Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Tel: +49 9131 85-23299
E-Mail: baerbel.kappes@fau.de
Aufgaben:
- Die/Der Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals den Vollzug des BayGlG und des Gleichstellungskonzepts und unterstützt dessen Umsetzung. Sie/Er fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGlG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
- Im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeit wirkt sie/er an allen Angelegenheiten mit, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
- Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n wenden (Art. 17 BayGlG).
- Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist federführend bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte der Universität nach Art. 4 ff. BayGlG.
- Die Einrichtungen der Universität haben die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben zu unterstützen, sie/ihn von wichtigen relevanten Vorgängen frühzeitig zu unterrichten und sie/ihn an solchen Vorgängen zu beteiligen.
Mit Wirkung vom 01.12.1996 wurde im Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern das Amt der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen.