Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
Die W1-Professur stellt eine mögliche Qualifikationsphase der wissenschaftlichen Karriere im Anschluss an die Promotion dar. Sie dient dem Erwerb der Qualifikation für die Berufung auf eine Professur an einer Universität.
W1-Professoren/Professorinnen gehören zum hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Ihre Selbstständigkeit in Forschung und Lehre leitet sich von dieser Zugehörigkeit ab, Sie haben das Promotions- und Prüfungsrecht.
Sie sind in der Regel Beamte auf Zeit und können den Titel „Professorin/Professor“ nur für diese Zeit tragen.
Zu Ihren Dienstaufgaben als W1-Professoren/Professorin gehört es, sich durch die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie durch Weiterbildung für die Berufung auf eine Professur zur qualifizieren.
Sie sind nicht berechtigt, Gutachten in Berufungsverfahren oder Gutachten in Evaluierungsverfahren abzugeben.
Sie wollen sich auf eine Professur bewerben? W1-Professuren werden wie alle anderen Professuren öffentlich und in der Regel international ausgeschrieben.
Bei W1-Professuren ist ein zweiphasiges Dienstverhältnis vorgesehen, das in der Regel insgesamt höchstens acht Jahre beträgt.
Am Ende der ersten W1-Phase soll eine Zwischenevaluierung zeigen, ob Sie sich sich als Hochschullehrer/in bewährt haben. Sie ist eine Bewertung Ihrer erbrachten Leistungen und bildet die Grundlage für die Verlängerung des Beamtenverhältnisses/Beschäftigungsverhältnisses. Die Durchführung und die Sicherstellung der Qualitätsstandards sind in der Tenure-Track-Satzung geregelt.
Bei positiver Zwischenevaluation soll Ihr Dienstverhältnis mit Ihrer Zustimmung bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren verlängert werden. Bei negativer Zwischenevaluation kann mit Ihrer Zustimmung eine Überbrückungszeit von einem Jahr gewährt werden.
Die Universität kann die W1-Professur auch mit einem Tenure Track verbinden, wobei an der FAU der Tenure Track nicht mit einem Stellenvorbehalt versehen wird.
Die berufungsäquivalente Tenure-Evaluation soll in der Regel erst nach positiver Zwischenevaluation in die Wege geleitet werden und ist in der Tenure-Track-Satzung der FAU geregelt.
Sie sind Bewerber auf eine W1-Professur aus dem Ausland und möchten sich an der FAU bewerben? Für diesen Fall haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen als erste Hilfe dienen sollen, um sich im System der Professoren und Karrierewege zurecht zu finden und sich mit den Gepflogenheiten der deutschen Berufungsverfahren vertraut zu machen: Was ist eine Professur? – Karrierewege an der FAU.
Die FAU stellt Ihnen als W1-Professorin/W1-Professor Investitionsmittel im Rahmen einer Anschubfinanzierung zur Verfügung.
Vor Ihrer Ernennung trifft der Dekan/die Dekanin mit Ihnen eine Zielvereinbarung, die die Rahmenbedingungen für die Dauer Ihrer Professur enthält. Sie soll eine Einschätzung der Erwartungen und Maßstäbe der späteren Evaluation ermöglichen und enthält eine Festlegung über quantifizierbare Evaluationskriterien, optional einen Zeitplan. Die Kriterien berücksichtigen, ob Ihre W1-Professur mit einem Tenure Track verbunden ist. Diese Zielvereinbarung stellt die Grundlage für Ihre Zwischenevaluation und, im Falle eines Tenure Track, in angepasster Form für die Tenure-Evaluation dar.
Sie werden als W1- Professorinnen und Professoren von einem Mentor/ einer Mentorin begleitet, der/ die nicht Ihrer Fachrichtung angehört. Durch ihn/ sie werden Sie bei der Erfüllung der in der Zielvereinbarung vereinbarten Anforderungen unterstützt, ebenso begleitet und berät er/sie Sie bei der Vorbereitung auf die Rolle als akademische Führungskraft.
Nach Abschluss Ihrer Zwischenevaluation bekommen Sie eine qualifizierte Rückmeldung zum bisherigen Verlauf Ihrer Professur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Weitere Förderung und Unterstützung ist unter Serviceeinrichtungen zu finden.