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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG ist ein deutsches Bundesgesetz vom 14. August 2006 welches die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll.

Die Anwendung des Gesetzes findet insbesondere auch im Arbeitsrecht Gebrauch. Hier ist es u.a. anzuwenden auf Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies bedeutet dass Sie in diesen Bereichen nicht aufgrund der oben genannten Gründe schlechtere Bedingungen bzw. Chancen haben dürfen. Zu beachten ist das AGG in der Praxis z.B. bei Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen oder Kündigungen.