Rechtlich bindend sind die Aussagen in der Rahmen- und Fakultätspromotionsordnung, nicht der Text dieser Webseite.
Monografische Dissertation
Eine monographische Dissertation umfasst eine schriftliche Promotionsleistung, die weder mit früher abgefassten Abschlussarbeiten noch mit bereits veröffentlichten Abhandlungen identisch sein darf. Eine Vorveröffentlichung von Teilen der als Dissertation vorgesehenen Arbeit ist unter Angabe dieser Tatsache zulässig, wobei beachtet werden muss, dass vertragliche Vereinbarungen mit dem Herausgeber einer Veröffentlichung im Promotionsverfahren nicht entgegenstehen.
Kumulative Dissertation
Die kumulative Promotion ist ein Verfahren, bei welchem eine Reihe an in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierte oder zur Publikation angenommene Aufsätzen als schriftliche Promotionsleistung anstelle einer Dissertation eingereicht werden. Die genaue Mindestanzahl der notwendigen Publikationen sowie weitere Kriterien für eine vorschriftsgemäße kumulative Promotion sind von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt.
Eine Sonderform der kumulativen Promotion im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist die aufsatzbasierte Promotion. Sie setzt mindestens drei Artikel voraus, die das Potential haben, in einer hochrangigen wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht zu werden. Mindestens einer der Aufsätze ist in Erstautorenschaft zu verfassen. Zudem ist eine Zusammenfassung gefordert, die die einzelnen Beiträge in ihrem fachwissenschaftlichen Kontext einrahmt.
Im Fachbereich Rechtswissenschaften sowie im Fachbereich Theologie ist eine kumulative Dissertation – und somit auch eine kumulative Promotion – ausgeschlossen.
Eine kumulative Promotion an der Philosophischen Fakultät ist in vielen Fächern zulässig. Eine Auflistung aller Fächer finden Sie auf unserer Liste der Promotionsfächer. Die kumulative Promotion setzt mindestens drei in hochrangigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierte oder zur Publikation angenommene Aufsätze voraus, wobei mindestens zwei der Publikationen in Erstautorenschaft verfasst sein müssen. Der Rahmentext soll mindestens 45.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) umfassen, den thematischen Zusammenhang der publizierten Schriften darlegen und die behandelte Problematik in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext einordnen.
Eine kumulative Promotion an der Naturwissenschaftlichen Fakultät ist unter Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer zulässig. Hierbei muss mindestens eine der Publikationen in Erst- oder Hauptautorenschaft verfasst sein. Bei Beiträgen, die in Mitautorenschaft entstanden sind, muss die Urheberschaft der jeweiligen Autoren an den einzelnen Teilen der Publikation klar nachvollziehbar sein und von der Promovendin/dem Promovenden sowie den Mitautorinnen und/oder Mitautoren schriftlich bestätigt werden. Zusätzlich ist eine Darstellung von ca. 25 Seiten Umfang einzureichen, die den thematischen Zusammenhang der publizierten Schriften erläutern und in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext einordnen.
Eine kumulative Promotion an der Technischen Fakultät ist unter Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer zulässig. Informationen zur kumulativen Dissertation und deren Einreichungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Promotionsbüros der Technischen Fakultät.