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Prozess-Owner
Prozess-Owner sind die jeweiligen Abteilungen der Universitätsverwaltung, welche die endgültige Verantwortung für den Prozess und dessen Ergebnis tragen. Entsprechend gilt die Zuständigkeit gemäß aktuellem Geschäftsverteilungsplan. Spätestens jedoch bei der Definition der Arbeitspakete ist seitens der Steuerungsgruppe explizit ein Prozess-Owner zu benennen. Die verantwortliche Person in der Arbeitsgruppe sollte aus der Verwaltungseinheit stammen, die gleichzeitig Prozess-Owner ist.