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Assessment Center

Das Assessment Center (AC) wird von Unternehmen als Instrument zur Personalauswahl oder Personalentwicklung eingesetzt. Gerade für die Rekrutierung von akademischen Stellen Trainee-Programmen oder Volontariaten werden häufig Assessment Center eingesetzt, um die Bewerberinnen und Bewerber in Hinblick auf Ihre fachliche und persönliche Eignung für eine bestimmte Position zu beurteilen. Das Verhalten der Bewerber wird im Verlauf des AC von geschulten Beobachtern, den sogenannten Assessoren, meist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalbereichs oder externe Beraterinnen und Berater, analysiert und bewertet. Das AC dauert in der Regel 1-3 Tage und wird meist mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern durchgeführt.

Gängige Methoden und Inhalte von ACs:

  • Strukturierte Interviews
  • Gruppendiskussionen
  • Postkorbübungen
  • Rollenspiele
  • Selbstpräsentation und andere Präsentationsaufgaben
  • Fragebögen mit Persönlichkeits-, Leistungs- oder Intelligenztest

Der Career Service bietet regelmäßig in jedem Semester Seminare mit externen Referenten an, in denen die Teilnehmer auf das Assessment Center vorbereit werden. Das aktuelle Seminarprogramm des Career Service finden Sie unter der Rubrik Veranstaltungen.

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen sind Ihre Arbeitszeugnisse. Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis, das nach dem Austritt des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erstellt wird. Sie sollten im Anschluss an jedes Beschäftigungsverhältnis, egal ob Minijob, Praktikum oder Werkstudententätigkeit einen Nachweis vom Arbeitgeber in Form eines Arbeitszeugnisses anfordern, sollten Sie dies nicht automatisch erhalten. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält die Personalien, sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, ist aber ohne Wertung. Wenn Sie nur wenige Tage/Wochen bei einer Firma beschäftigt waren, erhalten Sie meist diese einfache Form des Zeugnisses.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des dienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers. Das Zeugnis muss nach der gesetzlichen Regelung immer wohlwollend formuliert sein. Daher können Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nicht ehrlich eine mäßiger Arbeitsleistung oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufführen. Es hat sich daher im Laufe der Zeit ein Zeugniscode, also eine verschlüsselte Leistungsbewertung durchgesetzt. Es handelt sich um Standardformulierungen, die sich an den Schulnoten orientieren, aber sehr viel positiver klingen, wie: “zu unserer vollen Zufriedenheit”. Auch das Weglassen bestimmter wichtiger Beurteilungskriterien kann als Hinweis auf unzureichendes Verhalten dienen.

Fachliteratur zu Arbeitszeugnissen finden Sie in der Fachbibliothek des Career Service.

Arbeitsvertrag

In der Regel erhalten Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn (bis spätestens 4 Wochen danach) einen Arbeitsvertrag, welcher von beiden Seiten unterschrieben wird. Hier werden die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Der Arbeitsvertrag muss keiner bestimmten Form entsprechen, es besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, die jedoch von gesetzlichen Grundlagen und Tarifverträgen eingeschränkt wird. Vertragsbestandteile die den gesetzlichen Regelungen widersprechen, sind nichtig. Die rechtlichen Vorschriften wurden vom Gesetzgeber insbesondere zum Schutz des Arbeitnehmers geschaffen.

Arbeitssuchend

Arbeitssuchend kann man sich bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man am Ende seines Studiums steht oder dieses bereits beendet hat und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle in Anspruch nehmen möchte. Als Student oder Studentin haben Sie grundsätzlich keine Verpflichtung, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, jedoch macht es Sinn, sich schon ca. 3 Monate vor Ende ihres Studiums an die Agentur für Arbeit zu wenden.

