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Arbeitsvertrag

In der Regel erhalten Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn (bis spätestens 4 Wochen danach) einen Arbeitsvertrag, welcher von beiden Seiten unterschrieben wird. Hier werden die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Der Arbeitsvertrag muss keiner bestimmten Form entsprechen, es besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, die jedoch von gesetzlichen Grundlagen und Tarifverträgen eingeschränkt wird. Vertragsbestandteile die den gesetzlichen Regelungen widersprechen, sind nichtig. Die rechtlichen Vorschriften wurden vom Gesetzgeber insbesondere zum Schutz des Arbeitnehmers geschaffen.