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Urlaubssemester

Wenn Sie während Ihres Studiums ein mehrmonatiges Praktikum oder einen längeren Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, können Sie sich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, für ein Semester beurlauben lassen.

Laut der Beurlaubungsrichtlinien der FAU kommt eine Beurlaubung wegen einer vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit nur dann in Betracht, wenn dafür mindestens sieben Wochen der Vorlesungszeit nötig sind und insgesamt maximal 13 Wochen Pflichtpraktikum in dem Semester geleistet werden (Nachweis des Praktikantenamtes), sonst handelt es sich um ein Praxissemester.

Die Beurlaubung wegen eines Praktikums ist nur einmal möglich. Wer ein nicht in einer Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenes berufliches Praktikum (freiwilliges Praktikum) ableisten will, das mindestens sieben Wochen der Vorlesungszeit in Anspruch nimmt, wird auf Antrag für ein zusammenhängendes Praktikum beurlaubt.

Wegen einer Beurlaubung zum Auslandsstudium, die für maximal zwei Semester gewährt wird, ist dem Antrag die Immatrikulation an der ausländischen Hochschule beizufügen.

Um Urlaubssemester zu beantragen müssen Sie sich an die Studentenkanzlei wenden. Die ausführlichen Beurlaubungsrichtlinien, sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Webseite der Studierendenverwaltung.