Empfehlungen zur Sprachenpolitik der FAU
Fremdsprachen für die Internationalisierung von Forschung und Lehre
Die FAU hat sich in ihrer Internationalisierungsstrategie das Ziel gesetzt, „die Studierenden für die globalen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft optimal vorzubereiten, die besten Talente aus dem Ausland für die FAU zu gewinnen und exzellente Forschung international zu vernetzen“. Als international ausgerichtete Volluniversität liegt ihr Anspruch „in der Entwicklung einer multikulturell orientierten Gemeinschaft der Studierenden, der Lehrenden und der Bediensteten“. In diesem Prozess ist die sprachliche Dimension von zentraler Bedeutung; daher zählen zu den dafür „notwendigen curricularen Grundlagen und Infrastrukturen“ auch die sprachlichen Voraussetzungen für einen transnationalen Wissensaustausch, internationale Berufs‑ und Forschungsprofile sowie für eine internationale Ausrichtung der Universität. Die hier beschriebenen Maßnahmen bilden in ihrer Gesamtheit eine Sprachenpolitik, welche die Ziele der Internationalisierungsstrategie in den vier Handlungsfeldern der FAU, People – Education – Research – Outreach, unterstützt.
Prinzipien und Leitlinien einer Sprachenpolitik für die FAU
- Das Bildungsziel der Mehrsprachigkeit
- Die Rolle des Englischen als internationale Verkehrs- und Wissenschaftssprache
- Die Förderung des Deutschen als Wissenschafts- und Gastsprache.
Zielgruppen einer Sprachenpolitik für die FAU
- Internationale und deutsche Studierende
- Internationale und deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre, Verwaltung und Infrastruktur
- Das Sprachenzentrum der FAU als operativ zuständige Institution.
Handlungsfelder einer Sprachenpolitik für die FAU
- Die universitäre Lehre
- Die internationale Mobilität
- Die Anbindung an internationale Forschung
- Die internationale Positionierung der Universität.
Die FAU legt Wert darauf, die beschriebenen sprachlichen Maßnahmen bei neu auftretenden Bedarfen flexibel erweitern zu können. Hierfür verfügt sie über ein gut ausgestattetes, professionell geführtes Sprachenzentrum, das für Sprachlehre und fremdsprachliche Dienstleistungen zuständig ist. Die FAU hat den Weg einer zentralen Fremdsprachen-Einrichtung für die ganze Universität früh eingeschlagen und geht ihn im Sinne der hier formulierten Ziele konsequent weiter.
1.1. Das Bildungsziel der Mehrsprachigkeit
Die FAU fördert das Bildungsziel der Mehrsprachigkeit (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, 2001:17) und erkennt deren friedens- und verständigungssichernde Rolle an. Dabei wird sowohl strategischen Erwägungen der FAU Rechnung getragen, als auch wechselnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen.
In diesem Sinn ist Sprachenpolitik als fortlaufender Prozess zu betrachten, deren Ziele und Ausgestaltung regelmäßig überprüft und angepasst werden. Hierzu soll das Sprachenzentrum sein Sprachangebot breit genug halten, um
a) eine studien- und berufsorientierte Mehrsprachigkeit zu fördern,
b) flexibel auf sich verändernde Bedarfslagen reagieren zu können und
c) die Diversität der internationalen Ausrichtung der FAU zu gewährleisten.
Eine studien- und berufsorientierte Mehrsprachigkeit umfasst zum einen weit verbreitete Studien- und Verkehrssprachen wie Englisch, Spanisch und zunehmend Chinesisch, zum anderen aber auch europäische Nachbarschafts- und Partnersprachen wie Französisch, Italienisch, Dänisch, Niederländisch, Polnisch und Tschechisch. Daneben sind regelmäßig sehr konkrete Bedarfe zu verzeichnen, wie etwa Arabisch, Persisch und Türkisch als Verkehrssprachen für die Zielregionen der Islamisch-religiösen Studien, Neugriechisch für Studierende der Archäologie und Kunstgeschichte oder etwa Swahili für die Entwicklungshilfe durch Forscherinnen und Forscher in Medizin und Theologie.
Insgesamt bestehen an der FAU gegenwärtig ermittelte Bedarfslagen für ca. 25 Fremd-sprachen. Dieser Bedarf wird fortlaufend erhoben und evaluiert.
1.2. Die Rolle des Englischen als internationale Verkehrs- und Wissenschaftssprache
Die FAU erkennt die herausragende Rolle des Englischen als internationale Verkehrs- und Wissenschaftssprache und den Bedarf der gezielten Förderung einer angemessenen Sprachkompetenz in allen Bereichen der Internationalisierung an.
1.3. Die Förderung des Deutschen als Wissenschafts- und Gastsprache
Die FAU schließt sich der Einschätzung der deutschen Hochschul-Rektoren-Konferenz (vgl. Pressemitteilung der HRK vom 24.1.2011) an, dass die Wissenschaftssprache Deutsch einer gezielten Positionierung und Förderung bedarf. Darüber hinaus kommt dem Deutschen als Gastsprache für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine besondere Bedeutung zu.
