Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Der in deutscher Sprache verfasste und unterschriebene Widerspruch gegen einen Ausgangsbescheid der FAU kann in Papierform per Post eingereicht werden. Sie können alternativ auch den unterschriebenen Widerspruch einscannen und als PDF-Dokument per E-Mail an zuv-widerspruch@fau.de senden.
Ebenso ist eine Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse zuv-widerspruch@fau.de möglich. Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Voraussetzungen
Die FAU kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt in diesem Zusammenhang Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Portable Document Format (*.pdf)
- Word für Windows (*.doc, *.docx)
- OpenDocument-Text (*.odt)
- OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)
- Excel für Windows (*.xls, *.xlsx)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden. Dateien in nicht lesbaren Dateiformaten werden an den Absender zurückgeschickt. Bitte übersenden Sie etwaige Anhänge (Attachments) nach Möglichkeit in nur einer Datei (vorzugsweise im PDF-Format).
Die übermittelten Nachrichten müssen die folgenden Bearbeitungsvoraussetzungen erfüllen:
- Die Gesamtgröße einer Nachricht inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 20 Megabyte (MB) beschränkt. Die Gesamtzahl der Anhänge darf fünf Dateien nicht überschreiten.
- Im „Betreff“ soll der Begriff „Widerspruch“ verwendet werden und Datum und Aktenzeichen des angegriffenen Bescheids genannt werden. Widersprüche sind gemäß Art. 23 Abs. 1 BayVwVfG in deutscher Sprache einzureichen.
- Eingescannter Text muss gut lesbar sein. Die Dateigröße wird unter anderem durch Einstellung der Scanner-Auflösung (gebräuchlich sind 300 dpi) und durch die Wahl der richtigen Scanner-Einstellung (schwarz-weiß, nicht Grautöne) gesteuert. Aufgrund zu schwacher oder unscharfer Schrift nicht oder nur äußerst schwer lesbare Texte werden beanstandet. Dadurch können Fristen versäumt werden.
- Für die Dateinamen gilt:
- max. 60 Zeichen
- keine Kommata, Umlaute, Sonderzeichen oder ausländische Zeichen
- nur ein „.“ (Punkt) unmittelbar vor der Dateiendung (z. B. „.doc“ oder „.pdf“)
- sollen einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulassen („sprechender Dateiname“, z. B. Widerspruch.pdf)
- Bei Einreichung in komprimierter Form als ZIP-Datei ist folgendes zu beachten, damit die Signaturprüfung durch die FAU durchgeführt werden kann:
- Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten.
- Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und darf sich nicht auf die ZIP-Datei beziehen.
- Die ZIP-Datei darf zusätzlich signiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung obiger Anforderungen bzw. die Übersendung von Nachrichten mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an Dateianhängen (Attachements) bzw. an unterschiedlichen Dateiformaten zu Fristversäumnissen bzw. zur Nichtbearbeitung des elektronisch eingelegten Widerspruchs führen kann.