Kategorien: studium-a-z
Index
Prüfungsfristen
Die Prüfungsordnungen enthalten Bestimmungen darüber, bis zu welchem Zeitpunkt eine GOP oder Abschlussprüfung abgelegt sein muss. Hat ein Studierender bis zu diesem Zeitpunkt aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, die entsprechende Prüfung nicht abgelegt, so gilt die Prüfung erstmals als nicht bestanden. Die Wiederholungsprüfung ist dann innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes abzulegen.
Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung wird man im gleichen Studiengang beziehungsweise Studienfach an der gleichen Hochschulgattung in der Bundesrepublik nicht mehr immatrikuliert.
Durch diese Bestimmungen sollen Studierende mit ihrer Zeit an der Hochschule sorgsam umgehen.