Die Sprachenpolitik der FAU richtet sich an alle Angehörigen der Universität, mit jeweils unterschiedlichen Implikationen für:
- Internationale und deutsche Studierende
- Internationale und deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre, Verwaltung und Infrastruktur
- Das Sprachenzentrum als ausführendes Organ für Fremdsprachen an der FAU.
3.1. Die universitäre Lehre
Die FAU unterstützt ihre Lehrenden und Studierenden in den vielfältigen sprachlichen Anforderungen der universitären Lehre.
3.1.1. Die studienintegrierte Sprachausbildung
Studienintegrierte Sprachmodule, die als Pflicht oder Wahlpflicht-Module in einer Prüfungs-ordnung verankert sind, werden von den Fachverantwortlichen in Abstimmung mit dem Sprachenzentrum festgelegt. [FN1] Die hierfür nötigen Ressourcen sind dauerhaft zu ge-währleisten, damit sich die Sprachmodule nicht verlängernd auf die Studienzeit auswirken.
3.1.2. Die studienbegleitende Sprachausbildung
Das Angebot an studienbegleitenden Sprachmodulen wird vom Sprachenzentrum abhängig von Bedarf und Ressourcen organisiert. Studierende können diese i. d. R. als Schlüsselqualifikationen oder im Freien Bereich ihres Studiums einbringen. Zusätzlich zur Einbringung im Wahlbereich kann das sprachenübergreifende Hochschulzertifikat UNIcert® erworben werden.[FN2] Dieses bietet gegenüber den üblichen sprachspezifischen Zertifikaten die Vorteile, vergleichbare Standards für alle Sprachen zu schaffen und eine hochschuladäquate sowie hochschulspezifische Sprachausbildung zu zertifizieren.
3.1.3. Förderung der Studierfähigkeit ausländischer Studierender
Ausländische Studierende (‚Bildungsausländer‘) müssen ihre Studierfähigkeit durch eine vorgeschaltete Feststellungsprüfung (z.B. DSH oder TestDaF) nachweisen. Hierfür werden vom Förderverein zur Internationalisierung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. Vorbereitungskurse angeboten.
Auch bei bestandener Prüfung besteht bei ausländischen Studierenden jedoch häufig noch Bedarf an sprachlicher Unterstützung zum Studienerfolg, etwa im akademischen Schreiben oder bei Referaten/Präsentationen auf Deutsch. Das SZ bietet hierfür geeignete Fördermaßnahmen an, sowohl in Sprachkursen auf Niveau C1/C2, als auch durch eine gezielte akademische Schreibförderung.
3.1.4. Studierbarkeit der internationalen Studiengänge: Englischkompetenz
Internationale (Master-)Studiengänge werden i. d. R. auf Englisch angeboten. Hierbei ist sicherzustellen, dass eine hinreichende Englischkompetenz in allen Bereichen von Lehre und Studiums vorliegt.
Auf Seiten der Lehrenden betrifft dies die Fähigkeit zur englischsprachigen Beratung, Präsen-tation, Prüfungsstellung und -durchführung sowie Korrektur. Die Auswahl der geeigneten Lehrenden obliegt jeweils den Fachverantwortlichen; das Sprachenzentrum bietet bei Bedarf ein unterstützendes Coaching an.
Für die Studierenden erfordert englischsprachiges Studieren eine angemessene Kompetenz im Hör- und Leseverstehen, akademischen Schreiben und Präsentieren, sowie im Ablegen von mündlichen und schriftlichen Prüfungen. Die sprachlichen Voraussetzungen werden von den Fächern in Konsultation mit dem SZ und auf Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) festgestellt. Die Vorlage eines anerkannten GER-Zertifikats obliegt den Bewerberinnen und Bewerbern selbst und sollte streng als Voraussetzung behandelt werden: Ein nachträglicher Erwerb im laufenden Studium ist mit großen Risiken für den Studienerfolg verbunden.
3.1.5. Studierbarkeit der internationalen Studiengänge: Deutschkompetenz
Alltagstaugliche Kenntnisse in der Gastgebersprache Deutsch werden auch für das Studium in internationalen Studiengängen für unerlässlich erachtet. Studierende anderer Muttersprachen müssen spätestens im Verlauf des ersten Studienjahres Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau nachweisen. Die FAU fördert ausdrücklich ein nachhaltiges Interesse für die deutsche Sprache und Kultur und bietet den Studierenden eine breite Palette von Angeboten, die sowohl zur sprachlichen Bewältigung des Alltags als auch zum Übergang in das Berufsleben in einem deutschsprachigen Umfeld befähigen. Dazu gehören Sprachkurse sowie sprach- und integrationsfördernde Maßnahmen wie z. B. Buddy-Programme, interkulturelle Trainings und Schulungen.
