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Prüfungsordnung

Man sollte sich zu Beginn des Studiums die jeweiligen Prüfungsordnungen besorgen und das Studium daran orientieren, um bei der Meldung zur Prüfung vor Überraschungen sicher zu sein.

Prüfungsfristen

Die Prüfungsordnungen enthalten Bestimmungen darüber, bis zu welchem Zeitpunkt eine GOP oder Abschlussprüfung abgelegt sein muss. Hat ein Studierender bis zu diesem Zeitpunkt aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, die entsprechende Prüfung nicht abgelegt, so gilt die Prüfung erstmals als nicht bestanden. Die Wiederholungsprüfung ist dann innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes abzulegen.

Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung wird man im gleichen Studiengang beziehungsweise Studienfach an der gleichen Hochschulgattung in der Bundesrepublik nicht mehr immatrikuliert.

Durch diese Bestimmungen sollen Studierende mit ihrer Zeit an der Hochschule sorgsam umgehen.

Promotion

Die Promotion bezeichnet die Verleihung der Doktorwürde in einem bestimmten Studienfach und ist in Deutschland die Voraussetzung für eine Habilitation, die in den meisten Wissenschaftsdisziplinen wiederum die Voraussetzung für eine Professur ist. Sie weist die Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten nach und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung.

Weitere Informationen zur Promotion finden Sie auf den Webseiten der FAU.

Präsidentin/Präsident

Auf bis zu sechs Jahre gewählte Leiterin beziehungsweise gewählter Leiter der Uni, meist aus den Reihen der Professorenschaft. Theoretisch könnte sie oder er auch von außerhalb kommen und müsste nicht einmal Professorin oder Professor sein.

An anderen Unis wird die Präsidentin oder der Präsident auch Rektorin oder Rektor genannt. Formelle (ältliche) Anrede: Magnifizenz. Der Präsident der FAU ist Prof. Dr. Joachim Hornegger.

Weitere Informationen zur Universitätsleitung finden Sie auf den Webseiten der FAU.

Praktikum

Praktika, etwa in Handels- oder Industriebetrieben, sollen berufspraktische Erfahrung vermitteln. In einer Reihe von Uni-Studiengängen gehören solche außeruniversitären Praktika zur universitären Ausbildung, sind allerdings in den Semesterferien abzuleisten. Näheres ist durch die jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.

Aktuelle Angebote zu Praktikumsplätzen und weitere Jobangebote finden sich in der Stellenbörse der FAU.

Parken

Studierende und Promovierende der FAU haben die Möglichkeit, mit kostenpflichtigen Parkkarten das Parkhaus am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg zu nutzen. Detailinformationen dazu finden Sie auf der Seite www.wiso.fau.de/parken

Die Parkkarten müssen für jedes Semester bereits vor Vorlesungsbeginn beantragt und auch bezahlt werden.

Hinweis zur Parkmöglichkeit auf dem FAU Campus Erlangen Süd: Das Parkhaus in der Erwin-Rommel-Str. steht aufgrund von Baumängeln nicht mehr zur Verfügung.

Online-Katalog (OPACplus)

Der Online-Katalog der Universitätsbibliothek umfasst die gedruckten Medien aller Bibliotheken an der FAU, erlaubt aber auch den Zugriff auf alle lizenzierten e-Medien und Datenbanken. Außerdem kann in freien Datenquellen sowie im Bayerischen Bibliothekskatalog B3Kat recherchiert werden.  Der Katalog zeigt die Verfügbarkeit der Medien an, verlinkt zu Volltexten und ermöglicht die Bestellung und Vormerkung von Medien. Integriert in den Katalog ist der Zugang zum Bibliothekskonto, in dem ausgeliehene Medien verlängert werden können.

Außerdem ermöglicht der Online-Katalog den Zugang zum Dokumentenlieferdienst FAUdok und zur Fernleihe für Literatur, die nicht an der FAU vorhanden ist.

Informationen zu weiteren Services finden Sie auf der Homepage der Universitätsbibliothek.

Öffentliche Verkehrsmittel

Seit dem Wintersemester 2015/16 gibt es an der FAU ein Semesterticket, das die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) abdeckt. Damit können die öffentlichen Verkehrsmittel im Verbundgebiet genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der VGN.

Numerus clausus (NC)

Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, die sich besonders großer Nachfrage erfreuen und nur eine begrenzte Studienplatzkapazität haben.

Die Studienplätze in NC-Fächern werden entweder von der Uni oder bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) vergeben. In Abhängigkeit vom NC unterscheidet sich auch das Bewerbungsverfahren.

Ob Ihr Wunschfach einem NC unterliegt oder ob es zulassungsfrei ist, können Sie auf der Seite „Alle Studiengänge“ nachschauen.

N. N. (nomen nominandum)

Wörtlich übersetzt: Der Name ist noch zu nennen. Diese Abkürzung findet sich zum Beispiel im Vorlesungsverzeichnis, wenn der Dozent/die Dozentin noch nicht feststeht.