FAU Trusted Handshake Modell
Transfer von Schutzrechten (IP) in Ausgründungen – fair und transparent
Die FAU bietet für IP-basierte Gründungen ihr FAU Trusted Handshake-Modell an.
![Grafik zum FAU Trusted Handshake Model: FAU Frontflip, FAU Balanced, FAU Backflip](https://www.fau.de/files//2024/04/FAU-Trusted-Handshake_4Website_1.jpg)
Der FAU Trusted Handshake sind drei standardisierte Modelle einer Beteiligung an Ausgründungen, die eine möglichst schnelle und vereinfachte Vertragsabstimmung mit einem Start-up außerhalb des Bereiches Pharma und Life-Sciences ermöglichen.
Ein Start-up kann aus den Modellen Frontflip, Balanced und Backflip wählen, wenn die damit verbundenen Konditionen mit einem vorher erstellten Businessplan-Entwurf mit dem Ziel eines IPO oder einer VC-unterstützten Gründung korrespondieren.
Je nach Businessplan und Umfang eines bestehenden Patent-Portfolio an der FAU gewährt die Universität gegen die Einräumung sog. Virtual Shares durch die Gründer die Übertragung relevanter Schutzrechte (Patentanmeldungen).
![Überblick über die drei Bereiche](https://www.fau.de/files/2024/04/FAU-Trusted-Handshake_4Website_2.jpg)
Die Modelle unterscheiden sich in der Gewichtung zwischen der Einräumung von Virtual Shares, Meilensteinzahlungen und Sublizenzbeteiligungen, sowie dem Exit-Event zur Auflösung der Virtual Shares.
Für Gründer, die auf Basis von Erfindungen aus der Forschung und Entwicklung an ihren jeweiligen Lehrstühlen ein Start-up gründen wollen, eröffnet das FAU Trusted Handshake Modell eine parallel zu den laufenden Patentanmeldungen laufende, vereinfachte und schnelle Möglichkeit, sich IP zu sichern und in eine Gründung zu übertragen.
![Prozessablauf FAU Trusted Handshake](https://www.fau.de/files/2024/04/FAU-Trusted-Handshake_4Website_3.jpg)
Daneben besteht für jedes Start-up weiter die Möglichkeit, Übertragungskonditionen in eigenen Verhandlungen mit der FAU zu fixieren, wobei dann der Vorteil der schnellen Übertragung nicht realisiert werden kann.