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Exmatrikulation
Die Abmeldung von der Universität kann von Studierenden und Promovierenden selbst vorgenommen werden bei Hochschulwechsel, Studien- oder Promotionsabbruch/-unterbrechung und nach Beendigung des Studiums oder der Promotion.
Sie wird von der Universität vorgenommen bei nicht erfolgter Rückmeldung, endgültig nicht bestandener Prüfung oder nach erfolgreichem Studienabschluss zum Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
Die Exmatrikulation kann das ganze Jahr über bei der Studierendenverwaltung beantragt werden. Im Gegensatz zur Immatrikulation ist sie nicht an Fristen gebunden.