Deutsch-Französisches Recht
Deutsch-Französisches Recht (LL.M.)
Bereit für eine außergewöhnliche Juristenausbildung? Das integrierte Studienprogramm „Deutsch-Französisches Recht“ eröffnet Ihnen grenzenlose Möglichkeiten. Mit einem vollwertigen deutschen und französischen Abschluss sind Sie international gefragt. Verbringen Sie drei inspirierende Semester in Rennes 1 und erleben Sie einen intensiven kulturellen Austausch. Gemeinsames Studium mit französischen Kommilitonen für sechs spannende Semester.
- Abschluss
- Master of Laws
- Regelstudienzeit
- 10
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Studienort
- Erlangen, Erlangen und Rennes
- Größe
- 1-50
- Fächergruppe
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Besondere Studienformen
- Internationales Studienangebot, Studiengang mit Doppelabschluss
- Unterrichtssprache
- auf Deutsch und in den Sprachen der jeweiligen Kernfächer
- Zugang
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
Worum geht es im Studiengang?
Das integrierte Studienprogramm „Deutsch-Französisches Recht“ zielt darauf ab, Jurist*innen auszubilden, die nicht nur beide Sprachen beherrschen, sondern sich auch in beiden Rechtssystemen auskennen. Sie können zusätzlich zum regulären deutschen Juraabschluss einen ebenso vollwertigen französischen Abschluss erwerben.
Dafür ist ein dreisemestriges Studium an der Partneruniversität Rennes 1 vorgesehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem kulturellen und fachlichen Austausch mit den französischen Mitstudierenden, indem deutsche und französische Studierende eines Jahrgangs insgesamt sechs Semester zusammen studieren. Darüber hinaus findet eine Vertiefung im europäischen und internationalen Recht statt.
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Das Studium umfasst 10 Semester, davon 3 in Rennes. Innerhalb der ersten 4 Semester, die in Erlangen stattfinden, belegen Sie deshalb nicht nur allgemeine Veranstaltungen im Rahmen des Jurastudiums, Sie nehmen auch an einem eigenen Tutorium und an fachsprachlichen Vorbereitungskursen teil, wie:
- Français juridique I: droit constitutionnel
- Français juridique II : droit des contrats
- Français juridique III: droit de la responsabilité civile
- Français juridique IV: régime des obligations
Semester 5 bis 7 finden in Rennes statt. Hier können Sie anhand vielfältiger verschiedener Wahlfächer Ihr individuelles Studiengangsprofil erstellen.
Von Semester 8 bis 10/11 beenden Sie Ihr Studium in Erlangen. Sie setzen hier das Jurastudium „normal“ fort, besuchen gemeinsame Veranstaltungen mit französischen Studierenden und Kurse für die Examensvorbereitung.
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- Interesse am Jurastudium
- Lust auf einen längeren Aufenthalt in Frankreich
- Gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift
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- Das Programm ist darauf ausgelegt, dass deutsche und französische Studierende ab dem 5. Semester (erstes Semester in Frankreich) für insgesamt 6 Semester zusammen studieren. So wird ein besonders intensiver Austausch zwischen den Studierenden beider Länder gefördert.
- Es gibt spezielle Kurse und Tutorien für Teilnehmende des integrierten Studienprogramms „Deutsch-Französisches Recht“, die auf das Studium in Frankreich vorbereiten.
- Die Partnerstadt Rennes ist eine tolle Stadt in der Bretagne, nahe am Meer. Die Partneruniversität Rennes 1 ist in Frankreich für ihre herausragende juristische Fakultät bekannt
- Man erhält insgesamt drei Abschlüsse:
- Erste juristische Prüfung (Deutschland) – zugleich: Diplom-Jurist (univ.)
- License en droit – juriste franco-allemand (französischer Bachelor)
- Master droit européen – specialité juriste franco-allemand (Französischer Master 2)
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Ein deutsch-französischer Doppelabschluss bietet Ihnen viele Vorteile. Die intensiven wirtschaftlichen und politischen Beziehungen beider Länder erfordern Jurist*innen, die sich in beiden Rechtssystemen und Sprachen problemlos bewegen können. So gibt es spezialisierte deutsch-französische Anwaltskanzleien, z.B. im Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht aber auch im Erb- und Familienrecht. Ebenso sind viele Unternehmen daran interessiert, Mitarbeitende einzustellen, die internationale Erfahrungen mitbringen und für interkulturelle Fragestellungen sensibilisiert sind. Auch Behörden oder Institutionen suchen Mitarbeitende mit einem deutsch-französischen Hintergrund. In der Europäischen Union ist die Arbeitssprache neben Englisch und Deutsch vor allem Französisch. Wer als Jurist*in dort einen Weg einschlagen möchte, sollte sich frühzeitig um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen kümmern.
Zudem lernen Sie in Rennes Fächer kennen, die direkt oder indirekt mit europäischem und internationalem Recht zu tun haben. So sind Ihnen diese Rechtsgebiete in Deutschland, wenn Sie sich diese selbst erarbeiten, schon vertraut. Außerdem gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das nicht von der Rechtsetzung der Europäischen Union zumindest beeinflusst wird. Kenntnisse in diesem Gebiet sind daher nie verkehrt.
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Der Auslandsaufenthalt in Rennes wird mit einer Mobilitätshilfe in Höhe von 300 € im Monat von der Deutsch-Französischen Hochschule DFH gefördert. Ein Praktikum in Frankreich ist ebenfalls vorgesehen.
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- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
- Bewerbungsfrist Wintersemester
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15.07.
- Inhaltliche Zugangsvoraussetzungen
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Das Bewerbungsverfahren zum Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht an der FAU Erlangen-Nürnberg ist zweistufig:
- zunächst bedarf es der Einreichung der Bewerbungsunterlagen,
- anschließend werden geeignete Kandidaten zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- DSH 2 oder gleichwertig
- Details und Anmerkungen
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Bewerbungsunterlagen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Bewerbungsmappe bestehend aus (Bitte achten Sie darauf, die angegebene Reihenfolge einzuhalten!):
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Lettre de motivation (in französischer Sprache)
- Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) – Sie können Ihre Bewerbung auch ohne das Abiturzeugnis einreichen, wenn Sie es bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben. Geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen Ihre Abiturnote an, sofern sie bereits bekannt ist oder tragen Sie den letzten Stand Ihres Halbjahres-Zeugnisses ein. Das Abiturzeugnis können Sie dann nachreichen.
- Angaben und Nachweise über Sprachkenntnisse, Auslandsaufenthalte und Praktika mit juristischem Bezug zu Frankreich sowie weitere Unterlagen, die Ihre Eignung für das Studienprogramm verdeutlichen. Es ist zwar nicht zwingend, dass Sie jeden dieser Nachweise erbringen können, um sich für das Studienprogramm zu bewerben. Durch die genannten Nachweise haben Sie aber die Möglichkeit, sich im Feld der Bewerbenden positiv hervorzuheben und die Kommission davon zu überzeugen, Sie für das Programm auszuwählen.
Die Bewerbung ist in zweifacher Form einzureichen:
- einmal in schriftlicher Form an den Programmbeauftragten
Prof. Dr. Robert Freitag
Fachbereich Rechtswissenschaft
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schillerstr. 1
91054 Erlangen
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Hinweise zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen.
- einmal in elektronischer Form per Mail an juradfr@fau.de (Betreff: „Bewerbung für das Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht“).
Für geeignete Kandidat*innen finden Bewerbungsgespräche statt. Die Daten für 2024 können Sie hier nachlesen.
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