Immatrikulation als Promotionsstudierende
Immatrikulation
Immatrikulation als Promotionsstudierende
Immatrikulation
Nach der Zulassung zur Promotion immatrikulieren sich die Promovierenden an der FAU als Promotionsstudierende.
Die Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand ist an bayerischen Hochschulen für die Dauer von bis zu vier Jahren möglich.
Manche Stipendiengeber setzen die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent voraus.
Beachten Sie bitte, dass immatrikulierte Promovierende keine Studierenden im Sinne des §5 Abs. 1 Nr. 9 des SGB V sind, und dadurch auch als Immatrikulierte bei der Krankenversicherung keinen Studentenstatus haben. Es können dementsprechend höhere Tarife gelten.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung als Promotionsstudent/Promotionsstudentin
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