1. FAUngl sind fachlich exzellent. Fachliche Exzellenz bedeutet, dass sich Bewerbende in einem qualitätsgesicherten, externen Begutachtungsverfahren wettbewerblich durchgesetzt haben. Dies wird beispielsweise nachgewiesen durch
- eine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln in den Nachwuchsgruppenprogrammen der Helmholtz-Gemeinschaft, des Emmy-Noether-Programms der DFG, des BMBF, des Elitenetzwerks Bayern oder in einem vergleichbaren Nachwuchsgruppenprogramm eines anderen Zuwendungsgebers oder
- Erfolge in den Programmen ERC Starting Grant (EU), Liebig-Stipendium (Fonds der Chemischen Industrie), Heisenberg-Programm (DFG), Sofja Kovalevskaja-Preis (Alexander von Humboldt-Stiftung) oder in einem vergleichbaren Programm eines anderen Zuwendungsgebers.
2. FAUngl führen eine wissenschaftlich und finanziell unabhängige Arbeitsgruppe. FAUngl waren in einem in Ziffer 1 genannten Programm erfolgreich.
- Dabei haben sie Personalmittel für (sich und) mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeitende (mindestens Master-/Diplomabschluss oder Staatsexamen) eingeworben. Die Einwerbung der eigenen Stelle ist allerdings keine zwingende Voraussetzung, wird aber sehr positiv gesehen.
- Die Personalmittel für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden haben jeweils einen Umfang von mindestens drei Personenjahren (Vollzeitäquivalente).
- Sie tragen Personalverantwortung und Budgetverantwortung.
3. Der Abschluss der Promotion erfolgte vor maximal 6 Jahren (Datum der mündlichen Prüfung). Als familienpolitische Komponente (analog § 2 WissZeitVG) ist eine Verlängerung dieses Zeitraums um 2 Jahre für die Betreuung jedes Kindes unter 18 Jahren möglich.
4. FAUngl sollen Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit einer höheren Bildungseinrichtung oder mit Wirtschaft und Industrie und möglichst auch wissenschaftliche Auslandsaufenthalte nachweisen.
5. FAUngl können nicht W1/W2/W3 Professorinnen und Professoren sein.