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Altersvorsorge

Als Berufseinsteigender ist man mit vielen neuen Herausforderungen und Entscheidungen konfrontiert. Daher nehmen sich nur wenige Absolventinnen und Absolventen, die noch am Beginn Ihres Erwerbslebens stehen, die Zeit, sich auch mit dem eher trockenen Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Jedoch macht es Sinn, sich schon frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um im späteren Lebensabschnitt finanziell abgesichert zu sein.

Die heutige Altersvorsorge stützt sich auf drei Säulen:

  1. gesetzliche Vorsorge, also die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
  2. ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung, meist betriebliche Altersvorsorge oder auch Zusatzversorgung (Öffentlicher Dienst)
  3. Private Vorsorge

Während Sie auf die ersten beiden Säulen kaum Einfluss nehmen können, liegt die dritte Säule, die private Vorsorge, komplett in Ihrer Eigenverantwortung. Private Vorsorge bedeutet die Ansparung von Eigenkapital, beispielsweise durch Riester-Rente, Lebensversicherung, Aktien- oder Immobilienfonds.

Auch wenn das erste Gehalt bei Absolventinnen und Absolventen meist noch nicht so hoch ist, kann man auch schon mit einem Modell der Altersvorsorge beginnen, bei dem nur kleine Beträge einzuzahlen sind. Denn je früher Sie anfangen, für die Rente zu sparen, desto mehr steht Ihnen später zur Verfügung.
Ausführlichere Informationen stellt das Informationszentrum der deutschen Versicherer auf seiner Webseite zur Verfügung.

Wenn Sie sich zum Thema Altersvorsorge objektiv und unabhängig von einzelnen Anbietern beraten lassen möchten, können Sie sich an die Altersvorsorgeberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG ist ein deutsches Bundesgesetz vom 14. August 2006 welches die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.

Die Anwendung des Gesetzes findet insbesondere auch im Arbeitsrecht Gebrauch. Hier ist es u.a. anzuwenden auf Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies bedeutet dass Sie in diesen Bereichen nicht aufgrund der oben genannten Gründe schlechtere Bedingungen bzw. Chancen haben dürfen. Zu beachten ist das AGG in der Praxis z.B. bei Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen oder Kündigungen.

Zwei-Fach-Bachelor

Die meisten Bachelor of Arts-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bestehen aus zwei Fächern, also einem Erst- und einem Zweitfach, die man bei der Immatrikulation angibt. Wie man die Fächer kombiniert, kann man relativ frei entscheiden, jedoch sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen, wie viel Studienaufwand man betreiben will. Empfehlungen gibt die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Bachelor of Arts-Studiengänge als Ein-Fach-Bachelor sind an der FAU vor allem in den Wirtschaftswissenschaften zu finden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.

ZVS

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, heißt jetzt Stiftung für Hochschulzulassung.

ZSB/Zentrale Studienberatung

Zentrale Studienberatung, an der FAU wurde sie lange Zeit als IBZ bezeichnet.

zur Zentralen Studienberatung

Zimmersuche

Eine Herausforderung zu Beginn des Studiums ist die Zimmersuche.

Es gibt folgende Möglichkeiten: Zimmervermittlung des Studentenwerks; Kommunale Wohnungsvermittlungen im Rathaus (vermitteln nur Sozialwohnungen); Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften; eine Anzeige in der lokalen Tageszeitung sowie Online-Portale. Die Wohnheimplätze des Studentenwerks werden von ebendiesem vermittelt. Bei den Wohnheimen, die nicht zum Studentenwerk gehören, muss man sich bei der jeweiligen Verwaltung bewerben.

Eine große Anzahl freiwerdender Studentenzimmer wird jeweils zu Semesterende durch Aushang in den Universitätsgebäuden angeboten, zunehmend auch als virtuelle Aushänge.

Weitere Informationen zur Zimmersuche finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.

Zettel

Ein wichtiges Kommunikationsmittel an der Uni, und das nicht nur unter Kommilitonen unter der Bank. Auf Zetteln werden am „Schwarzen Brett“ Wohnungen oder Jobs angeboten, die Anschlagtafeln hängen voller Zettel, auf Zetteln muss man sich eintragen, wenn man bestimmte Seminare besuchen will … Also, bloß nicht verzetteln.

FAUmail

Jede/r Studierende an der FAU bekommt eine persönliche E-Mail-Adresse, die durch die Aktivierung der studentischen Benutzerkennung beim IdM freigeschaltet wird.

Auf dieses Postfach kann man dann über die Webmail-Oberfläche unter https://faumail.fau.de oder mit einem E-Mail-Programm wie Outlook oder Thunderbird zugreifen.

Wer die Adresse nicht aktiv benutzen möchte, kann unter der genannten URL auch eine Weiterleitung einstellen.

Anleitung: Smartphone-Update aktivieren

Vorlesungsverzeichnis

Register aller Lehrveranstaltungen der Universität finden Sie im UnivIS der FAU.

Vorlesungsbeginn

Das Wintersemester dauert vom 1.10. bis 31.3., die Vorlesungen beginnen Mitte Oktober und enden Mitte Februar. Die Vorlesungszeit des WS wird von den Weihnachtsferien unterbrochen. Das Sommersemester dauert vom 1.4. bis 30.9., die Vorlesungen beginnen Mitte April und enden Mitte Juli.

Webseite „Semestertermine“