Stipendiengeber
Stipendien
Sie sind auf der Suche nach einem passenden Stipendium? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten gefördert zu werden – nicht nur mit Bestnoten.
Aktuelle Stipendienmeldungen
- Ohne Titel20. Dezember 2024
We support your master‘s degree in Germany! YOU and EUROPE SCHOLARSHIP ‘You and Europe’ is a scholarship programme for bachelor‘s…
- Heilsbronner Stipendienfonds29. Oktober 2024
Die Stiftung „Heilsbronner Stipendienfonds“ in Bayreuth vergibt Anfang des Jahres 2025 wieder Stipendien in Form eines einmaligen Zuschusses an begabte,…
Diese Seiten geben einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten
- Überblick über die 13 Begabtenförderwerke: www.stipendiumplus.de
- Datenbank von privatem Anbieter: www.mystipendium.de
Stipendien der FAU
Deutschlandstipendium
- Die FAU ist bestrebt, begabte Studierende im Rahmen des Deutschlandstipendiums zu fördern. Das Stipendium ist an die Regelstudienzeit gebunden und beträgt 300 €/Monat (3600 €/Jahr). Die Kriterien für eine Förderung ist in erster Linie die Leistung, die durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung (mind. 1,5) für das erste Semester bzw. durch die Noten der bisher erbrachten Studienleistungen (mind. 2,0) ab dem zweiten Semester nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden studienbezogene Auslandsaufenthalte, ehrenamtliches Engagement, besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, ein atypischer Bildungsverlauf, eine nachgewiesene Bedürftigkeit, oder eine mindestens einjährige Berufstätigkeit berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt einmal im Jahr zum Wintersemester. Die Ausschreibung erfolgt unter Angabe der Bewerbungsfrist im Internet auf der Webseite zum Deutschlandstipendium.
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds werden an begabte und bedürftige Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel (z.B. Laptops, Tablets; aber keine Handys) sowie ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen für Promotionsstudierende vergeben.
Förderungshöhe liegt zwischen 100 Euro bis maximal 500 Euro.
Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU im Rahmen der Regelstudienzeit vergeben. Die Nationalität oder die Fachrichtung ist dabei nicht relevant.
Nicht gefördert werden Studierende, die bereits eine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.
- Die Immatrikulation in einem höheren Fachsemester (mind. 2. FS) in einem grundständigen Studiengang (Lehramt, Bachelor, Staatsexamen)
- Masterstudierende können sich ab dem 1. Fachsemester bewerben.
- Antragstellende müssen bedürftig sein. Die Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Leistungen nach BAföG (BAföG-Bescheid), Ausbildungsförderungsbescheid oder wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG (Vorlage von glaubhaften Nachweisen).
- Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer muss bestätigen, dass die aufgeführten anzuschaffenden Bücher oder Lernmittel für das Studium erforderlich sind.
- Der bisherige Studienverlauf sollte ordnungsgemäß erfolgt sein.
- Die laufenden monatlichen Einkünfte dürfen nicht höher sein als derzeit 1.800 Euro netto.
- Stellungnahme und Befürwortung der Betreuenden der Dissertation zur Gewährung des Zuschusses
- Angabe der voraussichtlichen Höhe der Druckkosten mit entsprechendem Nachweis (z.B. Kostenvoranschlag)
- Nachweis der Einschreibung an der FAU durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Das Stipendium wird für Anschaffungen im Zeitraum vom 1.4.2024 bis 30.9.2024 gewährt. Alle Dokumente (Antrag, Kostenvoranschläge, etc.) müssen per Mail an stipendien@fau.de geschickt werden.
Bewerbung
- Bewerbungszeitraum: 3. Juni 2024 bis zum 15. August 2024
- Bewerbung: www.campo.fau.de/gstip
Kontakt
Eva Schleip-Stiftung
Aus der Eva Schleip-Stiftung werden Studienbeihilfen an deutsche (im Erststudium), christlich erzogene evangelische und katholische Studierende und Doktorranden und Doktorandinnen vergeben, die bedürftig sind und gut bürgerlichen Familien entstammen.
Die Höhe der Förderung ist einmalig 500 € und kann für den jeweiligen Studendierenden nur einmal in Anspruch genommen werden.
Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist nicht zweckgebunden.
