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Numerus clausus (NC)

Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, die sich besonders großer Nachfrage erfreuen und nur eine begrenzte Studienplatzkapazität haben.

Die Studienplätze in NC-Fächern werden entweder von der Uni oder bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) vergeben. In Abhängigkeit vom NC unterscheidet sich auch das Bewerbungsverfahren.

Ob Ihr Wunschfach einem NC unterliegt oder ob es zulassungsfrei ist, können Sie auf der Seite „Alle Studiengänge“ nachschauen.