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Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Kinder

Sind Sie nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet beschäftigt und haben außerdem Kinder? Das WissZeitVG sieht besondere Regelungen vor, um die Erziehungszeiten bei der Berechnung der Befristungsdauer zu berücksichtigen.

Einen Überblick darüber finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.