Nicht gefördert werden können Studierende, die einem Zweit- oder Ergänzungsstudium eingeschrieben sind sowie Gaststudierende und Studierende, die bereits eine Studienbeihilfe aus der Eva Schleip-Stiftung erhalten haben.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
Nachweis durch Personalausweis oder Reisepass - Bedürftigkeit
„Bedürftig“ ist nach den Vergaberichtlinien, wer nachweislich nur wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat und auch vonseiten seiner Familie nicht ausreichend unterstützt werden kann. Wenn der/die Antragsteller/Antragstellerin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, ist der Nachweis der Bedürftigkeit zwar erbracht und der Bescheid ist mit einzureichen. Da Eltern oder Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, ist auch deren Einkommen anzugeben und nachzuweisen. - Christlich erzogen (Katholisch /Evangelisch)
Nachweis durch eine Bestätigung vom jeweiligen Pfarramt - Immatrikuliert an der FAU (nicht beurlaubt)
Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU vergeben - Grundstudium abgeschlossen
- Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
- Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber bzw. von der Stipendienbewerberin in eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.
Bewerbung und Kontakt
- Bewerbungszeitraum: 22. März 2024 bis zum 10. Mai 2024
Die Bewerbung erfolgt mit einem Stipendienantrag (Eva Schleip Stiftung), der per E-Mail eingereicht werden kann.
Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen
Die Vereinigte Stipendienstiftung fördert würdige und bedürftige Studierende (im Erststudium) aller Fakultäten und Konfessionen der FAU durch Vergabe von Studienbeihilfen.
Die Höhe der Förderung ist einmalig 500 €. Die Förderung wird parallel zum Eva Schleip Stipendium ausgeschrieben. Gefördert werden kann nur, wer bisher keine Förderung aus einem der beiden Stiftungen erhalten hat.
Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist zweckgebunden zur Beschaffung von Literatur oder sonstiger Lernmittel (z.B. Laptops, Tablets; aber keine Handys) zu verwenden.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Bedürftigkeit
„Bedürftig“ ist nach den Vergaberichtlinien, wer nachweislich nur wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat und auch vonseiten seiner Familie nicht ausreichend unterstützt werden kann. Wenn der/die Antragsteller/Antragstellerin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, ist der Nachweis der Bedürftigkeit zwar erbracht und der Bescheid ist mit einzureichen. Da Eltern oder Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, ist auch deren Einkommen anzugeben und nachzuweisen. - Würdigkeit
Ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) ist vorzulegen.
Das Führungszeugnis kann online Ministerium für Justiz oder beim Rathaus /bzw. bei der Gemeinde persönlich beantragt werden. - Immatrikuliert an der FAU (nicht beurlaubt)
Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU vergeben. - Grundstudium abgeschlossen
- Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
- Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber bzw. von der Stipendienbewerberin in eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.
Bewerbung
- Bewerbungszeitraum: 22. März 2024 bis zum 10. Mai 2024
Die Bewerbung erfolgt mit einem Stipendienantrag (Vereinigte Stipendien), der per E-Mail eingereicht werden kann.
Die Stiftung „Heilsbronner Stipendienfonds“ in Bayreuth vergibt Anfang des Jahres 2025 wieder Stipendien in Form eines einmaligen Zuschusses an begabte, würdige und bedürftige Studierende an bayerischen Hochschulen. Die Stipendiaten müssen evangelischen Glaubens, deutsche Staatsangehörige und im ehemaligen Fürstentum Bayreuth beheimatet sein. Ein Anspruch auf Erhalt eines Stipendiums besteht jedoch auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht, weil der Stiftungsausschuss über die Vergabe der Stipendien entscheidet.
Bewerbung
- Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 31. Januar 2025. Die Anträge müssen bis dahin bei der Regierung von Oberfranken – Verwaltung des Heilsbronner Stipendienfonds Bayreuth -, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, eingehen.
Die Regierung von Mittelfranken verleiht aus dem „Heilsbronner Stipendienfonds“ mit dem Sitz in Ansbach für das Jahr 2024 an begabte, würdige und bedürftige Studierende einer deutschen Hochschule Stipendien in Form eines einmaligen Betrages. Bewerben können sich Studierende, die evangelischen Glaubens, deutsche Staatsangehörige und im ehemaligen Fürstentum Ansbach beheimatet sind.
Bewerbung
- Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, den 14. Januar 2025. Die Anträge müssen bis dahin bei der Stipendienstelle der FAU per Mail (stipendien@fau.de) eingegangen sein.
13 Begabtenförderwerke
Die 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland fördern begabte und leistungsstarke Studenten und Doktoranden.
Die Höhe der Stipendienprogramme orientiert sich dabei an den Förderbeiträgen des BAföGs. Im Gegensatz zu BAföG muss das Stipendium der Begabtenförderungswerke nicht zurückgezahlt werden.
Die Begabtenförderungswerke stehen meist im Zusammenhang mit Organisationen, die ein bestimmtes Weltbild (z. B. politische Parteien, Religionsgemeinschaften) oder andere ideelle Werte vertreten. Als Voraussetzung für ein Stipendium wird aus diesem Grund mindestens eine Identifikation mit den Werten der Begabtenförderungswerke vorausgesetzt.
