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Arbeitslosengeld I

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht dann, wenn Sie mind. 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Anstellungsverhältnisse als Werkstudent sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Sie können dies auf Ihrer Gehaltsabrechnung nachprüfen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an Ihrem letzten Gehalt. Um Arbeitslosengeld I erhalten zu können, muss man sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.

Detailliertere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.