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Arbeitssuchend

Arbeitssuchend kann man sich bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man am Ende seines Studiums steht oder dieses bereits beendet hat und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle in Anspruch nehmen möchte. Als Student oder Studentin haben Sie grundsätzlich keine Verpflichtung, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, jedoch macht es Sinn, sich schon ca. 3 Monate vor Ende ihres Studiums an die Agentur für Arbeit zu wenden.

Sie können sich persönlich, aber auch telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Sie erhalten dann zeitnah einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch bei einem Arbeitsvermittler der für Sie zuständigen Agentur an Ihrem Wohnort. In vielen Agenturen gibt es spezielle Beraterinnen und Berater, die für die Vermittlung von Akademikerinnen und Akademikern sowie Hochschulabsolventinnen und Absolventen zuständig sind.

In dem ersten Beratungsgespräch wird ein Bewerberprofil von Ihnen erstellt und in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht, sodass es für zukünftige Arbeitgeber ersichtlich ist (Dies kann auf Wunsch anonym oder mit Ihren Kontaktdaten veröffentlicht werden). Die Agentur für Arbeit kann Ihnen so geeignete Stellenangebote als Vermittlungsvorschlag zukommen lassen. Des Weiteren erhalten Sie eine Beratung in Hinblick auf Ihre Arbeitsmarktchancen und Tipps für Ihre Bewerbung.

Wenn Sie Arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten Sie Unterstützung bei der Vermittlung, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen.