Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg
Hochschulzugangsberechtigung und Feststellungsprüfung
Wenn Sie ein Abschlusszeugnis einer ausländischen Sekundarschule haben, können Sie nicht in jedem Fall an einer deutschen Universität studieren. Häufig müssen ausländische Studienbewerber vor der Aufnahme des Fachstudiums die sogenannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg ablegen oder Studienzeiten aus ihrem Heimatland vorweisen.
Die Zulassung zu manchen Studiengängen ist auch davon abhängig, ob Sie im Abschlusszeugnis der Sekundarschule eine bestimmte Mindestnote erreicht haben. Außerdem gibt es eine Reihe von ausländischen Bildungsnachweisen, die nur zum Studium eines bestimmten Studienfaches oder eng verwandter Fächer berechtigen. Die Bewertung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird in der Regel von der Zulassungsstelle der Universität vorgenommen. Sie richtet sich nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz.
Die Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder mit Empfehlungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ermöglicht Ihnen eine zuverlässige Einschätzung Ihres Sekundarschulabschlusses für den Hochschulzugang in Deutschland. Auch auf den Seiten des DAAD können Sie Ihr Zeugnis selbst einschätzen: Mit Angaben zum Herkunftsland, den entsprechend zugeordneten Zeugnissen und der Beantwortung einiger landesspezifischer Fragen können Sie Ihre Zugangsmöglichkeiten in Deutschland ermitteln.
Unter den ausländischen Bildungsnachweisen lassen sich folgende Gruppen unterscheiden:
Dies sind Zeugnisse, die eine direkte Aufnahme des Fachstudiums ermöglichen. Es kann sein, dass die Aufnahme des Fachstudiums auf bestimmte Studienfächer beschränkt und abhängig von einer Mindestnote ist. Man spricht hier von einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Inhaber ausländischer Sekundarschulabschlusszeugnisse, die nicht direkt zur Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Universität berechtigen, müssen die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife“ (Feststellungsprüfung) ablegen. Sie können sich auf diese Prüfung durch den Besuch eines einjährigen Kurses – beispielsweise am Studienkolleg München – vorbereiten. Eine Teilnahme an der Feststellungsprüfung ohne vorhergehenden Besuch des Vorbereitungskurses am Studienkolleg München ist nicht möglich. Voraussetzung für die Zulassung zum Studienkolleg ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf mindestens der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Zulassung zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung erfolgt durch diejenige Universität, an der Sie anschließend Ihr Fachstudium aufnehmen möchten. Wenn Sie die Feststellungsprüfung bestehen, haben Sie gleichzeitig auch die fachgebundene Hochschulreife erworben.
Ausnahme: Wenn Sie ein ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis dieser Gruppe besitzen und bereits mindestens ein oder zwei Jahre mit Erfolg an einer Universität studiert haben, brauchen Sie in vielen Fällen keine Feststellungsprüfung abzulegen, sondern können sich direkt für fachverwandte Studiengänge bei uns bewerben.
Erst wenn Sie den Aufnahmetest am Studienkolleg bestanden haben, werden Sie dort für einen bestimmten Kurs (je nach Fachrichtung, die Sie später studieren möchten) zugelassen.
Nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung müssen Sie sich erneut an der Universität um einen Studienplatz bewerben.
Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie neben dem Sekundarschulabschlusszeugnis einen Nachweis über einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Bewerbung zum Masterstudium.