Allgemeine FAQs
Häufig gestellte Fragen zum Promotionsverfahren
Rechtlich bindend sind die Aussagen in der Rahmen- und Fakultätspromotionsordnung, nicht der Text dieser Webseite.
Bei weiteren fakultätsspezifischen Fragen nutzen Sie bitte die Seiten der einzelnen Fakultäten:
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
- Medizinische Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Technische Fakultät
- Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
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Fragen zur Anmeldung
Zur Anmeldung in docDaten nutzen Sie Ihre IdM-Kennung.
Sie besitzen bereits eine IdM-Kennung, wenn Sie immatrikuliert oder an der FAU beschäftigt sind oder waren. Nach der Aktivierung (siehe unten) Ihrer Benutzerkennung im IdM-Self-Service (www.idm.fau.de) können Sie Ihre eingegebenen Daten unter www.docdaten.fau.de selbst einsehen.
Als Beschäftigte der Universität Erlangen-Nürnberg finden Sie Ihre Benutzerkennung und das Aktivierungspasswort in Ihrem Benutzer-Info-Brief. Als Studierende finden Sie diese Angabe auf Ihrem Studentenausweis.
Aktivierung: Wenn Sie nicht an der FAU studiert haben und kein Beschäftigter sind, wenden Sie sich bitte an graduiertenzentrum@fau.de. Sie erhalten dann die nötigen Informationen zu Ihrem IdM-Account. Aktivieren Sie einmalig Ihre Benutzerkennung beim IdM-Self-Service. Geben Sie dazu Ihre Benutzerkennung und Ihr Aktivierungspasswort in die entsprechenden Felder ein. Diese Informationen erhalten Sie beim Graduiertenzentrum.
Sollten Sie Ihre IdM-Kennung vergessen haben oder eine bereits bestehende funktioniert nicht mehr, dann wenden Sie sich bitte an die Service-Theken des RRZE. Das Graduiertenzentrum der FAU hat nur solange Zugriff auf Ihre IdM-Kennung, bis Sie diese aktiviert haben. Nach der Aktivierung verwaltet das RRZE Ihre IdM-Kennung.
Standorte der Service-Theken:
FAU Campus Erlangen Süd: Rechenzentrum (RRZE)
Martensstr. 1, Erlangen
1. Stock, Raum 1.013
Telefon: 09131/85- 29955
Fax: 09131/85-29966
Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag 09.00–16.00 Uhr
Freitag 09.00–14.00 Uhr
Erlangen Innenstadt: IT-Zentrum Innenstadt (IZI)
Bismarckstr. 1, Erlangen
C-Turm, Raum C105
Telefon: 0 91 31 – 85 – 2 61 34
Telefax: 0 91 31 – 85 – 2 21 21
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 9-16 Uhr
Freitag 9-14 Uhr
Nürnberg: IT-Zentrum Nürnberg (IZN)
Lange Gasse 20, Nürnberg
Raum 0.439
Telefon: 0911/5302-815
Fax: 0911-5302-408
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 9-12, 14-17 und 19-21 Uhr
Samstag 9-12, 15-17 und 20-21 Uhr
Fragen zur Zulassung
Nach RPromO § 8 müssen Sie zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:
- Es wird früh geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um an der FAU promovieren zu dürfen.
- Nach der Zulassung sind Sie als registrierter Doktorandin oder registrierter Doktorand Mitglied der FAU (auch wenn Sie nicht an der FAU angestellt sind).
- Sie profitieren von zentralen Dienstleistungen.
- Sie erhalten fortlaufend wichtige Informationen zum Thema Promotion.
Nachweise müssen grundsätzlich im Original und Deutsch (Amtssprache) vorgelegt werden. Die Promotionsbüros nehmen aber ebenso sowohl beglaubigte Kopien als auch vereidigte Übersetzungen oder Nachweise in englischer Sprache an.
