Postdoc-Phase und Habilitation
Die Postdoc-Phase
Haben Sie Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen oder haben Sie bereits eine erste Stelle als Postdoc an einer Einrichtung der FAU?
Dann befinden Sie sich vermutlich gerade in der sogenannten „frühen Postdoc-Phase“, die in der Regel zwei Jahre andauert.
In dieser Zeit sollten Sie sich entscheiden, ob Sie dauerhaft eine Karriere in der universitären Wissenschaft anstreben! Bedenken Sie dabei die Rahmenbedingungen, die Ihnen durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gegeben sind.
Für Ihre beginnende Postdoc-Phase an der Universität werden Sie nach Ihrer Promotion in der Regel einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Diese Checkliste zum Gespräch nach der Promotion kann Ihnen als Leitfaden für das Einstellungs- bzw. Vertragsverlängerungsgespräch dienen.
An der FAU gibt es verschiedene Wege zur Professur.
Die Habilitation
Die Habilitation
Möchten Sie an der FAU habilitieren? Zuständig für die Habilitation an der FAU sind die jeweiligen Fakultäten.
An der FAU gibt es für alle Fakultäten eine Habilitationsordnung, in der Sie die konkreten Verfahrensschritte finden können, die für Ihre Habilitation relevant sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit dem Ansprechpartner/der Ansprechspartnerin Ihrer Fakultät in Verbindung zu setzen.
Volker Barnickel
Fakultätsverwaltung Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Telefon: +49 9131 85-23029
- E-Mail: volker.barnickel@fau.de
Bei Fragen zur Habilitation im Fachbereich Theologie wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsverwaltung unter fb-theol@fau.de.
Fachbereich Rechtswissenschaften:
Ass. jur. Dagmar Schwarzbach
Fachbereichsverwaltung Rechtswissenschaft (Erlangen)
- Telefon: +49 9131 85-29397
- E-Mail: jura-dekanat@fau.de
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften:
Sekretariat des Dekanats
Telefon: +499115302-95650
E-Mail: wiso-dekanat@fau.de
Webseite: Wissenschaftlicher Nachwuchs der Wirtschaftswissenschaften
Heidi Kurth
Fakultätsverwaltung Medizinische Fakultät
- Telefon: +49 9131 85-32126
- E-Mail: heidi.kurth@fau.de
Dr. rer. nat. Anja Goldmann
Fakultätsverwaltung Medizinische Fakultät
- Telefon: +49 9131 85-32123
- E-Mail: anja.goldmann@fau.de
Webseite: Wissenschaftlicher Nachwuchs der Medizinischen Fakultät
Michaela Brunner
Fakultätsverwaltung Naturwissenschaftliche Fakultät
Telefon: +49 9131 85-23030
Mobil: +49 (0)1725724793
E-Mail:michaela.c.brunner@fau.de

Kerstin Stoltze
Fakultätsverwaltung Technische Fakultät
- Telefon: +49 9131 85-28223
- E-Mail: kerstin.stoltze@fau.de
Webseite: Promotion und Habilitation an der Technischen Fakultät
Die Nachwuchsgruppenleitung
Die selbstständige Leitung einer Nachwuchsgruppe kann ein möglicher Schritt auf dem Weg zur Professur sein. Sie kann in Bayern und anderen Bundesländern als Äquivalent zur Habilitation gelten und den Erwerb der Lehrbefähigung und die Berufung auf eine volle Professur ermöglichen.
Die W1-Professur
Die W1-Professur ist eine mögliche Qualifikationsphase in der wissenschaftlichen Karriere im Anschluss an die Promotion. W1-Professorinnen und -Professoren füllen den Aufgabenbereich einer Professur aus und qualifizieren sich dadurch für die Berufbarkeit auf eine Lebenszeitprofessur.
Mit dem Abschluss der Habilitation, der FAU Nachwuchsgruppenleitung und der W1-Professur erwirbt die Nachwuchswissenschaftlerin/der Nachwuchswissenschaftler die Lehrbefähigung – die Facultas Docendi – ist aber nach dem Bayerischen Hochschulpersonalgesetz noch keine Hochschullehrerin/kein Hochschullehrer mit Lehrberechtigung und somit keine Privatdozentin/kein Privatdozent (PD).
Die Lehrberechtigung (auch Lehrbefugnis) – die Venia Legendi – wird durch die Universität verliehen. Dieser Prozess kann an der FAU über die Personalabteilung angestoßen werden. Erst mit der zuerkannten Berechtigung, darf die/der Berechtigte als Hochschullehrerin/Hochschullehrer selbständig unterrichten, wissenschaftliche Arbeiten anleiten, Prüfungen abnehmen und die Bezeichnung Privatdozentin/Privatdozent (PD) führen.
An vielen Lehrstühlen werden Postdocs als Akademischer Rat/Akademische Rätin oder Akademischer Oberrat/Akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt.
Das Beamtenverhältnis auf Zeit von Akademischen Räten ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Voraussetzung für die Ernennung zum Akademischen Rat/zur Akademischen Rätin ist u.a. die Promotion oder eine Zweite Staatsprüfung. Ausnahmen hiervon gibt es für ingenieurwissenschaftliche Fächer und für die katholische und evangelische Theologie.
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalhandbuch der FAU.
Der „Plan B“
In jedem Fall sollten Sie zu Ihrem derzeitigen wissenschaftlichen Projekt einen „Plan B“ parallel zu Ihrem Hauptziel entwickeln.
Sie fragen sich, wie neben der universitären Karriere ein Plan B für Sie aussehen könnte?
- Wir bieten Ihnen verschiedenen Möglichkeiten und Unterstützungen an.
- Oder fragen Sie nach einem Coachinggespräch. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen!
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