3.2. Internationale Mobilität
Die FAU sieht die internationale Mobilität von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als einen wesentlichen Aspekt ihrer internationalen Ausrichtung und des Wissensaustauschs über Sprachgrenzen hinweg. Hieraus ergibt sich ein Bedarf an sprachlicher Förderung von Studierenden, die entweder während ihres Studiums an der FAU eine begrenzte Zeit an einer ausländischen Hochschule verbringen (Outgoing Students) oder umgekehrt als ausländische Gäste eine begrenzte Zeit an der FAU verbringen (Incoming Students).
3.2.1. Die sprachliche Vorbereitung der Outgoing Students
Die sprachliche Vorbereitung der Outgoing Students umfasst zum einen die Vermittlung hinreichender Mobilitätskenntnisse in der Landessprache, zum anderen die Sicherstellung der Studierfähigkeit in der Fremdsprache. Diese Unterscheidung ist dann relevant, wenn Studier- und Landessprache nicht identisch sind, etwa im Fall englischsprachiger Studiengänge.
Für im Zielland alltagstaugliche Sprachfertigkeiten sind Outgoing Students selbst verant-wortlich; das Sprachenzentrum bietet hierfür Unterstützung in gut 25 Sprachen. Die fremdsprachige Studierfähigkeit von Outgoers muss zur Zulassung oder Förderung ggf. mittels sog. Mobilitätstests nachgewiesen werden, die ebenfalls am SZ abgelegt und zertifiziert werden.
3.2.2. Die sprachliche Betreuung der Incoming Students
Erfahrungsgemäß reichen bei einem Großteil der Incoming Students die deutschsprachigen Fertigkeiten nicht zur vollen Studierfähigkeit aus. Die Bandbreite der Förderung durch das Sprachenzentrum reicht von einer begleitenden sprachlichen Förderung im akademischen Schreiben und Präsentieren, bis hin zu einer vollständigen Ableistung der laut Learning Agreement nachzuweisenden Workload in Form von Sprachunterricht – vorwiegend in Deutsch, aber auch Englisch und anderen Sprachen.
3.3. Die Anbindung an internationale Forschung
Um die internationale Sichtbarkeit der Forschung an der FAU zu gewährleisten, sind englischsprachige Veröffentlichungen, Abstracts oder Verschlagwortungen vonnöten.
Die FAU leistet hierbei Hilfestellung durch:
- eine englischsprachige Schreibberatung durch das Writing Centre sowie
- ein Korrektorat bzw. eine Übersetzung englischsprachiger Publikationen durch den Sprachendienst.
3.4. Die internationale Positionierung der Universität
Für die FAU als international ausgerichtete Universität ist es selbstverständlich, sich auch sprachlich international zu präsentieren und internationalen Studierenden und Forschenden Unterstützung in der Infrastruktur zu bieten. (Siehe hierzu auch die Internationalisierungsstrategie der FAU.)
3.4.1. Englischsprachige Außendarstellung und Bekanntmachungen
Die FAU unterhält zur Unterstützung ihrer Internationalisierung einen eigenen internen Sprachendienst, der mittels professioneller muttersprachlicher Übersetzerinnen und Übersetzer die internationale Platzierung der FAU gewährleistet: Sowohl der Internetauftritt als auch wichtige Pressemitteilungen werden zweisprachig auf Deutsch und Englisch veröffentlicht bzw. aktuell gehalten.
3.4.2. Englischsprachige Materialien für Zulassung und Verwaltung
Um ein internationales Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, erstellt der Sprachendienst der FAU die wichtigsten Formulare, Bekanntmachungen und Dokumente zweisprachig auf Deutsch und Englisch. Andere Sprachen werden bei Bedarf durch freiberufliches Personal ebenfalls unterstützt.
3.4.3. Sprachliche Unterstützung und Schulung von Verwaltungspersonal
Die FAU trägt der Tatsache Rechnung, dass eine zunehmend internationale Mitarbeiterschaft in Forschung und Lehre auch sprachlich kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verwaltung benötigt. Manche Stellen der FAU, wie etwa das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA), sind für internationale Kontakte bereits bestens gerüstet; andere Verwaltungsbereiche benötigen hierzu noch sprachliche Unterstützung.
Im Rahmen des durch das StMBW geförderten Projekts ‚Admins Going Global‘ zur Inter-nationalisierung der Verwaltung (Federführung: KaB und RIA) hat das Sprachenzentrum ein sprachliches Fortbildungsprogramm für Verwaltungskräfte aufgelegt, das zum einen typische Fertigkeiten des internationalen Kontakts schult (Telefonkontakt, Email-Korrespondenz, Beratungen etc.), zum anderen Einzel-Coachings für individuelle Bedarfslagen bietet.
FN1: Derzeit gibt es an der FAU studienintegrierte Module in 16 Sprachen: Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Norwegisch, Persisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Türkisch.
FN2: Das Hochschulzertifikat UNIcert® kann an der FAU derzeit in 16 Sprachen erworben werden: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Neugriechisch,
Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch.