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Ausländische Studierende
Ausländische Absolventinnen und Absolventen, die keine Staatsangehörigen der EU, Norwegens, Islands, Lichtensteins oder der Schweiz sind, können nach aktueller Rechtslage nach Abschluss Ihres Studiums bis zu 18 Monate weiter in Deutschland bleiben, um eine Arbeitsstelle zu finden. Hierfür ist bei der Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen. Während dieser 18 Monate dürfen Sie uneingeschränkt arbeiten.
Wenn Sie innerhalb der 18 Monate einen Arbeitsplatz finden, der Ihren Qualifikationen entspricht, erhalten Sie auf Antrag und ohne weitere Vorrangprüfung eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Bereits nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit eines Daueraufenthaltsrechts.
Bei Fragen zum Aufenthaltsrecht wenden Sie sich am besten an die zuständige Ausländerbehörde.
Die Kontaktdaten für Erlangen finden Sie auf www.erlangen.de.