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Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen
Studentinnen sind seit Jahresbeginn 2018 in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, soweit die Universität Ort, Zeit und Ablauf der Lehrveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein im Studium verpflichtend vorgegebenes Praktikum abgeleistet wird.
Was das konkret für Sie als schwangere oder stillende Studentin bedeutet, können Sie beim Familienservice der FAU nachlesen.