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Arbeitslos
Sie haben als Absolventin oder Absolvent auch die Möglichkeit, sich nach erfolgter Exmatrikulation arbeitslos zu melden, bis Sie eine feste Beschäftigung gefunden haben. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache und Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig. Sie erhalten dann einen Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler. In einem ersten Gespräch wird neben der Erstellung eines Bewerberprofils und der Arbeitsmarktberatung auch auf Rechte und Pflichten eingegangen, die mit einer Arbeitslosmeldung verbunden sind. Wenn Sie in den letzten 24 Monaten nicht mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie haben somit bei Arbeitslosmeldung keinen Leistungsanspruch. Möglich sind bei entsprechenden Voraussetzungen u.a. die Erstattung von Bewerbungskosten oder bei überregionaler Bewerbung auch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. Zudem werden bei Arbeitslosmeldung für die Dauer der Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.