich ehrenamtlich für Menschenrechte engagieren, dieses Studium bietet Ihnen eine internationale Ausrichtung und eine breite Palette an Berufsfeldern. Bewerben Sie sich jetzt und starten Ihre Reise in die spannende Welt der Menschenrechtsarbeit!
- Abschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 3
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Studienort
- Erlangen, Nürnberg
- Größe
- 1-50
- Fächergruppe
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Besondere Studienformen
- Internationales Studienangebot, Teilzeitstudium möglich, Weiterbildungs-/berufsbegleitender Studiengang
- Unterrichtssprache
- vollständig auf Englisch
- Zugang
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
Worum geht es im Studiengang?
Der Weiterbildungsstudiengang Human Rights richtet sich an Berufstätige mit einem Bachelor-Abschluss und praktischer Erfahrung in einschlägigen Arbeitsbereichen. Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist er offen für Bewerber und Bewerberinnen aus aller Welt, insbesondere für Berufstätige in internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, in öffentlichen Verwaltungen (auf internationaler, EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene), in der Politikberatung, im Presse-/Medienbereich, in Interessengruppen und Verbänden, in spezialisierten Anwaltskanzleien, Unternehmen und in der Forschung.
Eine Besonderheit dieses Studiengangs ist, dass er sich auch an Personen richtet, die sich ehrenamtlich oder nebenberuflich in der Menschenrechtsarbeit engagieren und sich beruflich qualifizieren wollen, um diese Tätigkeit weiter auszubauen. Es werden daher auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die in anderen Bereichen tätig sind, aber über praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit außerhalb ihres Hauptberufs verfügen.
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Der M.A. in Human Rights wird als Vollzeit- oder Teilzeit-Masterstudiengang zur beruflichen Weiterbildung im Umfang von 90 ECTS-Punkten in drei bzw. sechs Semestern angeboten.
Im Vollzeitstudium belegen alle Studierende im ersten Semester drei Pflichtmodule zu den politischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen der Menschenrechte. Im zweiten Semester nehmen die Studierenden teil an einem interdisziplinären Pflichtmodul zum Thema Nichtdiskriminierung, einem Modul, das sich auf praktische Schlüsselkompetenzen für Menschenrechtsabsolventen konzentriert, sowie an vier aus einer Reihe von Vertiefungsseminaren. Im letzten Semester können die Studierenden zwischen zwei verschiedenen Optionen für die Masterarbeit wählen. Sie können entweder eine lange, vertiefte Forschungsarbeit schreiben oder eine kürzere Arbeit mit einem Praktikum kombinieren. Die Studierenden werden am Ende des zweiten Semesters zu ihrer Wahl beraten.
1. Semester: Grundlagen (30 ECTS)
- Human Rights Philosophy (5 ECTS)
- Human Rights Politics (5 ECTS)
- Human Rights Law (5 ECTS)
- Human Rights Research Methods (5 ECTS)
- Actors in Human Rights Politics (5 ECTS)
- Cases in Human Rights Law (5 ECTS)
2. Semester: Spezialisierte Kurse (30 ECTS)
- Interdisciplinary Approach to Non-Discrimination (5 ECTS)
- Key Skills (5 ECTS)
- Specialised Aspects of Human Rights Protection I—IV (je 5 ECTS)
- Vier Spezialisierungsseminare sind aus den angebotenen Kursen zu wählen. Mögliche Seminarthemen sind:
- Business and Human Rights
- Children’s Rights
- Freedom of Religion or Belief
- Gender and Human Rights
- Human Rights in Africa
- Human Rights of Refugees
- International Criminal Law
- Philosophy of Human Rights
- The Inter-American Human Rights System
- The Internet and Human Rights
- Transitional Justice
- Bitte beachten Sie, dass nicht alle Seminare jedes Jahr angeboten werden.
- Vier Spezialisierungsseminare sind aus den angebotenen Kursen zu wählen. Mögliche Seminarthemen sind:
3. Semester: Abschlussmodul (30 ECTS)
- A: Masterarbeit (30 ECTS)
oder
- B1: Masterarbeit (15 ECTS)
- B2: Praktikum (15 ECTS)
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- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
- Bewerbungsfrist Wintersemester
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31.05.
- Inhaltliche Zugangsvoraussetzungen
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- Ein Hochschulabschluss auf der Grundlage eines mindestens 3,5-jährigen Vollzeitstudiums (entspricht 210 ECTS-Punkten)
- Wenn Ihr Hochschulabschluss auf weniger als 3,5 Jahren Studienzeit beruht, können Sie auf der Grundlage eines besonderen Verfahrens zur Feststellung zusätzlicher Qualifikationen zugelassen werden.
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung auf dem Gebiet der Menschenrechte oder ein Jahr Berufserfahrung in einem anderen Bereich in Kombination mit praktischer Erfahrung in der Menschenrechtsarbeit auf freiwilliger Basis.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Studiengangshomepage.
- Ein Hochschulabschluss auf der Grundlage eines mindestens 3,5-jährigen Vollzeitstudiums (entspricht 210 ECTS-Punkten)
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- keine DSH
- Allgemeine Sprachkenntnisse
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Nachweis von Englischkenntnissen
Es müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Dies erfordert in der Regel die Vorlage eines anerkannten Sprachtests wie IELTS, TOEFL, UNIcert, Cambridge usw. Der Zulassungsausschuss kann Ausnahmen gewähren für Bewerber und Bewerberinnen, die einen Hochschulabschluss mit Englisch als alleiniger Unterrichtssprache in einem englischsprachigen Land erworben haben.
- Details und Anmerkungen
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Eine Übersicht der geforderten Dokumente und weitere Hinweise zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Studiengangshomepage.
- Studiengebühren
- Die Studiengebühren betragen 6.000 € für den gesamten Studiengang.
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