Professuren
Offene Professuren an der FAU
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FAU als familienfreundliche Hochschule
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Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Fachdidaktiken zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Religionspädagogik und Didaktik
des evangelischen Religionsunterrichts
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber (m/w/d) hat das Fachgebiet Religionspädagogik und Didaktik des evangelischen Religionsunterrichts in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite zu vertreten. Es wird vorausgesetzt, dass die zu berufende Person in empirischer Lehr-Lernforschung im Bereich der Religionspädagogik ausgewiesen ist. Wünschenswert wäre zudem ein Arbeitsschwerpunkt in einem oder mehreren der drei Bereiche Menschenrechtsbildung, Pädagogik der Medien & Digitalität, interreligiöse Bildung. Erfahrungen in interdisziplinärer Forschung mit anderen Fachdidaktiken, der Pädagogik/Psychologie oder der Fachwissenschaft Theologie sowie im Einwerben von Drittmitteln werden ebenso erwartet wie die Bereitschaft zum Aufbau bzw. Ausbau bestehender internationaler Kooperationen. Zu den Lehraufgaben gehören die religionspädagogische und -didaktische Ausbildung von Lehramtsstudierenden (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen), die Beteiligung am gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenfach Evangelische Theologie sowie die Mitwirkung an den Schulpraktika. Die Bereitschaft zu einer engen aktiven Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Theologie und dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie zur Mitarbeit im Interdisziplinären Zentrum für empirische Lehr-Lernforschung (IZeLL) der FAU wird erwartet. Gewünscht ist zudem die Fortführung bzw. Weiterentwicklung vorhandener Fortbildungsangebote für Religionslehrkräfte. Innovative Forschungsansätze, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der methodengeleitete Einsatz neuer Lehr- und Lernformen werden erwartet. Der Einsatz für die Förderung der Gleichstellung wird gewünscht.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der evangelischen Theologie, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Zudem sollen der Erwerb der Befähigung für das Lehramt im Fach Evangelische Religionslehre und eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer Schule oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden. Für die Besetzung des Lehrstuhls gelten die Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Bayerischen Staat und der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern vom 15.11.1924 in der jeweils geltenden Fassung.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrungen, Drittmitteleinwerbungen, Gleichstellungskonzept, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 11.01.2025 erwünscht, adressiert an den Sprecher des Fachbereichs Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Sprecher des Fachbereichs Theologie unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt am Fachbereich Rechtswissenschaft voraussichtlich zum 01.10.2025 eine
W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Inhaberin bzw. der Inhaber (m/w/d) der Professur hat das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU, und zur Lehre an allen Standorten der Universität und an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 19.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter jura-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Die Medizinische Fakultät besetzt an der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Muskuloskelettale Inflammation in der Traumatologie
(Tenure Track auf W3)
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Gesucht wird eine forschungsstarke Persönlichkeit mit Erfahrung in der Lehre, ausgewiesen durch einschlägige Publikationen und Drittmitteleinwerbungen, mit Schwerpunkt auf einem oder mehreren Gebieten der muskuloskelettalen Inflammation, Regeneration und/oder Reparation. Internationale/nationale Vernetzungen werden vorausgesetzt.
Wir erwarten eine aktive Einbindung in die Lehre und Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden (z. B. Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Spitzencluster Medical Valley, Deutsches Zentrum für Immuntherapie) und Schwerpunktprogrammen an den Fakultäten und am Uniklinikum. Die Lehre wird weitestgehend in deutscher Sprache erbracht.
Erwartet wird, das Forschungsgebiet sowohl im experimentellen als auch im translationalen Bereich abzubilden und weiterzuentwickeln sowie die Schnittstelle zum Lehrstuhl für Unfallchirurgie und Orthopädie innovativ und kooperativ zu gestalten. Zudem wird erwartet, dass die/der Bewerber/in sich in dem Forschungsschwerpunkt Infektiologie und Immunologie und/oder Medizin- und Gesundheitstechnologie der Medizinischen Fakultät engagiert.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie ggf. der Operationen, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 12.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Die Medizinische Fakultät besetzt an der Hautklinik voraussichtlich zum 1.10.2025 eine
W2/W3-Professur für Entzündungsdermatologie
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die eine klinische und wissenschaftliche, international ausgewiesene Expertise in der Dermatologie mit dem Schwerpunkt entzündliche und autoimmune Hauterkrankungen hat und dieses Gebiet in Forschung, Lehre und Krankenversorgung vertritt. Mit der Professur verbunden ist eine oberärztliche Funktion in der Hautklinik und die Leitung des Zentrums für Entzündliche Hauterkrankungen.
Wir erwarten eine aktive Einbindung in die Lehre und Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden [Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung], den Schwerpunktprogrammen der Fakultät und des Uniklinikums sowie im Deutschen Zentrum Immuntherapie und den Clinician Scientist Programmen (z.B. Notice, iImmune). An der Medizinischen Fakultät bestehen unter anderem die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B.Sc.; M.Sc.), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften (B.Sc.) und Logopädie und zusammen mit bzw. am Department Biologie die Studiengänge Integrated Life Sciences (B.Sc.; M.Sc.) und Integrated Immunology (M.Sc.). Die Lehre wird weitestgehend in deutscher Sprache erbracht.
Einstellungsvoraussetzungen für eine W2- oder W3-Professur sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten nachzuweisen. Weiterhin sind Erfahrungen in der Planung und Durchführung von klinischen Studien sowie in der Verwendung von neueren Systemtherapeutika wünschenswert.
Für die Einstellung auf eine W3-Professur werden zusätzlich erwartet: breites Forschungsspektrum und hohe internationale Sichtbarkeit im Bereich Entzündungsdermatologie, Leitungserfahrung in der Durchführung von klinischen Studien, Führungs- und Leitungskompetenz.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie ggf. der Operationen, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) [vorzugsweise in englischer Sprache] webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 06.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Die Technische Fakultät besetzt im Department Informatik zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
Professur für Informatik 13 (Angewandte Kryptographie) (Open Rank)
mit folgenden Möglichkeiten: W2-Professur mit Tenure Track auf W3 oder W3-Professur auf Lebenszeit. Die W2-Professur mit Tenure Track auf W3 wird im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden. Die Berufung auf eine W2-Professur mit Tenure Track auf W3 oder auf eine W3-Professur richtet sich nach der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers (m/w/d).
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Insbesondere sollen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) Erfahrungen auf mindestens einem der Gebiete
- Design und Analyse von (symmetrischen und asymmetrischen) Verschlüsselungs-verfahren
- Beweisbare Sicherheit für kryptographische Protokolle
- Implementierung kryptographischer Protokolle im Kontext eingebetteter Systeme
- Anwendungen von Kryptographie in den Ingenieurwissenschaften, z.B. Kryptographische Protokolle für Gebäudeautomation oder Automatisierungstechnik
mitbringen. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit im „Nuremberg Campus of Technology“ und die Mitwirkung in den Studiengängen am Department Informatik wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Für die Einstellung auf eine W2-Professur mit Tenure Track auf W3 werden zusätzlich erwartet: Vorliegen eines breiten Forschungsspektrums, internationale Sichtbarkeit, kontinuierliche internationale Publikationen, gute Erfahrung in der Lehre.
Für eine Einstellung auf eine W3-Lebenszeitprofessur werden zusätzlich erwartet: Vorliegen eines breiten Forschungsspektrums, hohe internationale Sichtbarkeit, kontinuierliche internationale Publikationen auf sehr hohem Niveau, vertiefte Erfahrung in der Lehre sowie Führungs- und Leitungskompetenzen.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
Die Technische Fakultät besetzt im Department Informatik zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Informatik 6 (Datenmanagement)
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Wir erwarten herausragende Forschung z.B. auf den folgenden Gebieten: Bau von effizienten Systemen, die Datenmanagement unterstützen (z.B. Datenbanken auf neuer Hardware und in der Cloud); Datenmanagement-Pipeline (z.B. Schemaabgleich, Datenintegration, Datenbereinigung und Informationsextraktion); Datenmanagement für maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz; variantenreiche Datenbanksysteme. Die Lehre soll das bestehende Angebot auf dem Gebiet des Datenmanagements ergänzen, dies sowohl für die Informatik als auch für angrenzende Studiengänge (wie z.B. Data Science und Wirtschaftsinformatik).
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.