Gegebenenfalls Vorteile bei Fragen des Bleiberechts für Außereuropäische Promovierende
Ermäßigte Eintrittspreise bei Freizeit-, Kultur- und Sportereignissen (Kino, Fitness-Studio u.ä.)
Günstige Preise für Software-Programme und Lizenzen oder Medien-Abos
Immatrikulierte Promovierende dürfen die Software der FAU wie immatrikulierte Studierende privat nutzen
Kindergeldbezug (abhängig von Ihrem Lebensalter und Familienstand)
Zulässige Dauer der Immatrikulation für Promovierende
Die Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand ist an bayerischen Hochschulen für die Dauer von bis zu vier Jahren möglich.
Manche Stipendiengeber setzen die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent voraus.
Immatrikulation und Krankenversicherung
Beachten Sie bitte, dass immatrikulierte Promovierende keine Studierenden im Sinne des §5 Abs. 1 Nr. 9 des SGB V sind, und dadurch auch als Immatrikulierte bei der Krankenversicherung keinen Studentenstatus haben. Es können dementsprechend höhere Tarife gelten.