Wenn Sie das Original mit einer Kopie vorlegen, wird diese vor Ort mit dem Original verglichen und bestätigt, so dass Sie das Original wieder mitnehmen können. Wir bitten Sie, notwendige Kopien selbst zu erstellen, da wir keine Kopien für Sie anfertigen können.
Fragen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens
An der Philosophischen Fakultät muss ein/e fachfremde/r Prüfer/in eingebunden werden. Diese/r wird bei Eröffnung des Verfahrens von der Promovendin oder dem Promovenden vorgeschlagen. Bei auswärtigen Gutachtern oder Prüfern muss ein formloser Antrag von der Promovendin oder dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer beim Promotionsausschuss gestellt werden.
An der Naturwissenschaftlichen Fakultät muss ein fachfremder Prüfer (FAU) durch einen formlosen Antrag des Betreuers/der Betreuerin an den Fakultätsrat beantragt werden. Ein Prüfer einer anderen Universität muss von der Betreuerin oder dem Betreuer formlos beim Promotionsausschuss beantragt werden.
An der Medizinischen Fakultät muss bei Verfahren zum Dr. rer. biol. hum. ein fachfremder Prüfer eingebunden werden. Dieser wird von der Betreuerin oder vom Betreuer vorgeschlagen. Bei Promotionen zum Dr. med./Dr. med. dent. sind keine fachfremden Betreuer zugelassen.
Fachfremde Prüfer müssen den Kriterien nach § 5 RPromO und FPromO genügen.
Fragen zur Dissertation
Fragen zu sonstigen Themen
Bitte verwechseln Sie die Immatrikulation nicht mir der Registrierung in unserer Datenbank docDaten oder mit der Zulassung zur Promotion.
Die Immatrikulation kann bei einer Überschreitung der 4-Jahresfrist jedoch in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Promovierenden oder der Betreuenden verlängert werden. Gründe für die Verlängerung können sein:
- Die Finanzierung des Promotionsvorhabens über ein Stipendium hängt vom Studierendenstatus ab.
- Der Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist unabdingbar an den Studierendenstatus gebunden.
- Die Promotionszulassung ist an Bedingungen geknüpft, die nur erfüllt werden können, wenn ein Studierendenstatus besteht.
Zudem müsste ein Nachweis der Betreuenden vorliegen, dass das Vorhaben unmittelbar vor dem Abschluss steht und in einem oder zwei Semestern abgeschlossen sein wird.
Außerdem beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Graduiertenzentrums der FAU gerne Ihre Fragen (graduiertenzentrum@fau.de, 09131/85-20724). Promovierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bitten wir, sich direkt an die Graduiertenschule der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu wenden.
Alle wichtigen Informationen und die Texte der Promotionsordnungen finden Sie über unsere Webseite.
Bei einem fachfremden Abschluss ist die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Manchmal ist auch eine Promotionseignungsprüfung erforderlich. Näheres finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung unter § 6.
Master-Abschlüsse von Fachhochschulen gelten als äquivalent zu universitären Master-Abschlüssen. Sehr gute FH-Absolventinnen und -Absolventen mit Diplom können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie die Promotionseignungsprüfung bestehen.
Abschlüsse von ausländischen Universitäten müssen vom Promotionsorgan überprüft werden. Dies geschieht, sobald Sie nach erfolgter Registrierung in docDaten Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht haben. Die Prüfung der Äquivalenz ausländischer Abschlüsse kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU hat außerdem eine Liste mit weiteren Förderinstitutionen zusammengestellt, die Auslandsaufenthalte finanzieren.
Als Ergänzung empfiehlt sich ein Blick auf unsere Website mit verschiedenen Förderdatenbanken zur eigenen Recherche.
Falls Sie als Doktorandin oder Doktorand bereits eine Grundförderung für Ihr Vorhaben an der FAU erhalten, fragen Sie bei Ihrem Geldgeber nach, ob es zusätzliche Fördermittel für einen internationalen Forschungsaufenthalt gibt. Einige Begabtenförderungswerke leisten dies.