Rechte und Pflichten
Verantwortung im Studium
Mit der Einschreibung werden alle Studierenden Angehörige der FAU sowie Angehörige der Fakultät bzw. des Fachbereichs des jeweiligen Studiengangs. Dadurch ergeben sich für die Studierenden gewisse Rechte und Pflichten.
Rechte
So haben die Studierenden zum Beispiel
- das Recht zur Teilnahme an den Hochschulwahlen oder
- das Recht, sich innerhalb der Studierendenvertretung (Stuve) zu engagieren.
Zudem sind die Studierenden berechtigt,
- universitäre Einrichtungen (etwa Bibliothek, Sprachenzentrum, Beratungs- und Servicestellen, Rechenzentrum etc.) sowie
- die Angebote des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg
zu nutzen.
Des Weiteren dürfen alle Studierenden der FAU jährlich an der FAU-Studierendenbefragung (FAU-St) teilnehmen.
In vielen außeruniversitären Bereichen erhalten Studierende darüber hinaus Vergünstigungen und können z.B. das bayerische Ermäßigungsticket erwerben.
Pflichten
Wie alle Angehörigen der FAU, haben sich Studierende so zu verhalten, dass die FAU ihre Aufgaben erfüllen kann und niemand an der Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten gehindert wird.
Weitergehende Verpflichtungen der Studierenden sind insbesondere:
- sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung),
- gemäß den einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen zu studieren – es sei denn, sie sind aus einem wichtigen Grund von dieser Verpflichtung befreit (Beurlaubung),
- die unverzügliche schriftliche Mitteilung von Änderungen der bei der Immatrikulation erhobenen Daten, insbesondere Änderungen des Namens (Mitteilung an die Studierendenverwaltung) und der Adresse (Selbstverwaltung im IdM-Portal),
- die unverzügliche schriftliche Anzeige des Verlusts der FAUcard,
- die unverzügliche schriftliche Mitteilung bei Änderung der Krankenversicherung,
- die unverzügliche Mitteilung aller Tatsachen, die ein Immatrikulationshindernis oder einen Immatrikulationsversagungsgrund (siehe auch Immatrikulationssatzung) begründen können,
- die Einhaltung der Hausordnung.
Wichtig: Lesen Sie regelmäßig Ihre Uni-Mails. Diese informieren über Prüfungstermine oder Termine zur Rückmeldung oder enthalten wichtige Infos von der Universitätsleitung. Sie können auch eine E-Mail-Weiterleitung auf Ihre private Mailadresse einrichten.
Darüber hinaus bestehen für Studierende weitere (Mitwirkungs-)Pflichten, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen des eigenen Studiengangs ergeben.
Die Zugehörigkeit zur FAU und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten enden durch die Exmatrikulation (Antrag bei der Studierendenverwaltung).