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Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Zum Schutze des Arbeitnehmers sind befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Für die Wissenschaft wurde daher das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) erlassen, das als Sonderregelung eine gewisse Flexibilität für Befristungen ermöglicht. Das WissZeitVG erfuhr im März 2016 eine Novellierung.

Eine umfassende Erläuterung finden Sie in der Handreichung der DFG sowie auf den Seiten des Personalhandbuchs der FAU.