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Beurlaubung vom ordnungsgemäßen Studium

Hat man einen wichtigen Grund, kann man vom ordnungsgemäßen Studium für bis zu zwei Semester befreit werden (Beurlaubung). Gründe für die Befreiung sind beispielsweise Auslandsstudium, Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung. Der Antrag ist im Normalfall vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den Webseiten der FAU.