Begleitung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler richten sich mit ihrem Ansinnen auf Durchführung eines Habilitationsverfahrens an die jeweilige Fakultät. Aber natürlich werden Habilitierende während des Habilitationsprozesses durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wissenschaftlich und organisatorisch begleitet und stehen in einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zur Universität.
Sie als Mentor bzw. Mentorin sorgen unter anderem für die Sicherstellung der erforderlichen Forschungsfreiräume. Neben der fachwissenschaftlichen Begleitung sollten Sie aber auch unbedingt Ihre Erfahrungen und Fertigkeiten in der akademischen Lehre weitergeben.
Eine weitere grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Habilitationsverfahren ist die Beachtung und Einhaltung aller formalen Anforderungen der jeweiligen Fakultät.