Sie können sich persönlich, aber auch telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Sie erhalten dann zeitnah einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch bei einem Arbeitsvermittler der für Sie zuständigen Agentur an Ihrem Wohnort. In vielen Agenturen gibt es spezielle Beraterinnen und Berater, die für die Vermittlung von Akademikerinnen und Akademikern sowie Hochschulabsolventinnen und Absolventen zuständig sind.

In dem ersten Beratungsgespräch wird ein Bewerberprofil von Ihnen erstellt und in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht, sodass es für zukünftige Arbeitgeber ersichtlich ist (Dies kann auf Wunsch anonym oder mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht werden). Die Agentur für Arbeit kann Ihnen so geeignete Stellenangebote als Vermittlungsvorschlag zukommen lassen. Des Weiteren erhalten Sie eine Beratung in Hinblick auf Ihre Arbeitsmarktchancen und Tipps für Ihre Bewerbung.

Wenn Sie Arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten Sie Unterstützung bei der Vermittlung, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen.

Arbeitsmarktprognosen

Arbeitsmarktprognosen, also Vorhersagen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes, sollen insbesondere Auskunft über den langfristigen Bedarf oder Überangebot an Fachkräften bestimmter Branchen und Fachrichtungen geben.

Das IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, eine Dienststelle der Agentur für Arbeit, ist ein Forschungsinstitut, welches sich mit der langfristigen Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes auseinandersetzt. Auf seiner Homepage stellt das IAB aktuelle Daten und Indikatoren zur Arbeitsmarktentwicklung zur Verfügung.

Solche Prognosen für die eigene Studienwahl oder die Wahl der praktischen Ausrichtung bzw. des späteren Berufsbildes heranzuziehen ist eher kritisch zu sehen. Ein Studium der Ingenieurswissenschaften nur aus dem Grund zu beginnen, dass ein Mangel an Ingenieuren prognostiziert wird und man sich daher gute spätere Berufsaussichten erhofft, ist wenig sinnvoll. Entscheidungskriterien sollten vielmehr persönliches Interesse und die Eignung für ein bestimmtes Fach bzw. einen bestimmten Beruf sein. Spätere Arbeitsmarktchancen können zwar in die Überlegungen mit einbezogen werden, sollten aber niemals alleiniges Kriterium für Studien- oder Berufsentscheidungen sein. Man sollte sich auch dessen bewusst sein, dass eine gute Arbeitsmarktprognose keine Garantie für einen sicheren Arbeitsplatz ist.

Arbeitslosengeld II

Wenn Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes finanzielle Leistungen benötigen, haben Sie die Möglichkeit beim zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, die sog. Grundsicherung, umgangssprachlich auch Harz IV, zu stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob Anspruch auf finanzielle Leistungen besteht und Sie ggf. zur Überbrückung Arbeitslosengeld II erhalten können.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Wenn Sie beim Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie der Vermittlung zur Verfügung stehen, dies bedeutet, dass Sie u.a. verpflichtet sind, dort regelmäßig Termine wahrzunehmen, auf von der Agentur zugesandte Stellenangebote zu reagieren und Urlaub und Ortsabwesenheit zu melden. Was dem Einzelnen an Arbeitslosengeld II zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelbedarfen festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld I

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht dann, wenn Sie mind. 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Anstellungsverhältnisse als Werkstudent sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Sie können dies auf Ihrer Gehaltsabrechnung nachprüfen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an Ihrem letzten Gehalt. Um Arbeitslosengeld I erhalten zu können, muss man sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.