Die Förderung durch die Begabtenförderungswerke findet nicht nur finanziell, sondern auch ideell statt. Eine ideelle Förderung bedeutet, dass Du Teil des Netzwerkes der Begabtenförderungswerke wirst und so zum Beispiel bei Seminaren, Workshops, Konferenzen oder Mentoring-Programmen teilnehmen kannst.
- Friedrich-Ebert-Stiftung – www.fes.de.
- Friedrich-Naumann-Stiftung – www.freiheit.org
- Hanns-Seidel-Stiftung – www.hss.de/stipendium
- Heinrich-Böll-Stiftung – www.boell.de
- Konrad-Adenauer-Stiftung – www.kas.de
- Rosa-Luxemburg-Stiftung – www.rosalux.de/stiftung/studienwerk
- Avicenna-Studienwerk – www.avicenna-studienwerk.de/stipendium/
- Cusanuswerk – www.cusanuswerk.de
- Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk e.V. (ELES) – www.ELES-studienwerk.de
- Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst – www.evstudienwerk.de
- Hans-Böckler-Stiftung – www.boeckler.de
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw) – www.sdw.org/home
- Studienstiftung des Deutschen Volkes – www.studienstiftung.de
Weitere Stiftungen
Otto-Benecke-Stiftung
- Die Stiftung fördert Aussiedler, Asylberechtigte und Flüchtlinge. Nähere Auskünfte durch die Beratungsstelle der Otto-Benecke-Stiftung, Beuthener Str. 39, 90471 Nürnberg;
- Kennedy-Allee 105 – 107, 53175 Bonn, Tel. 0911/406284; www.obs-ev.de.
Bertha-von-Suttner-Studienwerk
- Förderung junger Menschen, welche sich mit einer humanistischen Weltanschauung und deren Werten identifizieren und willens sind, ihre eigenen Sichtweisen kritisch zu reflektieren und sich für diese einzusetzen. Das nachzuweisende Engagement kann dabei politischer, sozialer oder anderer Natur sein, sollte jedoch zeigen, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber aktiv mit ihrer sozialen Umwelt auseinandersetzen und danach streben, die Verhältnisse des menschlichen Lebens und Zusammenlebens zu verbessern. Die konkrete Form des Engagements ist dabei bewusst offengehalten. Ziel ist die Vorbereitung begabter Studierender auf Schlüsselpositionen in der unternehmerischen Wirtschaft und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist neben überdurchschnittlichen Fachleistungen die erkennbare Bereitschaft des Bewerbers, im eigenen Umfeld gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Nach örtlicher Vorauswahl und einem Assessment Center wird durch eine Auswahlkommission entschieden. Selbstbewerbung von Studenten (beim Vertrauensdozenten der Hochschule) bis Ende 4. Semester (bei Bachelor bis Ende 2. Semester) und Graduierten (direkt bei der Stiftung) zu Beginn der Promotion. Antragsformulare aus dem Netz.
- Bewerbung für WS 2021/22 ab August
- https://suttner-studienwerk.de/kontakt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Förderung von Graduierten, die ihre Promotion noch nicht begonnen haben, Höchstalter 28 Jahre. Ausgenommen von dieser Altersbeschränkung sind Bewerber/-innen, die zum Beispiel einen zweiten Bildungsweg oder Erziehungszeiten, jedoch kurze Studienzeiten, nachweisen können. Ein erkennbarer Bezug zur Umweltsituation in Deutschland muss existieren. Neben einem überdurchschnittlichen Hochschulabschluss wird vom gewählten Promotionsthema erwartet, dass es von hoher Aktualität ist und einen Beitrag zu Problemlösungen im Umwelt- und Naturschutz leisten kann. Bewerbungsfrist 15.02./15.08.
- An der Bornau 2, 49090 Osnabrück, Tel. 0541/96330; Bewerbung online unter www.dbu.de.
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
- Das Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“ und richtet sich an Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben und ein Studium aufnehmen möchten. Informationen hierzu sind unter www.begabtenfoerderung.de/ hinterlegt.
Stiftung Bayerische EliteAkademie
- Die Bayerische EliteAkademie entwickelt herausragende und gesellschaftlich engagierte Studierende bayerischer Hochschulen zu verantwortungsvollen Führungspersönlichkeiten. Der Begriff Elite steht dabei für eine Verantwortungselite, also für Menschen, die unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten wollen und sich dabei an den Grundwerten unserer offenen Gesellschaft orientieren. In diesem Sinne suchen wir Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen mit klarer Haltung, denen Wirkung vor Karriere geht. Bewerbungen für den neuen Jahrgang ab 1. Oktober eines jeden Jahres unter www.eliteakademie.de
Auslandsförderung
Alle Stiftungen, ebenso BAföG, fördern auch Studienaufenthalte im Ausland. In der Regel erfolgt dies durch Zuschläge zu dem im Inland gewährten Stipendium, durch Übernahme von Reisekosten, in Einzelfällen auch durch Erstattung etwaiger Studiengebühren. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes.
