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Visum und Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie als Nicht-EU-Bürger mit einem Studenten-Visum eingereist sein, müssen Sie dieses nach Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Alle Informationen zu Einreiseformalitäten und zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf unserer Webseite zu Visum und Einreise.