Detailliertere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslos

Sie haben als Absolventin oder Absolvent auch die Möglichkeit, sich nach erfolgter Exmatrikulation arbeitslos zu melden, bis Sie eine feste Beschäftigung gefunden haben. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache und Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig. Sie erhalten dann einen Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler. In einem ersten Gespräch wird neben der Erstellung eines Bewerberprofils und der Arbeitsmarktberatung auch auf Rechte und Pflichten eingegangen, die mit einer Arbeitslosmeldung verbunden sind. Wenn Sie in den letzten 24 Monaten nicht mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie haben somit bei Arbeitslosmeldung keinen Leistungsanspruch. Möglich sind bei entsprechenden Voraussetzungen u.a. die Erstattung von Bewerbungskosten oder bei überregionaler Bewerbung auch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Zudem werden bei Arbeitslosmeldung für die Dauer der Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Arbeiten im Ausland

Immer mehr Promovierende sowie Hochschulabsolventinnen und Absolventen haben den Wunsch, nach dem Studium im Ausland zu arbeiten. Es gibt viele verschiedene Wege eine feste Anstellung im Ausland zu finden, jedoch gibt es auch zahlreiche Fragen und Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Eine mögliche Anlaufstelle für Ratsuchende ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV. Neben Information und Beratung rund um das Thema Arbeiten im Ausland hat die ZAV auch einen internationalen Personalservice und betreibt weltweite Stellenvermittlung. Infos unter: http://www.ba-auslandsvermittlung.de

Es gibt viele Möglichkeiten, für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft eine Anstellung in einem anderen Land zu finden. Man kann die internationalen Stellenbörsen im Internet nutzen. Eine weitere Option ist es auch, über ein deutsches, international tätiges Unternehmen ins Ausland zu gehen, hierzu recherchiert man am besten auf der Homepage des jeweiligen Unternehmens nach internationalen Stellenangeboten. Begrenzte berufliche Auslandseinsätze können Promovierende, Absolventinnen und Absolventen beispielsweise auch in Form von Work&Travel oder Hilfsprojekten im Ausland realisieren.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung von englischsprachigen Bewerbungsunterlagen für die Bewerbung im Ausland benötigen, können sie den Online-Check des Career Services in Anspruch nehmen.

Anschreiben

Das Anschreiben ist ein wichtiger Bestandteil jeder schriftlichen Bewerbung. Es dient dazu, das Interesse des Arbeitgebers an Ihren Bewerbungsunterlagen zu wecken und Ihre Motivation und Qualifikation für eine Stelle im Unternehmen darzustellen. Das Anschreiben sollte lesefreundlich, aussagekräftig und authentisch sein und individuell auf das Unternehmen und die Stelle abgestimmt werden.

Formal ist zu beachten, dass die Bewerbung mit Briefkopf gestaltet wird, der sowohl die Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des Bewerbers, als auch die Anschrift des Arbeitgebers  enthält. Auch das aktuelle Datum und eine Betreffzeile sollten nicht fehlen. Ebenso wichtig sind Grußformel und Unterschrift am Ende des Anschreibens. Bei einer Onlinebewerbung können Sie die Unterschrift einscannen und  in das Dokument einfügen.

Es ist sinnvoll das Anschreiben wie einen Aufsatz in Einleitung, Hauptteil und Schluss zu untergliedern. Insgesamt sollte der Umfang des  Anschreibens eine Seite  nicht überschreiten. Ein aussagekräftiges Anschreiben gibt Auskunft über Ihre Motivation, Ihre fachliche Qualifikation und Erfahrung sowie Ihre persönlichen Kompetenzen. Falls verlangt, sollten Sie auch Ihre Gehaltsvorstellung und Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin angeben, am besten nach dem Hauptteil und vor dem Abschlusssatz. Achten Sie bei der Formulierung Ihres Anschreibens darauf, so konkret wie möglich auf Ihre Erfahrungen und Fertigkeiten einzugehen, diese falls möglich  auf die Anforderungen der Stellenanzeige zu beziehen und anhand von Beispielen zu erläutern. Vermeiden sollten Sie Standardfloskeln, zu verschachtelte Sätze, Rechtfertigungen für fehlende Kompetenzen oder Lücken im Lebenslauf, Widersprüchliche Aussagen zum Lebenslauf sowie Rechtschreiben und Grammatikfehler.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen oder Fragen zum Bewerbungsprozess benötigen, können Sie die Beratung des Career Service in Anspruch nehmen.