Stipendien für bestimmte Fachbereiche und Zielgruppen
- Studienkolleg Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
Das Studienkolleg vergibt Stipendien an Studierende, die über ein qualifiziertes Auswahlverfahren in die Begabtenförderung der sdw aufgenommen worden sind. Gefördert werden Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzen bzw. gem. §8 BAföG förderungsberechtigt sind. Abhängig vom Einkommen der Eltern ist eine max. monatliche Auszahlung von 585 € möglich. Zusätzlich werden Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährleistet. Weitere Infos erhältlich unter: www.sdw.org/das-bieten-wir/fuer-studierende/studienkolleg/bewerbung.html
- Studienkolleg der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) und der Robert Bosch Stiftung Dieses Programm richtet sich an motivierte Abiturienten/Abiturientinnen, Studierende und Promovierende mit dem Berufsziel Lehrkraft. Ziel ist es, die angehenden Lehrkräfte dabei zu unterstützen, sich zu engagierten Schulgestaltern zu entwickeln. Studierende und Promovierende können neben der ideellen auch eine finanzielle Unterstützung erhalten (siehe „Studienkolleg, Stiftung der Deutschen Wirtschaft“ oben). Infos unter: www.sdw.org/studienkolleg/
- Studienförderung für angehende IT-Talente im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat: Dieses Programm bietet eine Studienförderung ab dem 4. Semester Ihres Informatik-Studiums. Dabei erhalten Sie eine monatliche Förderung in Höhe von 415 Euro (sowohl während der Vorlesungs- als auch während der vorlesungsfreien Zeiten) und haben gleichzeitig die Möglichkeit, die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in großen staatlichen IT-Behörden mit einem breiten Aufgabenspektrum kennenzulernen. Weitere Infos: https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/karriere/studienfoerderung_it.aspx
- Das IMPRS-Stipendium des Max-Planck-Instituts für die Physik des Lichts fördert Studierende in physik- und medizinnahen Masterstudiengängen: https://mpl.mpg.de/study-work-or-visit/graduate-programs/
Eine Übersicht über Stipendienmöglichkeiten für studierende Eltern finden Sie auf den Seiten des Familienservice der FAU.
- Stiftungsverwaltung der Stadtkämmerei
Theresienstr. 1, 90403 Nürnberg
Die Stadt Nürnberg vergibt aus verschiedenen Stiftungen Mittel an bedürftige Studierende. Die Zuwendungen werden kalenderjährlich gewährt. Für alle potentiellen Empfänger/-innen gilt die Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Einwohner/-innen der Stadt Nürnberg sind. Diese Bedingung ist weder durch den vorübergehenden Aufenthalt in der Stadt noch durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Stifterwillen. Tel. 0911/231-2903; Antragsformular unter: www.nuernberg.de/internet/referat2/stipendien.html
Graduiertenförderung – Promotionsförderung
- Graduiertenförderung durch Stiftungen
Nahezu alle oben aufgeführten Stiftungen fördern auch Doktoranden. Daneben gibt es eine ganze Reihe von Organisationen, die Promotionen im Rahmen der Forschungsförderung finanziell unterstützen, zum Beispiel die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Stiftung Volkswagenwerk. Als familiengerechte Hochschule bietet die FAU darüber hinaus verschiedene Stipendien, welche speziell Frauen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie zu Gute kommen soll.
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Stipendien für exzellenter wiss. Nachwuchs (Post-Habil)
Diese Förderung soll Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten nach der Einreichung der Habilitationsschrift helfen, die wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss der Habilitationsverfahren bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen. Die Stipendiatinnen können eine bezahlte Lehrtätigkeit von bis zu 4 SWS ausüben und werden 12 Monate lang in Höhe von 2200 € monatlich (Kinderbetreuungszuschlag möglich) unterstützt. Tel. 09131-85-22951, www.frauenbeauftragte.uni-erlangen.de
- DAAD Doktorandenstipendien
Kennedyallee 50, 53175 Bonn/ Bad Godesberg
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Stipendienprogramm steht offen für Bewerber/-innen aller Fachrichtungen für weiterqualifizierende Studien- und Forschungsaufenthalte weltweit. Auskünfte erteilt der DAAD; www.daad.de.