Krankenversicherung
Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation - elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Die Einschreibung ist nur mit elektronischer Versicherungsbescheinigung (M10) möglich
Grundsätzlich müssen alle Studierenden und Studieninteressierten unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Art der Versicherung vor der Immatrikulation gegenüber der FAU den Krankenversicherungsstatus in Deutschland nachweisen.
Seit dem 01.01.2022 geschieht dies nur noch im elektronischen Meldeverfahren (§ 199a SGB V) zwischen den gesetzlichen deutschen Krankenkassen und der FAU. Papiermeldungen und Krankenkassenkarten dürfen nicht akzeptiert werden.
Während Ihrer Studienzeit sind Sie grundsätzlich pflichtversichert. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht befreien lassen, z.B. wenn Sie privat oder im Ausland versichert sind. Die Feststellung erfolgt ausschließlich durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse.
Ausgenommen vom elektronischen Meldeverfahren sind nur Promovierende und Gasthörer.