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Bewerbung um einen Wohnheimplatz

Programm- und Austauschstudierende können sich beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg um ein Zimmer bewerben. Die Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten sie mit der Zulassung. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der FAU.

Für alle Studierenden gilt: Die Nachfrage nach Zimmern beim Studentenwerk ist deutlich größer als das Angebot. Sie können sich also nicht darauf verlassen, dass Sie ein Wohnheimzimmer bekommen, und müssen sich möglicherweise auf dem privaten Wohnungsmarkt umsehen.

Buddy-Programm

Das Buddy-Programm der FAU hat das Ziel, den Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden zu fördern und besonders die Anfangsphase für ausländische Austausch- und Programmstudierende in Erlangen oder Nürnberg zu erleichtern. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf den Webseiten der FAU.

Deutsch lernen

Obwohl es viele englische Lehrveranstaltungen gibt, ist Deutsch die Hauptunterrichtssprache an der FAU. Auch im Alltag können Sie nicht immer voraussetzen, dass Englisch gesprochen wird. Es lohnt sich also sehr, einen Deutschkurs zu besuchen. Das Sprachenzentrum bietet kostenlose semesterbegleitende Deutschkurse an.

Interkulturelle Hinweise

Deutschland hat viele Ähnlichkeiten mit anderen westeuropäischen Ländern, aber doch eine ganz eigene Kultur. Um interkulturelle Missverständnisse zu vermeiden können Sie sich mit diesem Video vorbereiten. Der DAAD hat außerdem eine Vielzahl an Informationen auf dem Portal study in Germany zusammengetragen.

Behörden

Behörden sind dazu verpflichtet, die Gesetze ordnungsgemäß umzusetzen. Die Regeln sind für alle gleich, sie sind von Anfang an transparent und können nicht verhandelt werden.

Im Umgang mit Behörden gelten Höflichkeit und Respekt, außerdem müssen Sie Öffnungszeiten, Termine und Fristen unbedingt einhalten.

Rechtliches

Es passiert selten, aber manchmal brauchen Sie rechtliche Unterstützung: Als Studierender können Sie sich an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerks wenden. Einige rechtliche Hinweise finden Sie auch in diesem Video.

Zusätzlich sollten Sie wissen:

  1. Vor dem Gesetz sind alle gleich – unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, sozialer Position oder sexueller Orientierung.
  2. In Deutschland gibt es eine rechtliche Pflicht, einen Ausweis oder Pass zu besitzen. Wir empfehlen Ihnen, immer ein Dokument bei sich zu haben, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  3. In weiten Teilen Deutschlands ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Bars verboten.

Notfälle

Der Notruf für die Polizei in Deutschland ist die 110. Den Rettungsdienst erreicht man über die 112. Alle weiteren Notrufnummern in Erlangen gibt es auf den Webseiten des Uniklinikums.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Sollten Sie als Nicht-EU-Bürger mit einem Studenten-Visum eingereist sein, müssen Sie dieses nach Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Alle Informationen zu Einreiseformalitäten und zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf unserer Webseite zu Visum und Einreise.

Meldebehörde

Jeder, der in Deutschland lebt, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde melden. Sie müssen sich also mindestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde ihres Wohnortes anmelden und wieder abmelden, wenn Sie wieder aus Deutschland wegziehen. Auch ein Umzug muss ordnungsgemäß gemeldet werden. Keine An- oder Abmeldung vorzunehmen ist illegal und gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Einschreibung für internationale Studierende

Informationen für Studierende aus dem Ausland finden Sie im Bereich „Aus dem Ausland an die FAU“. Aktuelle und ausführliche Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber